Rechtsprechung
LG München II, 14.12.2017 - 12 O 1303/17 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BGB § 313 Abs. 2, § 779, § 1004; BauNVO § 5, § 11
Kein Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Verwendung von Kuhglocken auf Grund eines Vergleichs
Kurzfassungen/Presse (4)
- bayern.de (Pressemitteilung)
Holzkirchner Nachbarschaftsstreit - Kuhglocken Teil I
- lto.de (Kurzinformation)
Streit um Tierlärm: Leiser die Kuhglocken nicht klingen
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Kuhglocken auf der Weide! - Holzkirchner Hauseigentümer fühlt sich von dem Gebimmel massiv gestört
- anwalt.de (Kurzinformation)
Wenn die Kuh zu laut läutet
Verfahrensgang
- LG München II, 14.12.2017 - 12 O 1303/17
- OLG München, 10.04.2019 - 15 U 138/18
- BGH, 19.12.2019 - V ZR 85/19
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.07.1999 - III ZR 272/98
Rechtsfolgen der Unwirksamkeit eines Prozeßvergleichs
Auszug aus LG München II, 14.12.2017 - 12 O 1303/17
Die Unwirksamkeit eines Prozessvergleichs ist durch Fortsetzung des ursprünglichen Rechtsstreits zu klären (vgl. BGH NJW 1999, 2903 ff., zitiert nach juris, Bamberger/Roth, 2. Aufl., § 779 BGB, Rdnr. 96).Die Frage, ob ein Prozessvergleich aus sachlich-rechtlichen Gründen nichtig oder anfechtbar ist, muss grundsätzlich durch Fortsetzung des bisherigen Rechtsstreits geklärt werden, sofern durch die Geltendmachung der Nichtigkeit oder der Anfechtung die Beendigung des Rechtsstreits durch den Vergleich in Frage gestellt wird (vgl. BGH NJW 1999, 2903, zitiert nach juris, m.w.N.).
- OLG München, 17.03.2015 - 7 U 3246/07
Prozessvergleich, Prozessvergleich, Prozessbeendigung
Auszug aus LG München II, 14.12.2017 - 12 O 1303/17
Die auf die materielle Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit des Vergleichs gestützte Unwirksamkeit kann daher nur in dem Prozess geltend gemacht werden, in welchem der Vergleich geschlossen wurde (vgl. auch OLG München, MDR 2015, 609). - BGH, 04.05.1983 - VIII ZR 94/82
Rechtsfolgen der Anfechtung eines Prozeßvergleichs; Erheblichkeit eines …
Auszug aus LG München II, 14.12.2017 - 12 O 1303/17
Ausnahmsweise gilt dies dann nicht, wenn die Parteien nunmehr ausschließlich über solche Gegenstände streiten, die nicht Streitgegenstand des Ausgangsverfahrens waren, jedoch mit dem streitgegenständlichen Vergleich mitgeregelt wurden (BGH NJW 1983, 2034 ff., zitiert nach juris). - LG Hamburg, 14.04.2008 - 306 O 475/07
Auszug aus LG München II, 14.12.2017 - 12 O 1303/17
Dieser unterliegt nicht dem Anwendungsbereich des § 313 Abs. 2 BGB (vgl. Landgericht Hamburg, Beschluss vom 14.04.2008, Az. 306 O 475/07, zitiert nach juris).
- OLG München, 10.04.2019 - 15 U 138/18
Kein Anspruch Unterlassung der Weideviehhaltung auf einem Grundstück
Die Berufung gegen das Endurteil des Landgerichts München II vom 14.12.2017 (Az. 12 O 1303/17) wird zurückgewiesen. - LG München II, 24.01.2019 - 11 O 4475/17
Holzkirchner Nachbarschaftsstreit - Kuhglocken Teil II
Mit Endurteil vom 14.12.2017 - Az. 12 O 1303/17 - wurde die Klage insgesamt als unzulässig und unbegründet abgewiesen.