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   LG München II, 28.02.2019 - 11 O 4963/17   

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LG München II, 28.02.2019 - 11 O 4963/17 (https://dejure.org/2019,6341)
LG München II, Entscheidung vom 28.02.2019 - 11 O 4963/17 (https://dejure.org/2019,6341)
LG München II, Entscheidung vom 28. Februar 2019 - 11 O 4963/17 (https://dejure.org/2019,6341)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 134, § ... 202 Abs. 2, § 323 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 5 S. 2, § 434 Abs. 1 S. 1; FZV § 5 Abs. 1; StVZO § 19 Abs. 7; BlmSchG § 38 Abs. 1; HGB § 377 Abs. 3; EG-FGV § 27 Abs. 1; VO Nr. 715/2007/EG Art. 1 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1, Abs. 2
    Manipulierte Software im Dieselfahrzeug und Recht des Käufers, die angebotene Nachbesserung per Softwareupdate abzulehnen

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    Manipulierte Software im Dieselfahrzeug und Recht des Käufers, die angebotene Nachbesserung per Softwareupdate abzulehnen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • LG Würzburg, 23.02.2018 - 71 O 862/16

    Anspruch wegen u.a. sittenwidriger Schädigung im Abgas-Skandal

    Auszug aus LG München II, 28.02.2019 - 11 O 4963/17
    (2) Abgesehen davon bedeutet der Umstand, dass die Klägerin aus der Warte des 02.012017 damit rechnen musste, dass ihr die behördliche Fahrzeugzulassung wegen Verlustes der Betriebserlaubnis entzogen werden könnte, wenn sie nicht die durch die Beklagtenseite angebotene Nachrüstung an ihrem Wagen durchführen lasse, eine Erheblichkeit des Mangels (vgl. LG Würzburg, Urteil vom 23.02.2018 - Az.: 71 O 862/16 = BeckRS 2018, 1691 Tz. 98 m.w.N.).

    Auch insofern kommt es auf die Durchführung einer Beweisaufnahme zum tatsächlichen Vorliegen einer merkantilen Wertminderung des Fahrzeuges nicht an, weil schon der begründete Verdacht einer solchen bei den klägerischen Interessen im Rahmen der Abwägung nach § 323 Abs. 5 S. 2 BGB einzustellen ist (vgl. auch LG Würzburg, Urteil vom 23.02.2018 - Az.: 71 O 862/16 = BeckRS 2018, 1691 Tz. 99 m.w.N.).

    (5) Hinzu kommt, dass die Durchführung der Nachrüstungsmaßnahmen nur nach einer vorherigen Genehmigung des Kraftfahrtbundesamts sowie zur Vermeidung eines Fahrzeugrückrufes zulässig war, was ebenfalls für eine Erheblichkeit der Pflichtverletzung spricht (vgl. auch LG Würzburg, Urteil vom 23.02.2018 - Az.: 71 O 862/16 = BeckRS 2018, 1691 Tz. 100 m.w.N.).

  • BGH, 08.01.2019 - VIII ZR 225/17

    Dieselskandal: Zur Frage des Anspruchs des Käufers eines mangelhaften

    Auszug aus LG München II, 28.02.2019 - 11 O 4963/17
    b) Der streitgegenständliche Wagen der Klägerin war nach Maßgabe der nunmehr in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärten Problematik (vgl. BGH, Beschluss vom 08.01.2019 - Az.: VIII ZR 225/17 = BeckRS 2019, 2206 Tz. 4 - Tz. 23 m.w.N.) bei Gefahrübergang mangelhaft:.
  • LG Augsburg, 07.05.2018 - 82 O 4497/16

    Zur Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen Pkw VW Diesel mit eingebauter

    Auszug aus LG München II, 28.02.2019 - 11 O 4963/17
    Die Klägerin könne auch aus Leistungskondiktion gegen die Beklagte vorgehen, weil nach Maßgabe der Entscheidung LG Augsburg, Urteil vom 07.05.2018 - Az.: 082 O 4497/16 ein Verstoß gegen § 134 BGB vorliege (Bl. 132 d.A.).
  • OLG Köln, 27.03.2018 - 18 U 134/17

    Abgasskandal: Rücktritt vom Kaufvertrag trotz Nachbesserung möglich

    Auszug aus LG München II, 28.02.2019 - 11 O 4963/17
    c) Eine Nachfristsetzung zur Nacherfüllung war vorliegend mit dem OLG Köln, Beschluss vom 27.03.2018 - Az.: 18 U 134/17 = BeckRS 2018, 4574 aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalles gemäß §§ 440, 323 Abs. 2 Nr. 3 BGB entbehrlich.
  • BGH, 15.04.2015 - XII ZB 141/13

    Auslegung der Reichweite eines befristeten Verzichts auf die Verjährungseinrede

    Auszug aus LG München II, 28.02.2019 - 11 O 4963/17
    (2) Denn ein befristeter Verjährungsverzicht bedeutet, dass der Schuldner bis zum Ablauf der von ihm eingeräumten Frist die Verjährungseinrede nicht erheben wird, wobei nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung dann eine vor dem Ablauf der Frist erfolgende Rechtshängigmachung der Streitsache durch den Gläubiger eine Fortdauer der Wirksamkeit des Verjährungsverzichts über die Frist hinaus nach sich zieht, denn durch den befristeten Verjährungsverzicht soll einem Gläubiger ermöglicht werden, die Forderung bis zum Ablauf der Verzichtsfrist gerichtlich geltend zu machen (vgl. BGH, Beschluss vom 15.04.2015 - Az.: XII ZB 141/13 = NJW-RR 2015, 772 Tz. 11 m.w.N.; BeckOGK-Piekenbrock, Stand 01.08.2018, § 202 Rn. 4.1 m.w.N.).
  • BGH, 28.05.2014 - VIII ZR 94/13

    Zum Ausschluss des Rücktritts bei einem unerheblichen Sachmangel

    Auszug aus LG München II, 28.02.2019 - 11 O 4963/17
    Der Bundesgerichtshof stellt unter anderem auf die Kosten der Mangelbeseitigung ab; danach ist im Rahmen der nach den Umständen des Einzelfalles vorzunehmenden Interessenabwägung von einer Unerheblichkeit der Pflichtverletzung in der Regel dann nicht mehr auszugehen, wenn der Mangelbeseitigungsaufwand mehr als 5 % des Kaufpreises beträgt (vgl. BGH, Urteil vom 28.05.2014 - Az.: VIII ZR 94/13 = BeckRS 2014, 11378).
  • LG Braunschweig, 15.11.2017 - 3 O 271/17

    Abgasskandal; Neulieferung

    Auszug aus LG München II, 28.02.2019 - 11 O 4963/17
    Das Gericht kann sich deswegen auch der - fast schon in ständiger - Rechtsprechung wiederholten Auffassung des Landgerichts Braunschweig (vgl. Urteil vom 15.11.2017 - Az.: 3 O 271/17 Rn. 37) nicht anschließen, soweit dort ausgeführt ist, dass vom Hersteller vorgenommene Veränderungen an dem Fahrzeug in Bezug auf die Typengenehmigung nicht zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis kraft Gesetzes nach § 19 Abs. 2 S. 2 StVZO führen.
  • BGH, 09.03.2011 - VIII ZR 266/09

    Zur Beweislast für einen Mangel der Kaufsache nach der Durchführung von

    Auszug aus LG München II, 28.02.2019 - 11 O 4963/17
    Bei der Prüfung der Erheblichkeit einer Pflichtverletzung i.S.d. § 323 Abs. 5 S. 2 BGB anhand der Interessenlage des Käufers kommt es wiederum auf die Einschätzung des Gläubigers zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung vom 02.01.2017 an (vgl. BGH, Urteil vom 09.03.2011 - Az: VIII ZR 266/09 = NJW 2011, 1664, 1665 Tz. 18).
  • BGH, 08.12.2006 - V ZR 249/05

    Käufer darf bei einem arglistig verschwiegenen Mangel den Kaufpreises sofort

    Auszug aus LG München II, 28.02.2019 - 11 O 4963/17
    Insofern habe die Klagepartei das Vertrauen in die Zuverlässigkeit und Fachkompetenz der durch arglistige Täuschung in Bezug auf die Manipulationssoftware handelnden Herstellerin, von der wiederum die Umrüstungsmaßnahmen entwickelt worden sind, verloren, so dass schon auf der Grundlage der Entscheidung BGH, Beschluss vom 08.12.2006 - Az.: V ZR 249/05 = BeckRS 2007, 01629 eine Fristsetzung entbehrlich sei.
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