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   LG Münster, 11.07.2016 - 011 O 11/13   

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https://dejure.org/2016,23845
LG Münster, 11.07.2016 - 011 O 11/13 (https://dejure.org/2016,23845)
LG Münster, Entscheidung vom 11.07.2016 - 011 O 11/13 (https://dejure.org/2016,23845)
LG Münster, Entscheidung vom 11. Juli 2016 - 011 O 11/13 (https://dejure.org/2016,23845)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zustimmung zur Berichtigung des Erbbaugrundbuches nach Kündigung des Erbbaurechtskaufvertrags durch einen BGB-Gesellschafter; Voraussetzungen für die wirksame Vereinbarung einer Erhaltungs- und Ersetzungsklausel bei Teilnichtigkeit eines Rechtsgeschäfts ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.05.2011 - II ZR 285/09

    Sozietät von Steuerberatern und Rechtsanwälten: Zahlungsklage des ausgeschiedenen

    Auszug aus LG Münster, 11.07.2016 - 11 O 11/13
    Diese sind vielmehr als unselbständige Rechnungsposten in eine Schlussrechnung aufzunehmen, deren Saldo ergibt, wer von wem noch etwas zu fordern hat (siehe nur: BGH, Urteil vom 17. Mai 2011 - II ZR 285/09 -, Rn. 14, juris).

    Im Übrigen können Einzelansprüche auch abweichend von dem Grundsatz der Durchsetzungssperre dann gesondert verfolgt werden, wenn sich aus dem Sinn und Zweck der gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen ergibt, dass sie im Falle der Auflösung der Gesellschaft oder des Ausscheidens eines Gesellschafters ihre Selbständigkeit behalten sollen (BGH, Urteil vom 17. Mai 2011 - II ZR 285/09 -, Rn. 15, juris).

    Die Haftung (auch) der einzelnen Gesellschafter folgt aber aus § 128 S. 1 HGB analog, da auch die Gesellschafter einer GbR für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften (siehe nur BGH, Urteil vom 17. Mai 2011 - II ZR 285/09 -, Rn. 12, juris; Bergmann in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 7. Aufl. 2014, § 738 BGB, Rn. 14).

  • BGH, 07.04.2008 - II ZR 181/04

    Anwendung einer gesellschaftsvertraglichen Fortsetzungsklausel; Wirksamkeit der

    Auszug aus LG Münster, 11.07.2016 - 11 O 11/13
    Eine Fortsetzungsvereinbarung fällt allerdings nicht hierunter, weil sie selbst die Kündigung weder ausschließt noch unzulässig beschränkt (vgl. BGH, Urteil vom 07. April 2008 - II ZR 181/04 -, Rn. 13, juris).

    Ein solcher Nachteil kann darin bestehen, dass der im Falle einer Kündigung bestehende Abfindungsanspruch des Gesellschafters unzumutbar eingeschränkt wird (st. Rspr., vgl. nur: BGH, Urteil vom 07. April 2008 - II ZR 181/04 -, Rn. 20, juris, m.w.Nachw.).

  • OLG München, 01.09.2004 - 7 U 6152/99

    Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters - Ermittlung des

    Auszug aus LG Münster, 11.07.2016 - 11 O 11/13
    Die Höhe der Abfindung folgt hier nicht aus dem Gesetz (§ 738 BGB), sondern aus einer ergänzenden Auslegung des Gesellschaftsvertrages (siehe zu dieser Korrekturmöglichkeit im Falle unwirksamer Abfindungsregelungen nur: OLG München, Urteil vom 01. September 2004 - 7 U 6152/99 -, Rn. 69, juris und Paland/Sprau, a.a.O., § 738, Rn. 8).
  • BGH, 08.01.1990 - II ZR 115/89

    Zurückbehaltungsrecht des ausgeschiedenen BGB -Gesellschafters

    Auszug aus LG Münster, 11.07.2016 - 11 O 11/13
    Zunächst ist anerkannt, dass in der hier vorliegenden Fallkonstellation ein nach § 273 BGB erforderliches einheitliches Lebensverhältnis im Hinblick auf Grundbuchberichtigung und Abfindungsguthaben besteht (siehe BGH, Urteil vom 08. Januar 1990 - II ZR 115/89 -, Rn. 6, juris).
  • FG Hamburg, 07.09.2012 - 6 K 5/12

    Einkommensteuerrecht/Kindergeld: Sprachunterricht, der der Vorbereitung auf einen

    Auszug aus LG Münster, 11.07.2016 - 11 O 11/13
    Die Beklagte zu 1) stellte dann am 23.03.2012 ihrerseits den Antrag auf Durchführung des Teilversteigerungsverfahren beim AG Tecklenburg (Az.: 6 K 5/12 bzw. 05 T 63/13 - LG Münster).
  • BGH, 09.01.1989 - II ZR 83/88

    Kürzung des Abfindungsanspruchs

    Auszug aus LG Münster, 11.07.2016 - 11 O 11/13
    Insofern besteht ein grobes Missverhältnis zwischen Abfindungs- und tatsächlichem Anteilswert (siehe dazu auch BGH NJW 1989, 2685, 2686, der schon eine Kürzung auf die Hälfte des Buchwertes für unzulässig erachtet hat).
  • LG Erfurt, 16.12.2021 - 8 O 244/21

    2-Personen-BGB-Gesellschaft von Ehegatten: Liquidationslose Vollbeendigung bei

    Der Rückgang der Mitgliederzahl auf einen Gesellschafter - beispielsweise durch rechtsgeschäftlichen Erwerb aller Anteile durch einen Gesellschafter oder durch Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters - führt zu einer sofortigen Vollbeendigung und somit zur Umwandlung des Gesellschaftsvermögens in Alleineigentum des Verbleibenden (MüKoBGB/Schäfer, 8. Auflage 2020, vor § 723, Rn. 9; vgl. LG Münster, Urteil vom 11. Juli 2016 - 11 O 11/13, juris Rn. 63).
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