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   LG Münster, 01.06.2022 - 12 O 113/21   

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https://dejure.org/2022,45203
LG Münster, 01.06.2022 - 12 O 113/21 (https://dejure.org/2022,45203)
LG Münster, Entscheidung vom 01.06.2022 - 12 O 113/21 (https://dejure.org/2022,45203)
LG Münster, Entscheidung vom 01. Juni 2022 - 12 O 113/21 (https://dejure.org/2022,45203)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.11.2020 - I ZR 169/19

    Grundstücksmaklervertrag: Beginn der Widerrufsfrist bei außerhalb von

    Auszug aus LG Münster, 01.06.2022 - 12 O 113/21
    Die Widerrufsbelehrung muss klarstellen, wer Vertragspartner geworden ist und an wen eine Widerrufserklärung zu richten ist (vgl. BGH, Urt. v. 26.11.2020, Az. I ZR 169/19).

    Richtig ist, dass der Unternehmer die Ausübung des Widerrufsrechts nicht durch einen missverständlichen Fristbeginn erschweren darf (BGH, Urt. v. 26.11.2020, Az. I ZR 169/19).

    Dem Ergebnis steht auch nicht das von den Klägern zitierte Urteil des BGH vom 26.11.2020, I ZR 169/19, entgegen.

  • OLG Koblenz, 28.03.2012 - 9 U 1166/11

    Zur Einräumung des Widerrufsrechts auch bei Vertragsänderungen

    Auszug aus LG Münster, 01.06.2022 - 12 O 113/21
    Soweit die Klägerin sich insoweit auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 19.09.2011, Az. 9 U 1166/11, beruft, liegt der Entscheidung ein vollständig anderer Lebenssachverhalt zugrunde, nämlich ein Neuabschluss eines Vertrages mit einer Laufzeit von 24 Monaten.
  • BGH, 23.09.2010 - VII ZR 6/10

    Haustürgeschäft: Beginn der Widerrufsfrist

    Auszug aus LG Münster, 01.06.2022 - 12 O 113/21
    Auch die Methode der Fristberechnung muss nicht erläutert werden (BGH NJW 2010, 3503).
  • BGH, 07.07.2016 - I ZR 30/15

    Widerrufsrecht von Verbrauchern bei im Fernabsatz geschlossenen

    Auszug aus LG Münster, 01.06.2022 - 12 O 113/21
    Der am 02.06.2020 durch Zurverfügungstellung des Exposé sowie der Bitte um Vereinbarung eines Besichtigungstermins seitens der Kläger geschlossene Maklervertag (vgl. dazu BGH NJW 2017, 1024), welcher am 09./12.06.2020 lediglich modifiziert wurde, ist nicht nach §§ 355 Abs. 1 S. 1, 312 g, 312 c BGB durch Widerruf ex nunc erloschen und stellt damit nach wie vor einen Rechtsgrund der Beklagten zum Behaltendürfen der Leistung dar.
  • OLG Hamm, 21.10.2015 - 31 U 56/15

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung in einem Darlehensvertrag

    Auszug aus LG Münster, 01.06.2022 - 12 O 113/21
    Angenommen wurde dies bereits des Öfteren bei Widerrufsbelehrungen, die per Brief übersendet wurden (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 21.10.2015, Az. I-31 U 56/15).
  • BGH, 27.09.2016 - XI ZR 309/15

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags: Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Münster, 01.06.2022 - 12 O 113/21
    Der Unternehmer muss allerdings nicht genauer sein als der Gesetzgeber (BGH, Beschl. v. 27.09.2016, Az. XI ZR 309/15).
  • BGH, 09.11.2011 - I ZR 123/10

    Überschrift zur Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Münster, 01.06.2022 - 12 O 113/21
    Um die vom Gesetz bezweckte Verdeutlichung des Rechts zum Widerruf nicht zu beeinträchtigen, darf die Widerrufsbelehrung grundsätzlich keine anderen Erklärungen enthalten, die nicht als bloße Ergänzung den Inhalt der Widerrufsbelehrung verdeutlichen (vgl. BGH, Urt. v. 09.11.2011, Az. I ZR 123/10).
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