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   LG München II, 05.04.2018 - 10 O 4251/15   

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https://dejure.org/2018,41317
LG München II, 05.04.2018 - 10 O 4251/15 (https://dejure.org/2018,41317)
LG München II, Entscheidung vom 05.04.2018 - 10 O 4251/15 (https://dejure.org/2018,41317)
LG München II, Entscheidung vom 05. April 2018 - 10 O 4251/15 (https://dejure.org/2018,41317)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 249, § 254, § 287, § 288, § 291; ZPO § 92, § 709
    Mehrfache Abschleppkosten, Nutzungsausfallschaden und Wertminderung bei einem verunfallten Cabrio

  • rewis.io

    Mehrfache Abschleppkosten, Nutzungsausfallschaden und Wertminderung bei einem verunfallten Cabrio

  • ra.de
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.06.2008 - VI ZR 248/07

    Entschädigung der entgangenen Nutzung eines Freizeitzwecken dienenden Wohnmobils

    Auszug aus LG München II, 05.04.2018 - 10 O 4251/15
    zu einem Motorrad und Urteil vom 10. Juni 2008 - VI ZR 248/07 zu einem Wohnmobil.
  • BGH, 13.12.2011 - VI ZA 40/11

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Nutzungsersatz für beschädigtes Motorrad

    Auszug aus LG München II, 05.04.2018 - 10 O 4251/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH kommt Nutzungsersatz nur für einen der vermögensmehrenden, erwerbswirtschaftlichen Verwendung des Wirtschaftsgutes vergleichbaren eigenwirtschaftlichen, vermögensmäßig erfassbaren Einsatz der betreffenden Sache in Betracht, BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2011 - VI ZA 40/11 -, Rn. 5, juris.
  • OLG Düsseldorf, 15.11.2011 - 1 U 50/11

    Voraussetzungen und Umfang des Anspruchs auf Nutzungsausfallentschädigung

    Auszug aus LG München II, 05.04.2018 - 10 O 4251/15
    Alles, was über die Möglichkeit der Fortbewegung und der Beförderung hinausgeht, ist nicht ersatzfähig, vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. November 2011 - I-1 U 50/11 -.
  • OLG München, 16.11.2018 - 10 U 1563/18

    Merkantiler Minderwert und Nutzungsausfallschaden bei Beschädigung eines

    Die Berufung des Klägers vom 03.05.2018 gegen das Endurteil des LG München II vom 05.04.2018 (Az. 10 O 4251/15) wird zurückgewiesen.
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