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LG München II, 11.02.1987 - 6 T 33/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Formelle Anforderungen an den Widerspruch gegen den Mahnbescheid sowie an den Einspruch gegen den Erlass eines Vollstreckungsbescheids
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 694 Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wolfratshausen, 05.12.1986 - B 3614/86
- LG München II, 11.02.1987 - 6 T 33/87
Papierfundstellen
- NJW 1987, 1340
- MDR 1987, 504
- AnwBl 1987, 285
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Hamburg, 16.04.1986 - 17 S 243/85
Auszug aus LG München II, 11.02.1987 - 6 T 33/87
... Nach Ansicht der Kammer ist der schriftliche Widerspruch gegen einen Mahnbescheid nur wirksam, wenn er eigenhändig unterschrieben ist; dies gilt jedenfalls für den vorl. Fall, daß der Widerspruch durch einen Bevollmächtigten eingereicht wird (…vgl. Stein/Jonas/Pohle/Schlosser, ZPO . 20 Aufl., Rdnr. 2 zu § 694; LG Hamburg, NJW 1986, 1997).