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   LG München II, 28.08.2015 - 6 T 5891/14   

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https://dejure.org/2015,28467
LG München II, 28.08.2015 - 6 T 5891/14 (https://dejure.org/2015,28467)
LG München II, Entscheidung vom 28.08.2015 - 6 T 5891/14 (https://dejure.org/2015,28467)
LG München II, Entscheidung vom 28. August 2015 - 6 T 5891/14 (https://dejure.org/2015,28467)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beantragung der Aufhebung der Betreuung; Voraussetzungen für die Verlängerung der Betreuung; Tatsächliches Vorliegen einer psychischen Erkrankung (hier: amnestisches Syndrom)

  • rewis.io

    Einwilligungsvorbehalt, Verfahrensbevollmächtigter, Einholung eines Sachverständigengutachtens, Verlängerung der Betreuung, Rechtsbeschwerdegrund

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Alkoholsucht und der Einwilligungsvorbehalt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 09.01.2007 - 1 W 60/06

    Betreuungsverfahren: Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts bei massenhafter

    Auszug aus LG München II, 28.08.2015 - 6 T 5891/14
    Von einer erheblichen Gefahr für das Vermögen ist auszugehen, wenn festgestellt wird, dass der Betreute am Rechtsverkehr teilnimmt und er hierbei Willenserklärungen abgibt, die ihm nachteilig sind (Jürgens, Betreuungsrecht, 3. Auflage, § 1903, Rn. 2; KG Berlin, BtPrax 2007, 84 f).
  • BayObLG, 04.02.1997 - 3Z BR 8/97

    Betreuuerbestellung und Einwilligungsvorbehalt bei drohender Verschuldung des

    Auszug aus LG München II, 28.08.2015 - 6 T 5891/14
    Ausreichend ist die drohende größere Verschuldung (Palandt, a. a. O.; BayObLG FamRZ 1997, 902).
  • BayObLG, 01.02.1999 - 3Z BR 29/99

    Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus LG München II, 28.08.2015 - 6 T 5891/14
    Etwas anderes gilt, wenn der Alkoholismus entweder im ursächlichen Zusammenhang mit einem geistigen Gebrechen steht, insbesondere einer psychischen Erkrankung, oder ein auf den Alkoholmissbrauch zurückzuführender Zustand eingetreten ist, der das Ausmaß eines geistigen Gebrechens erreicht hat (BGH, a. a. O.; BayObLG FamRZ 1999, 1306).
  • BGH, 26.02.2014 - XII ZB 577/13

    Rechtsbeschwerdeverfahren gegen die Einrichtung einer Betreuung: Prüfung der

    Auszug aus LG München II, 28.08.2015 - 6 T 5891/14
    Nach der aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26.02.2014, Az. XII ZB 577/13 (FamRZ 2014, 830 ff) zur Fähigkeit eines Betroffenen, einen freien Willen über die Einrichtung einer Betreuung zu bilden, sind die beiden Kriterien für die freie Willensbildung die Einsichtsfähigkeit und die Handlungsfähigkeit über die Einrichtung einer Betreuung.
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