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   LG München II, 26.04.2018 - 9 Ns 49 Js 23257/15   

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https://dejure.org/2018,24801
LG München II, 26.04.2018 - 9 Ns 49 Js 23257/15 (https://dejure.org/2018,24801)
LG München II, Entscheidung vom 26.04.2018 - 9 Ns 49 Js 23257/15 (https://dejure.org/2018,24801)
LG München II, Entscheidung vom 26. April 2018 - 9 Ns 49 Js 23257/15 (https://dejure.org/2018,24801)
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  • OLG Frankfurt, 20.07.2010 - 1 Ss 336/08

    Beförderungserschleichung: Abgrenzung zwischen Versuch und Vollendung; notwendige

    Auszug aus LG München II, 26.04.2018 - 9 Ns 49 Js 23257/15
    Daneben ist jedoch bereits nach der herrschenden Rechtsprechung ausreichend für das Erschleichen, dass sich ein Täter, der unberechtigt ein Verkehrsmittel benutzt, mit dem Anschein der Ordnungsgemäßheit umgibt, wonach er die nach den Geschäftsbedingungen erforderlichen Voraussetzungen erfülle (ausführlich: OLG Frankfurt a. Main, NJW 2010, 3107, 3108).

    In seinem Beschluss vom 20.07.2010 stellte das OLG Frankfurt a.M. (NJW 2010, 3107) darauf ab, dass zur Klärung der Frage, ob der Täter den Anschein der nach den Geschäftsbedingungen berechtigten Benutzung eines Verkehrsmittels erweckt hat, ermittelt werden müsse, welche Voraussetzungen die Geschäftsbedingungen aufstellten und wie das äußerlich erkennbare Verhalten des Täters war.

    In diesem Zusammenhang wird beispielsweise dann auch noch ergänzend darauf abgestellt von Teilen der Rechtsprechung, dass eine Beförderungserschleichung schon dann angenommen werden könne, wenn ein Täter ein Verkehrsmittel unberechtigt benutzt und sich dabei allgemein mit dem Anschein umgibt, er erfülle die nach den Geschäftsbedingungen des Betreibers erforderlichen Voraussetzungen (hierzu insbesondere OLG Frankfurt a. Main, NJW 2010, 3107, 3108).

  • KG, 02.03.2011 - 1 Ss 32/11

    Beförderungserschleichung bei Überzeugungstäter

    Auszug aus LG München II, 26.04.2018 - 9 Ns 49 Js 23257/15
    Durch das Gruppengepräge konnte keine Situation entstehen, wie sie das Kammergericht Berlin im Beschluss vom 02.03.2011 (NJW 2011, 2600) beschreibt, wonach ein Beobachter von der Seite oder hinten das im Berliner Fall scheckkartengroße Schild mit dem Aufdruck "Für freie Fahrt in Bus und Bahn", "Streik" und "ich zahle nicht" übersehen haben könnte.

    Die Konstellation ist vorliegend in ihrer Eindeutigkeit auch deutlich abzugrenzen von jener Konstellation, wie sie das Kammergericht Berlin in der Entscheidung NJW 2011, 2600 zu entscheiden hatte.

  • BGH, 08.01.2009 - 4 StR 117/08

    Auslegung des Erschleichens einer Beförderungsleistung (Analogieverbot;

    Auszug aus LG München II, 26.04.2018 - 9 Ns 49 Js 23257/15
    Da das Tatbestandsmerkmal schon im Hinblick auf seine Funktion der Lückenausfüllung eine weite Auslegung zulässt, ist es von Verfassungswegen auch nicht zu beanstanden, dass unter dem Begriff des Erschleichens einer Beförderung jedes Verhalten zu verstehen ist, das der Ordnung widerspricht und durch das sich ein Täter in den Genuss der Leistung bringt und bei welchem er sich mit dem Anschein der Ordnungsgemäßheit umgibt (so auch BGH NJW 2009, 1091).
  • BVerfG, 09.02.1998 - 2 BvR 1907/97

    Zur Verfassungsmäßigkeit einer strafgerichtlichen Verurteilung wegen

    Auszug aus LG München II, 26.04.2018 - 9 Ns 49 Js 23257/15
    Ausweislich eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts in NJW 1998, 1135, 1136 verstößt die weite Auslegung des Tatbestandsmerkmals des Erschleichens von Leistungen nach § 265 a Abs. 1 StGB durch die Rechtsprechung - wie oben geschildert - nicht gegen das Bestimmtheitsgebot.
  • BayObLG, 21.02.1969 - RReg. 3a St 16/69

    Merkmal des Erschleichens bei § 265a StGB

    Auszug aus LG München II, 26.04.2018 - 9 Ns 49 Js 23257/15
    Dieser Anschein der Ordnungsgemäßheit ist abzugrenzen von dem Fall, dass die Beförderungsleistung demonstrativ unentgeltlich in Anspruch genommen wird (BayObLG NJW 1969, 1042, 1043).
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