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   LG München I, 31.08.2016 - 23 O 5454/16   

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https://dejure.org/2016,58310
LG München I, 31.08.2016 - 23 O 5454/16 (https://dejure.org/2016,58310)
LG München I, Entscheidung vom 31.08.2016 - 23 O 5454/16 (https://dejure.org/2016,58310)
LG München I, Entscheidung vom 31. August 2016 - 23 O 5454/16 (https://dejure.org/2016,58310)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Wirksame Abtretung der Ansprüche aus einem Lebensversicherungsvertrag an gewerblichen Aufkäufer

  • ra.de

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.12.2013 - IV ZR 131/13

    Notwendigkeit einer behördlichen Erlaubnis für das Betreiben einer

    Auszug aus LG München I, 31.08.2016 - 23 O 5454/16
    Ohne Erfolg beruft sich der Kläger dagegen auf das Urteil des BGH vom 11.12.2013, Az. IV ZR 131/13.
  • BGH, 19.04.2011 - XI ZR 256/10

    Wirksamkeit der Abtretung von Darlehensforderungen an eine Nichtbank

    Auszug aus LG München I, 31.08.2016 - 23 O 5454/16
    Damit bleibt auch eine an das Grundgeschäft anschließende Abtretung als Erfüllungsgeschäft wirksam (BGH Urteil vom 19.04.2011, Az. XIZR 256/10, Rdnr. 19 f. = NJW 2011, 3024 f.).
  • OLG München, 07.04.2017 - 25 U 4024/16

    Schuldbefreiende Zahlung der Versicherungsleistung an den nicht berechtigten

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 31.08.2016, Az. 23 O 5454/16, wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des am 31.08.2016 verkündeten Urteils des LG München I, Az. 23 O 5454/16, wie folgt zu erkennen: 1) Es wird festgestellt, dass die zwischen der Beklagten als Versicherer und dem Kläger als Versicherungsnehmer geschlossene Kapitalversicherung mit der Nummer ...168 unverändert zwischen den Parteien mit allen zugunsten des Klägers damit verbundenen Ansprüchen fortbesteht und insbesondere nicht durch die Kündigung der S& K R. E. V. GmbH (vorherige Firma: E. S& K I. GmbH) erloschen ist.

  • LG Hamburg, 15.02.2017 - 332 O 141/16

    Kapitallebensversicherung: Rechtsfolgen der Anzeige der Abtretung von Rechten aus

    Ebenso wird dem Gläubiger die Verfügungsbefugnis nicht kraft Gesetz entzogen (ebenso LG München, Urteil vom 31.08.2016, 23 O 5454/16; LG Stuttgart, Urteil vom 7.9.2016, 16 O 117/16; LG Stuttgart, Urteil vom 7.9.2016, 18 O 136/16; LG Hannover, Urteil v. 19.9.2016, 2 O 151/16).

    Auch wird zum Teil die Auffassung vertreten, dass eine eventuelle Unwirksamkeit des Grundgeschäftes hier keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Abtretung gehabt hätte (z.B. LG Wiesbaden, Urteil v. 15.09.2016, 9 O 76/16; LG München, Urteil vom 31.08.2016, 23 O 5454/16).

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