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   LG München II, 26.04.2017 - 11 O 6024/15   

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LG München II, 26.04.2017 - 11 O 6024/15 (https://dejure.org/2017,64116)
LG München II, Entscheidung vom 26.04.2017 - 11 O 6024/15 (https://dejure.org/2017,64116)
LG München II, Entscheidung vom 26. April 2017 - 11 O 6024/15 (https://dejure.org/2017,64116)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 280 Abs. 1, § 315, § 823 Abs. 2, § 826; StGB § 266, § 283; AktG § 1 Abs. 1, § 93 Abs. 2; RDG § 2 Abs. 2 S. 1
    Unwirksamkeit einer Abtretungsvereinbarung mit Einziehungsermächtigung wegen Verstoßes gegen § 2 Abs. 2 S. 1 RDG

  • rewis.io

    Unwirksamkeit einer Abtretungsvereinbarung mit Einziehungsermächtigung wegen Verstoßes gegen § 2 Abs. 2 S. 1 RDG

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 30.10.2012 - XI ZR 324/11

    Rechtsdienstleistung: Forderungsabtretung zum Zweck der Einziehung auf fremde

    Auszug aus LG München II, 26.04.2017 - 11 O 6024/15
    Entscheidend ist insoweit, ob die Forderung einerseits endgültig auf den Erwerber übertragen wird und dieser andererseits insbesondere das Bonitätsrisiko, d.h. das volle wirtschaftliche Risiko der Beitreibung der Forderung übernimmt (BGH NJW 2013, 59-62 m.w.N.).

    Maßgeblich für die Forderungseinziehung ist, ob die Rechtsdienstleistung nach der Verkehrsanschauung ein solches Gewicht hat, dass nicht mehr von einer bloßen Nebenleistung ausgegangen werden kann (BGH NJW 2013, 59-62 m.w.N.).

    Dies soll umso mehr gelten, wenn der Zedent nur bei erfolgreicher Geltendmachung der Forderung am Erlös beteiligt ist (vgl. BGH NJW 2013, 59-62).

  • BGH, 04.07.2013 - III ZR 52/12

    Schiedsgutachtenvertrag im engeren Sinne: Aufschiebung der Fälligkeit der

    Auszug aus LG München II, 26.04.2017 - 11 O 6024/15
    | Es handelt sich dabei um eine Abrede, wonach die Feststellung der betroffenen Tatsachen einem Dritten überlassen werden soll, mit der Folge, dass diese Tatsachen einer gerichtlichen Beweisaufnahme (zunächst) unzugänglich sind und die Begleichung der Forderung (zunächst) weder gerichtlich durchgesetzt noch außergerichtlich verlangt werden kann (BGH NJW-RR 2014, 492, 493 TZ. 28).

    Dies ist vorliegend der Fall und führt zur Unbegründetheit der Klage da das zwischen den Parteien vereinbarte Schiedsgutachten über einzelne Vorfragen nicht eingeholt wurde (BGH NJW-RR 2014, 492, 493 TZ. 28).

  • OLG München, 30.03.2017 - 23 U 3159/16

    Anspruch auf Auskunfts- und Schadensersatzansprüche gegen ehemaliges Organ nach

    Auszug aus LG München II, 26.04.2017 - 11 O 6024/15
    Vorrangig werden hier Interessen der in Insolvenz befindlichen AG wahrgenommen, da primär deren Vermögensmasse gemehrt werden soll, an der der Kläger als Aktionär nur mittelbar partizipiert - wie auch die anderen Aktionäre und Gesellschaftgläubiger (a.A. OLG München, 23 U 3159/16).

    AG, verzichtet vorliegend weder auf Ersatzansprüche, noch vergleicht sie sich über diese (a.A. OLG München, 23 U 3159/16).

  • BGH, 03.05.2007 - I ZR 19/05

    Rechtsberatung durch Haftpflichtversicherer

    Auszug aus LG München II, 26.04.2017 - 11 O 6024/15
    Die Frage, ob eine eigene oder eine fremde Rechtsangelegenheit betroffen ist, richtet sich danach, in wessen wirtschaftlichem Interesse die Besorgung der Angelegenheit liegt (BGH NJW 2007, 3570, m.w.N.).

    Ein lediglich mittelbares Eigeninteresse macht eine fremde Rechtsangelegenheit aber nicht zu einer eigenen (BGH NJW 2007, 3570, m.w.N.; OLG Karlsruhe NJW 2008, 3229; BFH BeckRS 25016612; Deckenbrock/Henssler, RDG, 4. Auflage, § 2 Rn 23).

  • BGH, 26.10.1989 - VII ZR 75/89

    Schiedsgutachten - Hemmung der Verjährung

    Auszug aus LG München II, 26.04.2017 - 11 O 6024/15
    Da er sonst seinen Zweck weitgehend verfehlen würde, enthält ein Schiedsgutachtenvertrag im engeren Sinne in der Regel die stillschweigende Vereinbarung, dass der Gläubiger für die Dauer der Erstattung des Gutachtens aus der Forderung gegen den Schuldner nicht vorgehen werde (BGH, Urteil vom 26. Oktober 1989 - VII ZR 75/89).
  • OLG Stuttgart, 15.07.2011 - 11 UF 127/10

    Prozesskostenhilfebewilligung: Festsetzung von Gerichtskosten gegen die arme

    Auszug aus LG München II, 26.04.2017 - 11 O 6024/15
    Geschäftsmäßig handelt, wer beabsichtigt, die Tätigkeit in gleicher Weise zu wiederholen und dadurch zu einem wiederkehrenden Bestandteil seiner Beschäftigung zu machen, unabhängig davon, ob diese Absicht auch tatsächlich durchführbar ist (vgl. BGH MDR 2011, 1076-1078 m.w.N.).
  • BGH, 31.01.2012 - VI ZR 143/11

    Einziehung von Schadensersatzansprüchen durch Mietwagenunternehmen

    Auszug aus LG München II, 26.04.2017 - 11 O 6024/15
    So wird bei der Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen hinsichtlich der Einziehung von Kundenforderungen durch Vermieter von Ersatzfahrzeugen danach differenziert, ob die Schadensersatzforderung dem Grunde oder lediglich der Höhe nach im Streit steht (BGH, WM 2012, 1082 und Urteil vom 11. September 2012 - VI ZR 297/11, juris).
  • BGH, 11.09.2012 - VI ZR 297/11

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Wirksamkeit der Abtretung des Anspruchs auf

    Auszug aus LG München II, 26.04.2017 - 11 O 6024/15
    So wird bei der Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen hinsichtlich der Einziehung von Kundenforderungen durch Vermieter von Ersatzfahrzeugen danach differenziert, ob die Schadensersatzforderung dem Grunde oder lediglich der Höhe nach im Streit steht (BGH, WM 2012, 1082 und Urteil vom 11. September 2012 - VI ZR 297/11, juris).
  • BGH, 19.03.1987 - III ZR 2/86

    Geltendmachung von zur Konkursmasse gehörenden Rechten durch den Gemeinschuldner

    Auszug aus LG München II, 26.04.2017 - 11 O 6024/15
    Zwar geht im Falle der Insolvenz das Verwaltungs- und Verfügungsrecht des Gemeinschuldners an den Insolvenzverwalter verloren, der Gemeinschuldner bleibt aber auch während der Insolvenz Rechtsinhaber (BGHZ 100, 217-221).
  • OLG Karlsruhe, 09.07.2008 - 6 U 51/08

    Unerlaubte Rechtsberatung: Anfrage einer Bank an andere Gläubiger, im Rahmen

    Auszug aus LG München II, 26.04.2017 - 11 O 6024/15
    Ein lediglich mittelbares Eigeninteresse macht eine fremde Rechtsangelegenheit aber nicht zu einer eigenen (BGH NJW 2007, 3570, m.w.N.; OLG Karlsruhe NJW 2008, 3229; BFH BeckRS 25016612; Deckenbrock/Henssler, RDG, 4. Auflage, § 2 Rn 23).
  • BGH, 28.06.1962 - I ZR 32/61

    Auftreten von Versicherungsangestellten im Haftpflichtprozeß

  • BGH, 06.04.2016 - VIII ZR 143/15

    Entstehung eines Vorkaufsrechts des Mieters durch Begründung von

  • OLG München, 09.08.2018 - 23 U 1669/17

    Auskunfts- und Schadensersatzansprüche aus abgetretenem Recht gegen den

    das Urteil des Landgerichts München II vom 26.04.2017, Az. 11 O 6024/15 abzuändern und Folgendes für Recht zu erkennen:.
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