Rechtsprechung
   LG München II, 29.03.2019 - 13 O 5153/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,7302
LG München II, 29.03.2019 - 13 O 5153/18 (https://dejure.org/2019,7302)
LG München II, Entscheidung vom 29.03.2019 - 13 O 5153/18 (https://dejure.org/2019,7302)
LG München II, Entscheidung vom 29. März 2019 - 13 O 5153/18 (https://dejure.org/2019,7302)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,7302) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VO (EU) Nr. 715/2007 Art. 3 Nr. 10, Art. 5; BGB § 31, § 346 Abs. 1, § 826; FZV § 5
    Sittenwidrige Täuschung über Einhaltung der Abgasnorm bei einem Dieselfahrzeug

  • IWW
  • rewis.io

    Sittenwidrige Täuschung über Einhaltung der Abgasnorm bei einem Dieselfahrzeug

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 17.04.2008 - C-404/06

    Ein Verbraucher ist nicht verpflichtet, dem Verkäufer eines mangelhaften

    Auszug aus LG München II, 29.03.2019 - 13 O 5153/18
    So ist Harke der Auffassung, die Entscheidung des EuGH vom 17. April 2008, in welcher dieser zu dem Schluss kam, Art. 3 der Richtlinie 1999/44/EG (Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie) erlaube keine Nutzungsersatzpflicht des Käufers für die im Rahmen einer Nachlieferung nach § 439 BGB ausgetauschte mangelhafte Sache (Rs. C-404/06, Quelle AG/Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände, NJW 2008, 1433), stelle einen "Parallelfall" dar, weshalb das dortige "Wertungsprinzip" auch Geltung für die hiesige Fallkonstellation "erheische" (VuR 2017, 83, 90 f.; siehe auch LG Augsburg, Urteil vom 14.11.2018, 21 O 4310/16, BeckRS 2018, 33801, Rn 13, wo für die Auffassung, ein Nutzungsersatz widerspreche dem Gedanken des Schadensersatzes nach sittenwidriger Schädigung, auf diese Entscheidung verwiesen wird; nicht präzise Palandt/Grüneberg, aaO, Vorb v § 249 Rn 94).

    Der EuGH lässt in der Entscheidung vielmehr erkennen, dass im Fall einer Vertragsauflösung - welcher der hiesigen Konstellation deutlich näher ist als eine Nachlieferung - der 15. Erwägungsgrund der Richtlinie heranzuziehen sei (siehe EuGH, NJW 2008, 1433 Rn 38 f.).

  • BGH, 28.06.2016 - VI ZR 536/15

    Sittenwidrige Schädigung bei der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft:

    Auszug aus LG München II, 29.03.2019 - 13 O 5153/18
    Vielmehr muss eine besondere Verwerflichkeit seines Verhaltens hinzutreten, die sich aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln, der zutage getretenen Gesinnung oder den eingetretenen Folgen ergeben kann" (BGH, Urteil vom 28.06.2016, VI ZR 536/15, juris Rn 16).

    Es ist daher nicht relevant, ob ein verfassungsmäßig berufener Vertreter im Sinne des § 31 BGB die sittenwidrigen Handlungen begangen hat oder ob dies in Ermangelung eines erforderlichen verfassungsmäßig berufenen Vertreters ein Verrichtungsgehilfe war - solange nur eine natürliche Person sämtliche Tatbestandsmerkmale des § 826 BGB in sich vereint (siehe zu diesem Erfordernis BGH, Urteil vom 28.06.2016, VI ZR 536/15, juris Rn 13, 23).

  • BGH, 31.03.2006 - V ZR 51/05

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages im Wege des großen

    Auszug aus LG München II, 29.03.2019 - 13 O 5153/18
    In diesem Zusammenhang hat der BGH entschieden, dass die Nutzungen auf den Schadensersatzanspruch anzurechnen seien, wobei es im konkreten Fall um die Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages nach arglistiger Täuschung ging; der BGH ist nicht mit einem Wort auf die Frage eingegangen, ob die Tatsache der Arglist die Anrechnung des Nutzungsvorteils ausschließen könne (siehe BGH, Urteil vom 31.03.2006, V ZR 51/05, juris Rn 9 = BGHZ 167, 108).
  • BGH, 26.11.2007 - II ZR 167/06

    Verzinsung von deliktischen Schadensersatzansprüchen

    Auszug aus LG München II, 29.03.2019 - 13 O 5153/18
    Zwar wird durch § 849 BGB vor dem Hintergrund des durch die Norm verfolgten Zwecks, den später nicht nachholbaren Verlust der Nutzbarkeit einer Sache auszugleichen, auch die deliktisch veranlasste Weggabe von Geld in Form einer Überweisung erfasst (BGH, Versäumnisurteil vom 26.11.2007, II ZR 167/06, NJW 2008, 1084).
  • BGH, 23.06.2015 - XI ZR 536/14

    Verjährungshemmende Wirkung einer Zustellung des Mahnbescheids:

    Auszug aus LG München II, 29.03.2019 - 13 O 5153/18
     Die von der Klagepartei zitierte Entscheidung des BGH (Urteil vom 23.06.2015, XI ZR 536/14, NJW 2015, 3160) ist nach Auffassung des Gerichts aufgrund eines anders gelagerten Sachverhalts nicht für die Meinung der Klagepartei heranzuziehen.
  • BGH, 23.08.2017 - 2 StR 150/16

    Räuberische Erpressung mit Todesfolge (Vermögensnachteil: Betäubungsmittel als

    Auszug aus LG München II, 29.03.2019 - 13 O 5153/18
     Wenn die Klagepartei konkret auf den hiesigen Fall bezogen nicht nur auf die Arglist abstellt, sondern auf die Illegalität der Nutzung, ist hierzu zu bemerken, dass die Rechtsordnung auch an anderer Stelle dem rechtswidrig erlangten Vermögen Schutz zuspricht; so wird derjenige, der einen anderen durch Drohung mit Gewalt zur Aufgabe des rechtswidrigen Besitzes an Betäubungsmitteln veranlasst, wegen räuberischer Erpressung bestraft, nicht nur wegen Nötigung, obwohl die (räuberische) Erpressung einen Vermögensnachteil beim Geschädigten erfordert (siehe BGH, Urteil vom 23.08.2017, 2 StR 150/16, juris).
  • LG Augsburg, 14.11.2018 - 21 O 4310/16

    VW muss Schummel-Diesel wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung

    Auszug aus LG München II, 29.03.2019 - 13 O 5153/18
    So ist Harke der Auffassung, die Entscheidung des EuGH vom 17. April 2008, in welcher dieser zu dem Schluss kam, Art. 3 der Richtlinie 1999/44/EG (Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie) erlaube keine Nutzungsersatzpflicht des Käufers für die im Rahmen einer Nachlieferung nach § 439 BGB ausgetauschte mangelhafte Sache (Rs. C-404/06, Quelle AG/Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände, NJW 2008, 1433), stelle einen "Parallelfall" dar, weshalb das dortige "Wertungsprinzip" auch Geltung für die hiesige Fallkonstellation "erheische" (VuR 2017, 83, 90 f.; siehe auch LG Augsburg, Urteil vom 14.11.2018, 21 O 4310/16, BeckRS 2018, 33801, Rn 13, wo für die Auffassung, ein Nutzungsersatz widerspreche dem Gedanken des Schadensersatzes nach sittenwidriger Schädigung, auf diese Entscheidung verwiesen wird; nicht präzise Palandt/Grüneberg, aaO, Vorb v § 249 Rn 94).
  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 158/78

    Entlastung eines Verlags von der Haftung für durch ein Buch bewirkte

    Auszug aus LG München II, 29.03.2019 - 13 O 5153/18
    Denn die Rechtsprechung nimmt für die Fälle, in denen eine juristische Person keinen verfassungsmäßigen Vertreter für eine bedeutsame wesensmäßige Funktion bestellt hat, ein Organisationsverschulden der juristischen Person an mit der Folge, dass sich die juristische Person dann so behandeln lassen muss, als wäre die handelnde Person ein verfassungsmäßig berufener Vertreter im Sinne des § 31 BGB (siehe BGH, Urteil vom 08.07.1980, VI ZR 158/78, juris Rn 63 = NJW 1980, 2810, für den Fall einer durch einen Zeitungsredakteur vorgenommenen üblen Nachrede, die mangels Kontrolle von keinem (eigentlichen) verfassungsmäßigen Vertreter unterbunden wurde; Palandt/Ellenberger, aaO, § 31 Rn 7).
  • BGH, 21.12.2004 - VI ZR 306/03

    Begriff des Schadens bei Erschleichung von Subventionen

    Auszug aus LG München II, 29.03.2019 - 13 O 5153/18
    (aa) Es ist in der Rechtsprechung des BGH anerkannt, dass einen Schaden im Sinne dieser Norm - trotz objektiver Werthaltigkeit von Leistung und Gegenleistung - auch erleidet, wer "durch ein haftungsbegründendes Verhalten zum Abschluss eines Vertrags gebracht worden ist, den er sonst nicht geschlossen hätte, und die Leistung für seine Zwecke nicht voll brauchbar ist" (BGH, Urteil vom 21.12.2004, VI ZR 306/03, juris Rn 16 = BGHZ 161, 361).
  • LG Braunschweig, 29.11.2017 - 3 O 331/17

    Abgasskandal; Anfechtung; Rücktritt; Schadensersatz

    Auszug aus LG München II, 29.03.2019 - 13 O 5153/18
    Folglich erklärt der Fahrzeughersteller konkludent mit dem Inverkehrbringen des Fahrzeugs bzw. der Hersteller einer bestimmten der Zulassung unterliegenden Fahrzeugkomponente, wie es der Motor darstellt, mit dem Inverkehrbringen der Komponente, dass das jeweilige Produkt ohne Manipulationen den behördlichen Zulassungsprozess durchlaufen hat (so auch LG Bochum, Urteil vom 29.12.2017, 6 O 96/17, juris Rn 61; nicht überzeugend LG Braunschweig, Urteil vom 29.11.2017, 3 O 331/17 Rn 21, wo eine mangelnde Aufklärungspflicht des Autoherstellers über die Verwendung der Software damit begründet wird, nach dem Bescheid des Kraftfahrt-Bundesamts vom 15. Oktober 2015 drohe keine Stilllegung des Fahrzeugs; hierbei wird erkennbar auf einen falschen Zeitpunkt Jahre nach dem Kaufvertragsschluss abgestellt, obwohl bei Erwerb des Fahrzeugs völlig unklar war, wie das Kraftfahrt-Bundesamt bei Entdeckung der Manipulation vorgehen würde).
  • LG Bochum, 29.12.2017 - 6 O 96/17

    Abgasskandal: Alfa Romeo - Hersteller - Delikt

  • LG Braunschweig, 14.02.2018 - 3 O 1915/17

    Abgasskandal; Schadensersatz; Fahrzeughersteller

  • OLG Köln, 20.07.2018 - 8 U 46/18

    Ansprüche des Käufers eines Diesel-Pkw gegen den Motorenhersteller aufgrund des

  • LG Augsburg, 05.12.2018 - 21 O 3267/17

    Verkauf eines Fahrzeugs mit manipulierter Abgassoftware ist sittenwidriges

  • BGH, 08.01.2019 - VIII ZR 225/17

    Dieselskandal: Zur Frage des Anspruchs des Käufers eines mangelhaften

  • VGH Hessen, 20.03.2019 - 2 B 261/19

    Betriebsuntersagung eines Fahrzeugs wegen unzulässiger Abschalteinrichtung und

  • OLG Köln, 06.09.2019 - 19 U 51/19

    Schadensersatz nach Erwerb eines vom Abgasskandal betroffenen Kraftfahrzeugs

    Ihre klägerseits behauptete Täuschungshandlung setzt sich in solchen Fällen fort, wobei im Hinblick auf das Tätigwerden des Gebrauchtwagenhändlers als vorsatzlos-doloses Werkzeug die Beklagte bzw. ihre maßgeblichen Mitarbeiter als mittelbare Täter der streitigen Täuschungshandlung anzusehen sind (so auch zutreffend LG München II, Urteil vom 29.03.2019 - 13 O 5153/18 -, BeckRS 2019, 4491 Rn. 26).
  • OLG Koblenz, 05.06.2020 - 8 U 1803/19

    Abgasskandal: Schadenersatz bei Audi SQ5 TDI mit 3-Liter-Motor

    Die hiermit verbundene konkludente Täuschung seitens der Beklagten zu 1. als Herstellerin des Fahrzeugs über das Vorliegen der materiellen Voraussetzungen für die EG-Typgenehmigung wirkt bei allen weiteren Verkäufen in der Käuferkette vor Aufdeckung der Abschalteinrichtung fort, weil die allgemeinen Herstellerangaben und die Typengenehmigung die Grundlage des Erwerbsgeschäftes bilden (OLG Koblenz, Urteil vom 12.06.2019 - 5 U 1318/18 -, juris Rn. 44; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.03.2019 - 13 U 142/18 -, juris Rn. 28; LG München, Urteil vom 29.03.2019 - 13 O 5153/18 -, juris Rn. 31).
  • OLG Naumburg, 27.09.2019 - 7 U 24/19

    Abgasskandal: Käufer eines Gebrauchtwagens Schadenersatz gegenüber VW zugebilligt

    Jedenfalls handelt es sich nach Aufspielen des Software-Updates um ein anderes Fahrzeug als dasjenige, was er ursprünglich erworben hat (vgl. ebenso: LG München, Urteil vom 29. März 2019 - 13 O 5153/18 zitiert nach juris).

    Auf den zurückzuerstattenden Kaufpreis i.H.v. 25.490,00 ? muss sich der Kläger allerdings im Wege des Vorteilsausgleichs eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen, weil anderenfalls eine vom Schadensersatzrecht nicht gedeckte Überkompensation eintreten würde (schadensrechtliches Bereicherungsverbot, vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 12. Juni 2019 - 5 U 1318/18, NJW 2019, 2237; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05. März 2019 - 13 U 142/18, Rdn. 114; OLG Köln, Beschluss vom 01. Juli 2019 - 27 U 7/19, Rdn. 33 zitiert nach juris; OLG Köln, Beschluss vom 01. März 2019 - 16 U 146/18 zitiert nach juris; OLG Köln, Beschluss vom 03. Januar 2019 - 18 U 70/18 zitiert nach juris; LG München, Urteil vom 29. März 2019 - 13 O 5153/18 zitiert nach juris; LG Stuttgart, Urteil vom 17. Januar 2019 - 23 O 180/18, BeckRS 2019, 272; Riehm, Deliktischer Schadensersatz in den "Diesel-Abgas-Fällen", NJW 2019, 1105; a.A.: Heese, NJW 2019, 257, 261; Bruns, Vorteilsanrechnung beim Schadensersatz für abgasmanipulierte Diesel-Fahrzeuge, NJW 2019, 801).

    Soweit aber der Geschädigte - wie auch hier der Kläger - einen faktisch nutzbaren Ersatz für sein überwiesenes Geld erhalten hat, besteht für § 849 BGB kein Raum (vgl. LG München, Urteil vom 29. März 2019 - 13 O 5153/18 zitiert nach juris; Riehm, Deliktischer Schadensersatz in den "Diesel-Abgas-Fällen", NJW 2019, 1105).

  • LG Gera, 30.08.2019 - 7 O 1188/18

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der

    Der Beklagten war auch bewusst, dass der Pkw mit hoher Wahrscheinlichkeit nach dem Erstverkauf weiterverkauft werden würde, sich also die Täuschung demzufolge entsprechend fortsetzen würde (LG München II, Urteil vom 29.03.2019, Az. 13 O 5153/18, Rn. 32; vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 03.01.2019, Az. 15 U 70/18, Rn. 32).
  • OLG Saarbrücken, 14.02.2020 - 2 U 128/19

    Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises und Übereignung eines vom Dieselskandal

    Der Anwendungsbereich der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie ist auf das Verhältnis zwischen Käufer und Verkäufer beschränkt und betrifft die vorliegend relevanten deliktischen Ansprüche gegenüber dem Hersteller von vornherein nicht (vgl. OLG Karlsruhe, a.a.O. Rn. 123; OLG Koblenz, Urteil vom 12. Juni 2019, a.a.O. Rn. 106; LG München II, Urteil vom 29. März 2019 - 13 O 5153/18, BeckRS 2019, 4491 Rn. 56 ff.).
  • LG Potsdam, 29.05.2019 - 6 O 76/19

    Sittenwidrige Abgasrückführungsabschalteinrichtung und Konzernzurechnung

    Dabei wurde eine Schädigung der Käufer von mit Dieselmotoren des Typs EA 189 ausgestatteten Fahrzeugen aus eigennützigen Motiven, nämlich aus bloßem Gewinnstreben, in sittlich anstößiger Weise billigend in Kauf genommen (hierzu im Einzelnen LG München, Urteil vom 29. März 2019 - 13 O 5153/18; LG Duisburg, Urteil vom 19. Februar 2018 - 1 O 178/17 - LG Heilbronn, Urteil vom 14. März 2018 - 6 O 320/17 - und vom 22. Mai 2017 - 6 O 35/18, je m. w. N.).

    Dabei hat die Beklagte eine Schädigung der Käufer von mit Dieselmotoren des Typs EA 189 ausgestatteten Fahrzeugen aus eigennützigen Motiven, nämlich aus bloßem Gewinnstreben, in sittlich anstößiger Weise billigend in Kauf genommen (hierzu im Einzelnen LG München, Urteil vom 29. März 2019 - 13 O 5153/18; LG Duisburg, Urteil vom 19. Februar 2018 - 1 O 178/17 - LG Heilbronn, Urteil vom 14. März 2018 - 6 O 320/17 - und vom 22. Mai 2017 - 6 O 35/18, je m. w. N.).

  • LG Saarbrücken, 13.12.2019 - 12 O 100/19

    Haftung des Kfz-Hersteller im Rahmen des sog. Dieselabgasskandals:

    Denn die Sittenwidrigkeit des Handels der Beklagten, für das diese gegenüber den Käufern einzustehen hat, liegt darin, dass sie die unternehmerische Strategieentscheidung getroffen hat, einen mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestatteten Motor in unterschiedliche Fahrzeugtypen eigener Konzernunternehmen einzubauen bzw. einbauen zu lassen und diese sodann mit einer erschlichenen Typgenehmigung in den Verkehr zu bringen bzw. bringen zu lassen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.07.2019 - 17 U 160/18, juris; OLG Köln, Hinweisbeschluss vom 27.09.2018 - 15 U 104/18, n.v.; aus der Instanzrechtsprechung vgl. etwa LG Köln, Urteil vom 27.11.2018 - 16 O 314/18, n.v.; LG München, Urteil vom 29.03.2019 - 13 O 5153/18, juris; LG Bremen, Urteil vom 12.04.2019 - 4 O 365/18, juris).
  • LG Aschaffenburg, 06.09.2019 - 32 O 395/18

    Schadensersatz, Fahrzeug, Abgasskandal, Software, dieselmotor

    (vgl. LG München, Urteil v. 29.03.2019, Az. 13 O 5153/18).
  • OLG Köln, 20.03.2020 - 19 U 189/19
    Die Täuschungshandlung der Beklagten setzt sich in solchen Fällen fort, wobei im Hinblick auf das Tätigwerden des Verkäufers des Gebrauchtfahrzeugs als vorsatzlos-doloses Werkzeug die Beklagte bzw. ihre maßgeblichen Mitarbeiter als mittelbare Täter der Täuschungshandlung anzusehen sind (so auch zutreffend: LG München II, Urteil vom 29.3.2019 - 13 O 5153/18, abrufbar unter BeckRS 2019, 4491).
  • LG Aschaffenburg, 09.01.2020 - 33 O 178/19

    Schadensersatz aufgrund des Erwerbs eines vom sogenannten Abgasskandal

    (vgl. LG München, Urteil v. 29.03.2019, Az. 13 O 5153/18).
  • LG Traunstein, 24.03.2020 - 6 O 3124/19

    Vorsätzlich sittenwidrige Schädigung des Käufers durch Hersteller im sog.

  • LG Aschaffenburg, 04.10.2019 - 33 O 463/18

    Schadensersatz aufgrund des Erwerbs eines vom sogenannten Abgasskandal

  • LG Traunstein, 27.12.2019 - 6 O 3596/17

    Rückabwicklung im Dieselskandal

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht