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   LG München II, 16.04.2015 - 3 O 4327/12   

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https://dejure.org/2015,73883
LG München II, 16.04.2015 - 3 O 4327/12 (https://dejure.org/2015,73883)
LG München II, Entscheidung vom 16.04.2015 - 3 O 4327/12 (https://dejure.org/2015,73883)
LG München II, Entscheidung vom 16. April 2015 - 3 O 4327/12 (https://dejure.org/2015,73883)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rewis.io

    Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall an einer Bushaltestelle zwischen aussteigendem Fahrgast und vorbeifahrendem Pkw-Fahrer

  • ra.de

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.06.1973 - VI ZR 77/72

    Haftungsverteilung bei Kollision eines an einem haltenden Omnibus vorbeifahrenden

    Auszug aus LG München II, 16.04.2015 - 3 O 4327/12
    Geboten ist eine Reduktion der Geschwindigkeit auf jedenfalls deutlich unter 50 km/h (BGH VersR 1973, 1045f).
  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 201/84

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Begriff des Feststellungsinteresses

    Auszug aus LG München II, 16.04.2015 - 3 O 4327/12
    Ein rechtliches Interesse an einer alsbaldigen Feststellung des Bestehens eines Rechtsverhältnisses ist immer dann gegeben, wenn dem Recht oder der Rechtslage des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit droht und das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Unsicherheit zu beseitigen (BGH NJW 1986, 2507).
  • BGH, 27.10.1998 - X ZR 92/96

    Bemessung des Schadens bei unrichtiger Bewertung von Grundstücken

    Auszug aus LG München II, 16.04.2015 - 3 O 4327/12
    Wenn ein Schaden als Folge eines haftungsbegründenden Verhaltens dargelegt ist, ist das Rechtsschutzinteresse für eine Schadensersatzklage ohne weiteres gegeben (BGH, NJW 1999, 430).
  • OLG Saarbrücken, 17.07.2007 - 4 U 338/06

    Schutzbereich des § 20 StVO; Haftungsverteilung bei Kollision zwischen einem an

    Auszug aus LG München II, 16.04.2015 - 3 O 4327/12
    Vom Sinn und Zweck der Norm, Fußgänger, die die Fahrbahn im Bereich von Haltestellen überqueren, vor Kollisionen mit dem fließenden Verkehr zu bewahren, soll auch die An- und Abfahrphase, die sich räumlich und zeitlich unmittelbar an das "Halten" anschließt, vom Schutzbereich des § 20 Abs. 1 StVO umfasst sein (OLG Saarbrücken, MDR 2008, 261).
  • OLG München, 17.08.2015 - 10 U 1750/15

    Gewährung von Prozesskostenhilfe

    Der Klägerin wird für den zweiten Rechtszug mit Wirkung ab 14.07.2015 Prozesskostenhilfe bewilligt, soweit sich ihre beabsichtigte Berufung gegen das Endurteil des Landgerichts München II vom 16.04.2015 (Az.: 3 O 4327/12) auf ein angemessenes Schmerzensgeld unter Berücksichtigung eines hälftigen Mitverschuldens, sowie auf hälftigen Schadensersatz und auf Feststellung der hälftigen Ersatzpflicht für jegliche weitere Schäden aus dem Verkehrsunfall vom 01.10.2009 in G. richtet.
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