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LG München II, 21.01.1999 - 6 T 182/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsches Notarinstitut
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Begründung der Zwischenverfügung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 19.01.1999 - 1 BvR 2161/94
Testierausschluß Taubstummer
Auszug aus LG München II, 21.01.1999 - 6 T 182/99
BVerfG, Beschluß vom 19.1.1999 - 1 BvR 2161/94 - 185MittBayNot 1999 Heft 2.
- LG Paderborn, 15.11.1999 - 5 T 177/99
Testamentserrichtung durch schreib- und sprechunfähige Person
Denn in seiner Entscheidung vom 19.1.1999 (abgedruckt in FamRZ 1999, 985 ff. [= MittBayNot 1999, 185 ]) hat das Bundesverfassungsgericht die der amtsgerichtlichen Entscheidung zugrunde liegende Auffassung bestätigt und festgestellt, dass die Formvorschrift der §§ 2232, 2233 BGB , die einen generellen Ausschluss schreib- und sprechunfähiger Personen von der Testierfähigkeit beinhaltet, wegen Verstoßes gegen die Erbrechtsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG, den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG und das Benachteiligungsverbot für Behinderte in Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG verfassungs240 MittBayNot 2000 Heft 3.