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   LG München I, 31.01.2020 - 22 O 9792/19   

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LG München I, 31.01.2020 - 22 O 9792/19 (https://dejure.org/2020,28510)
LG München I, Entscheidung vom 31.01.2020 - 22 O 9792/19 (https://dejure.org/2020,28510)
LG München I, Entscheidung vom 31. Januar 2020 - 22 O 9792/19 (https://dejure.org/2020,28510)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 05.11.2019 - XI ZR 650/18

    Widerrufsinformationen in mit Kfz-Kaufverträgen verbundenen

    Auszug aus LG München I, 31.01.2020 - 22 O 9792/19
    Jedenfalls die in der Form der Europäischen Standardinformation für Verbraucherkredite nach Art. 247 § 2 Abs. 2 EGBGB zu dem Punkt "Kreditart" gemachten Angaben genügen den gesetzlichen Anforderungen (vgl. BGH, Urteil vom 05.11.2019 - XI ZR 650/18).

    Hierdurch hat die Beklagte zugleich zum Ausdruck gebracht, mittels der Standardinformation nicht nur vorvertragliche, sondern auch vertragliche Informationspflichten erfüllen zu wollen (vgl. BGH, Urteil vom 05.11.2019 - XI ZR 650/18).

    Einer Angabe des zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden konkreten Prozentsatzes bedarf es wegen der halbjährlichen Veränderbarkeit des Basiszinssatzes und der damit verbundenen Bedeutungslosigkeit des Verzugszinssatzes bei Vertragsschluss nicht (vgl. BGH, Urteil vom 05.11.2019, Az.: XI ZR 650/18).

    Das Gericht schließt sich insofern den Ausführungen des BGH, Urteil vom 05.11.2019 - XI ZR 650/18, an.

    Insbesondere bedarf es nicht der Darstellung einer finanzmathematischen Berechnungsformel, denn diese trägt zu Klarheit und Verständlichkeit nichts bei (vgl. BGH, Urteil vom 05.11.2019 - XI ZR 650/18).

    Damit hat die Beklagte die Klägerin in der Gesamtschau hinreichend über die maßgebliche Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung informiert (vgl. BGH, Urteil vom 05.11.2019 - XI ZR 650/18).

    Hierdurch hat die Beklagte sichergestellt, dass die zu Gunsten des Verbrauchers halbzwingenden (§ 512 BGB) Entschädigungshöchstgrenzen des § 502 Abs. 3 BGB nicht unterlaufen werden (vgl. BGH, Urteil vom 05.11.2019 - XI ZR 650/18).

    Der Bundesgerichtshof hat mit Urteilen vom 05.11.2019, Az.: XI ZR 650/18 und XI ZR 11/19 klargestellt, dass sich die Pflichtangaben zur Kündigung nur auf die Kündigungsmöglichkeit nach § 500 BGB, die vorliegend nicht gegeben ist, bezieht.

    Auch nach Ansicht des Bundesgerichtshofs begegnet eine solche Regelung keinen rechtlichen Bedenken, weil sie von einem normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Verbraucher dahingehend verstanden wird, dass im Falle des Widerrufs keine Zinsen zu zahlen sind (vgl. BGH, Urteil vom 05.11.2019 - XI ZR 650/18).

  • OLG Frankfurt, 30.01.2012 - 19 W 4/12

    Beginn der Widerrufsfrist gem. § 355 Abs. 2 Satz 3 BGB a. F. (heute: § 355 Abs. 3

    Auszug aus LG München I, 31.01.2020 - 22 O 9792/19
    Dem Darlehensnehmer muss zudem nicht notwendigerweise ein von ihm unterzeichnetes Original vorgelegt werden (vgl. BGH, Urteil v. 27.2.2018 - XI ZR 160/17; OLG Frankfurt, Beschluss v. 30.01.2012 - 19 W 4/12).
  • LG Heilbronn, 24.01.2018 - 6 O 311/17

    Informationspflichten des Darlehensgebers bei einem Verbraucherdarlehensvertrag:

    Auszug aus LG München I, 31.01.2020 - 22 O 9792/19
    Das Gericht schließt sich hier den überzeugenden Ausführungen des LG Heilbronn, Urteil vom 24.01.2018 - Ve 6 O 311/17, an.
  • OLG Hamburg, 11.10.2017 - 13 U 334/16
    Auszug aus LG München I, 31.01.2020 - 22 O 9792/19
    Das Gericht schließt sich den Ausführungen des OLG Hamburg im Urteil vom 11.10.2017 - 13 U 334/16 an:.
  • BGH, 20.06.2017 - XI ZR 72/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Zulässigkeit eines Teilurteils bei gleichzeitiger

    Auszug aus LG München I, 31.01.2020 - 22 O 9792/19
    Das Gericht hat zudem - entsprechend der Vorgabe des BGH, wonach die Übereinstimmung von vorformulierten Widerrufsbelehrungen mit höherrangigem Recht eine Rechtsfrage ist und ohne Bindung an das Parteivorbringen zu untersuchen ist (BGH, Urteil vom 20.06.2017 - XI ZR 72/16, BeckRS 2017, 120503) - die streitgegenständlichen Widerrufsinformationen auch über die von der Klagepartei beanstandeten Passagen hinaus überprüft, indes keinen, den Lauf der Widerrufsfrist hindernden Fehler feststellen können.
  • BGH, 27.02.2018 - XI ZR 160/17

    Vorliegen eines Vertragsschlusses "unter ausschließlicher Verwendung von

    Auszug aus LG München I, 31.01.2020 - 22 O 9792/19
    Dem Darlehensnehmer muss zudem nicht notwendigerweise ein von ihm unterzeichnetes Original vorgelegt werden (vgl. BGH, Urteil v. 27.2.2018 - XI ZR 160/17; OLG Frankfurt, Beschluss v. 30.01.2012 - 19 W 4/12).
  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 381/16

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei einem Präsenzgeschäft

    Auszug aus LG München I, 31.01.2020 - 22 O 9792/19
    Zwar bezeichnet der Begriff "Vertragsurkunde" nur das von beiden Vertragsparteien unterzeichnete schriftliche Original des Vertrags (BGH, Urteil v. 21.02.2017 - XI ZR 381/16).
  • BGH, 22.11.2016 - XI ZR 434/15

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsinformation bei einem Immobiliardarlehensvertrag

    Auszug aus LG München I, 31.01.2020 - 22 O 9792/19
    Selbst wenn man aber die Auffassung vertreten wollte, die Beklagte habe mit der Erwähnung der Gruppenversicherung in der Widerrufsinformation lediglich ein Angebot unterbreitet, abweichende Widerrufsbedingungen gelten zu lassen (und darin keine Auswirkungen auf die vertragliche Primärebene sieht), wäre dies in Anlehnung an die Entscheidung des BGH vom 22.11.2016 (Az. XI ZR 434/15) insofern zulässig, als darin eine Vereinbarung der Parteien zu sehen wäre, das Anlaufen der Widerrufsfrist von zusätzlichen Voraussetzungen abhängig zu machen, die eine Erweiterung des klägerischen Rechtskreises darstellen.".
  • BGH, 06.06.2019 - I ZR 67/18

    Erfolgshonorar für Versicherungsberater - Vereinbarung eines beratungsrechtlichen

    Auszug aus LG München I, 31.01.2020 - 22 O 9792/19
    Für die Auslegung einer Gesetzesvorschrift ist jedoch der in dieser zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers maßgeblich, so wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den diese hineingestellt ist (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juni 2019 I ZR 67/18, WM 2019, 1608 Rn. 66 m.w.N.).
  • BGH, 23.02.2016 - XI ZR 101/15

    Zur Gestaltung von Widerrufsinformationen bei Verbraucherdarlehensverträgen

    Auszug aus LG München I, 31.01.2020 - 22 O 9792/19
    Die Frage, ob Pflichtangaben "klar und verständlich" formuliert sind, ist aus dem Horizont eines normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Verbrauchers zu beurteilen (BGH, Urteil vom 23.02.2016 - XI ZR 101/15).
  • BGH, 04.07.2017 - XI ZR 741/16

    Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Zulässigkeit einer Feststellungsklage im

  • OLG München, 24.04.2020 - 17 U 711/20

    Keine unionsrechtliche Auslegung der Richtigkeitsfiktion der Widerrufsinformation

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 31.01.2020, Aktenzeichen 22 O 9792/19, wird zurückgewiesen.

    Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 31.01.2020, Aktenzeichen 22 O 9792/19, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.

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