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   LG Münster, 02.07.2018 - 8 KLs - 30 Js 29/18 - 14/18   

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https://dejure.org/2018,25143
LG Münster, 02.07.2018 - 8 KLs - 30 Js 29/18 - 14/18 (https://dejure.org/2018,25143)
LG Münster, Entscheidung vom 02.07.2018 - 8 KLs - 30 Js 29/18 - 14/18 (https://dejure.org/2018,25143)
LG Münster, Entscheidung vom 02. Juli 2018 - 8 KLs - 30 Js 29/18 - 14/18 (https://dejure.org/2018,25143)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.fo (Pressemeldung, 02.07.2018)

    Dreieinhalb Jahre Haft für Raser aus Münster

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 399/17

    Ku'Damm-Raser-Fall: Mordurteil aufgehoben

    Auszug aus LG Münster, 02.07.2018 - 8 KLs 14/18
    Diese stellt einen wesentlichen Indikator für das Vorliegen des sog. Wissenselements des bedingten Verletzungs- und Gefährdungsvorsatzes dar (vgl. auch BGH, Urt. v. 01.03.2018, 4 StR 399/17).

    Vielmehr sind im Rahmen der Gesamtwürdigung auch die sog. vorsatzkritischen Umstände, also die einen Vorsatz in Frage stellenden Umstände, in die Erwägungen einzubeziehen (vgl. zu Vorstehendem BGH, Urt. v. 01.03.2018, 4 StR 399/17, m.w.N.).

    Dabei kann für die Beurteilung, ob das sog. Willenselement vorliegt, nicht auf den Zeitpunkt abgestellt werden, zu dem der Angeklagte wahrgenommen hat, dass die Geschädigte auf die Straße einbiegt, da eine Vermeidung der Kollision zu diesem Zeitpunkt für ihn nach den vorbenannten Feststellungen wegen seiner weit überhöhten Geschwindigkeit nicht mehr möglich war und es sich daher um einen unbeachtlichen dolus subsequens handeln würde (vgl. BGH, Urt. v. 01.03.2018, 4 StR 399/17).

    Bei riskanten Verhaltensweisen im Straßenverkehr, die nicht von vornherein auf die Verletzung einer anderen Person oder die Herbeiführung eines Unfalls angelegt sind, kann aber eine als solche erkannte Eigengefährdung dafür sprechen, dass der Täter auf einen guten Ausgang vertraut hat (vgl. BGH, Urt. v. 01.03.2018, 4 StR 399/17).

  • BGH, 08.07.1997 - 4 StR 271/97

    Anforderungen an den bedingten Tötungsvorsatz bei Benutzung von Kraftfahrzeugen

    Auszug aus LG Münster, 02.07.2018 - 8 KLs 14/18
    Die Kammer verkennt nicht, dass auch die Wirkung und die Dauer des Strafvollzugs bei der Bemessung der Sperrfrist zu beachten ist (vgl. BGH, Urt. v. 08.07.1997, 4 StR 271/97).
  • BGH, 14.05.1997 - 3 StR 560/96

    Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit hinsichtlich ihres Ausdrucks in der Tat

    Auszug aus LG Münster, 02.07.2018 - 8 KLs 14/18
    Sie ergibt sich im Übrigen auch bezogen auf die fahrlässige Tötung, wobei eine Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit vorzunehmen ist, soweit sie in der Tat zum Ausdruck gekommen ist (vgl. BGH, Urt. v. 14.05.1997, 3 StR 560/96).
  • BGH, 13.01.2010 - 2 StR 428/09

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung bei der Prüfung des Tötungsvorsatzes

    Auszug aus LG Münster, 02.07.2018 - 8 KLs 14/18
    Der vorbenannten Feststellung steht nicht entgegen, dass der Angeklagte deutlich alkoholisiert war, da es nur in Fällen außergewöhnlich hoher Alkoholintoxikation auf der Hand liegt, dass es neben der Beeinträchtigung des Hemmungsvermögens auch zu einer Einschränkung der Wahrnehmungsfähigkeit kommen kann (vgl. BGH, Urt. v. 13.01.2010, 2 StR 428/09) und vorliegend eine solche Einschränkung nicht ersichtlich ist.
  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 311/17

    YouTube-Raser "Alpi": Verurteilung (nur) wegen fahrlässiger Tötung

    Auszug aus LG Münster, 02.07.2018 - 8 KLs 14/18
    Gegen das Willenselement des bedingten Vorsatzes lässt sich indes anführen, dass der Angeklagte in dem Zeitpunkt, als er wahrnahm, dass die Geschädigte auf die X-Straße einbog, nach seiner glaubhaften Einlassung eine Bremsung einleitete (vgl. dazu auch BGH, Urt. v. 01.03.2018, 4 StR 311/17).
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