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LG München II, 24.02.2017 - 6 T 4933/16 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
FamFG § 15, § 58, § 63 Abs. 1, § 275, § 306; FamFG § 15 Abs. 2 S. 2, § 38 Abs. 3 S. 3, § 68 Abs. 3 S. 2, § 81, § 275, § 276 Abs. 2, § 306; BGB § 1896 Abs. 1 S. 1, § 1903; GNotKG § 25 Abs. 2
Zur Beschwerde gegen die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts gegen den Willen des Betroffenen mit Hilfe eines durch den Betroffenen beauftragten Anwaltes bei gleichzeitiger Betreuungsführung durch einen weiteren Anwalt - rewis.io
Zur Beschwerde gegen die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts gegen den Willen des Betroffenen mit Hilfe eines durch den Betroffenen beauftragten Anwaltes bei gleichzeitiger Betreuungsführung durch einen weiteren Anwalt
- ra.de
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.02.2014 - XII ZB 577/13
Rechtsbeschwerdeverfahren gegen die Einrichtung einer Betreuung: Prüfung der …
Auszug aus LG München II, 24.02.2017 - 6 T 4933/16
Die beiden entscheidenden Kriterien für die freie Willensbestimmung im Sinne des § 1896 Abs. 1 a BGB sind nach der Rechtsprechung des BGH die Einsichtsfähigkeit des Betroffenen und dessen Fähigkeit, nach dieser Einsicht zu handeln (BGH FamRZ 2014, 830).