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   LG München I, 31.01.2011 - 1 S 15378/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,9659
LG München I, 31.01.2011 - 1 S 15378/10 (https://dejure.org/2011,9659)
LG München I, Entscheidung vom 31.01.2011 - 1 S 15378/10 (https://dejure.org/2011,9659)
LG München I, Entscheidung vom 31. Januar 2011 - 1 S 15378/10 (https://dejure.org/2011,9659)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Wohnungseigentum: Zulässigkeit einer nur gegen einen Teil der Wohnungseigentümer gerichteten Anfechtungsklage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eine Berufung eines Anfechtungsklägers gegen einen Teil der nach § 46 Abs. 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zu verklagenden Eigentümer ist unzulässig; Begründung einer Wiedereinsetzung in die Berufungsfrist mit dem Vorliegen einer gegenteiligen Auffasung des ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG §§ 23 Abs. 1, 46 Abs. 1
    Anfechtungsklage gegen alle übrigen Eigentümer bei Fehlen eingeständiger Untergemeinschaftsversammlungen mit eigenen Beschlusskompetenzen

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Berufung einer abgewiesenen Anfechtungsklage muss gegen alle Wohnungseigentümer als notwendige Streitgenossen gerichtet sein, §§ 46; 48 IV WEG, 62, 66 ZPO

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Getrennte Abrechnung in WEG-Untergemeinschaften; eingeräumte Beschlusskompetenz; Kostentrennung nach Gebäuden in größerer WEG; Teilabstimmung; Blockstimmrecht; Wiedereinsetzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschlusskompetenz der Miteigentümer einer Untergemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Klage/Rechtsmittel gegen WEG-Untergemeinschaft ist regelmäßig unzulässig! (IMR 2011, 259)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2011, 511
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG München I, 20.12.2010 - 1 S 8436/10

    Wohnungseigentum: Anfechtungsklage gegen den Beschluss einer Untergemeinschaft

    Auszug aus LG München I, 31.01.2011 - 1 S 15378/10
    Diesbezüglich hilft auch die Entscheidung der Kammer vom 20.12.2010 (Az. 1 S 8436/10) nicht weiter, weil in dieser Entscheidung ausdrücklich darauf abgestellt worden war, dass der Beschluss von den Miteigentümern einer Untergemeinschaft auf einer von der Teilungserklärung ausdrücklich vorgesehenen Untergemeinschaftsversammlung - und nicht wie hier auf einer Gesamteigentümerversammlung unter Berufung auf die Grundsätze des Blockstimmrechts - gefasst worden war.

    Deshalb sind nach Meinung der Kammer in dieser Konstellation gemäß § 46 I WEG nur die übrigen Eigentümer der Untergemeinschaft zu verklagen (LG München I, Urteil vom 20.12.2010, Az.: 1 S 8436/10, zit. nach juris).

  • RG, 21.10.1905 - V 37/05

    Berufung gegen Streitgenossen

    Auszug aus LG München I, 31.01.2011 - 1 S 15378/10
    a) Eine Berufung gegen die eine notwendige Streitgenossenschaft bildende Gegenpartei ist unzulässig, wenn sie nicht frist- und formgerecht gegen alle Streitgenossen eingelegt wurde (RGZ 61, 394, 398 f.; BGH NJW 1957, 537; Bork, in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 62 Rz. 38).
  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 2327/07

    Verletzung von Artikel 103 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch Verwerfung einer

    Auszug aus LG München I, 31.01.2011 - 1 S 15378/10
    (1) Grundsätzlich gilt, dass bei zweifelhafter Rechtslage der Rechtsanwalt, dessen Verschulden der Partei gemäß § 85 II ZPO zugerechnet wird, vorsorglich so handeln muss, wie es bei einer für seine Partei ungünstigen Entscheidung des Zweifels zur Wahrung ihrer Belange notwendig ist; ggf. muss er vorsorglich Rechtsbehelfe einlegen (BVerfG NJW 2008, 2167 - Ls. 3; Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl., § 233 Rz. 23 - Rechtsirrtum).
  • BayObLG, 17.01.2000 - 2Z BR 99/99

    Beschlussfähigkeit der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus LG München I, 31.01.2011 - 1 S 15378/10
    Es kann dabei offen bleiben, ob diese Teilabstimmung von den Grundsätzen des sogenannten Blockstimmrechts (BayObLG NZM 2000, 554; Bärmann/Merle, WEG, 11. Aufl., § 25 Rz. 92) gedeckt war oder nicht.
  • BVerfG, 04.05.2004 - 1 BvR 1892/03

    Wiedereinsetzung

    Auszug aus LG München I, 31.01.2011 - 1 S 15378/10
    Zwar weist die Klagepartei zutreffend darauf hin, dass eine Wiedereinsetzung ausnahmsweise in Betracht kommt, wenn eine irrige Rechtsauffassung einer Partei durch einen Fehler vom Gericht veranlasst wurde und so ein Vertrauenstatbestand geschaffen wurde (BVerfG NJW 2004, 2887).
  • BGH, 09.01.1957 - IV ZR 259/56

    Streitgenossenschaft

    Auszug aus LG München I, 31.01.2011 - 1 S 15378/10
    a) Eine Berufung gegen die eine notwendige Streitgenossenschaft bildende Gegenpartei ist unzulässig, wenn sie nicht frist- und formgerecht gegen alle Streitgenossen eingelegt wurde (RGZ 61, 394, 398 f.; BGH NJW 1957, 537; Bork, in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 62 Rz. 38).
  • BGH, 11.11.2011 - V ZR 45/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Passivlegitimation im Beschlussanfechtungsprozess

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil u.a. in ZfIR 2011, 364 veröffentlicht worden ist, steht auf dem Standpunkt, dass bei der Anfechtungsklage ein Rechtsmittel gegen die eine notwendige Streitgenossenschaft bildenden übrigen Wohnungseigentümer nur zulässig sei, wenn es fristgerecht gegen alle Streitgenossen eingelegt werde.
  • LG Bonn, 06.11.2014 - 6 S 154/14

    Einmal gekündigt, einmal nachgezahlt: Kündigung unwirksam!

    Wenn der Mieter jedoch nachgewiesen hat, dass er alles ihm Obliegende getan hat, um die pünktliche Mietzahlung durch das Jobcenter zu gewährleisten (LG Bonn, Beschluss vom 09.07.2010, 6 T 144/10, abgedruckt in ZMR 2011, 511), hat er die Verschuldensvermutung des § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB widerlegt.
  • AG Bremen, 22.06.2012 - 29 C 5/12

    Kann eine Untergemeinschaft Rechte und Pflichten haben?

    Werden Beschlüsse in Gesamtversammlungen herbeigeführt, kann auf der Grundlage des Urteils des LG München I vom 31. Januar 2011 (BeckRS 2011, 06682), wenn auch mit umgekehrten Vorzeichen, argumentiert werden, dass dahingestellt bleiben kann, ob ein "Blockstimmrecht" beachtet wurde, wenn gleichwohl ein Beschluss auf einer Gesamteigentümerversammlung gem. § 23 Abs. 1 WEG gefasst wurde und als solcher den verbindlichen Gesamtwillen der WEG abbildet.

    Fn. 26: AG Karlsruhe-Durlach, ZWE 2011, S. 59 (= ZMR 2010, S. 565 f.); vgl. auch zur grundsätzlichen alleinigen Beschlusskompetenz der Gesamteigentümergemeinschaft: Landgericht München I, 1 S 15378/10, BeckRS 2011, 06682; vgl. auch zum möglichen Verhältnis zwischen Gesamtgemeinschaft und Untergemeinschaft, wenn die Aufstellung einer Jahresabrechnung für die Untergemeinschaft ausdrücklich vereinbart wurde: Landgericht München I, Urt.v. 20.12.2010 - 1 S 8436/10, NJW-RR 2011, S. 448 ff.).

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