Rechtsprechung
   LG Münster, 13.09.2013 - 5 T 380/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,56607
LG Münster, 13.09.2013 - 5 T 380/13 (https://dejure.org/2013,56607)
LG Münster, Entscheidung vom 13.09.2013 - 5 T 380/13 (https://dejure.org/2013,56607)
LG Münster, Entscheidung vom 13. September 2013 - 5 T 380/13 (https://dejure.org/2013,56607)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,56607) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Hamm, 02.12.2004 - 15 W 435/04

    Verfahrensrechtliche Behandlung eines Feststellungsantrages betr. eine

    Auszug aus LG Münster, 13.09.2013 - 5 T 380/13
    Insbesondere setzt die Anordnung der sogenannten "kleinen Sicherungshaft" nach § 62 Abs. 2 S. 2 AufenthG nicht die positive Feststellung voraus, dass konkrete Anhaltspunkte für eine Entziehungsabsicht des Betroffenen bestehen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 02.12.2004, Az. 15 W 435/04, zur Vorgängervorschrift des § 57 Abs. 2 S. 2 AuslG).

    Für die Fälle, in denen es - wie hier - ungewiss ist, ob sich der Ausländer dem bevorstehenden Vollzug der Abschiebung stellen wird, hat der Gesetzgeber in § 62 Abs. 2 S. 2 AufenthG eine Gewichtung vorgenommen, die dem Betroffenen zur Sicherung der Abschiebung und des dafür bereits angefallenen Vorbereitungsaufwands eine kurzfristige Freiheitsentziehung zumutet (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 02.12.2004, Az. 15 W 435/04).

  • VG Münster, 02.07.2013 - 8 L 344/13
    Auszug aus LG Münster, 13.09.2013 - 5 T 380/13
    Der Eilantrag wurde mit Beschluss vom 02.07.2013 abgewiesen (Az. 8 K 2193/13 und 8 L 344/13).

    Das Verwaltungsgericht Münster habe den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz mit Beschluss vom 02.07.2013 (Az. 8 L 344/13) abgelehnt.

  • OLG Hamm, 06.11.2006 - 15 W 299/06

    Voraussetzungen der kleinen Sicherungshaft

    Auszug aus LG Münster, 13.09.2013 - 5 T 380/13
    Durch die gerichtliche Ermessensentscheidung muss insbesondere ausgeschlossen werden, dass die Haft bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 62 Abs. 2 S. 2 AufenthG pauschal angeordnet wird und die Haft auf diese Weise in erster Linie der Erleichterung des tatsächlichen Vollzugs der Abschiebung dienen könnte (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 06.11.2006, Az. 15 W 299/06).
  • BGH, 19.09.2012 - V ZB 60/12

    Anforderungen an die Bekanntgabe des Antrags auf Anordnung der Haft zur Sicherung

    Auszug aus LG Münster, 13.09.2013 - 5 T 380/13
    Vielmehr verlangt es der Grundsatz des rechtlichen Gehörs aus Art. 103 GG nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. z.B. Beschluss des BGH vom 19.09.2012, Az. V ZB 60/12), dass einem Betroffenen der Haftantrag der Ausländerbehörde vor seiner persönlichen Anhörung nicht nur inhaltlich vorgetragen wird, sondern in jedem Fall in Kopie auszuhändigen ist, was im Anhörungsprotokoll oder an anderer Aktenstelle schriftlich dokumentiert werden muss.
  • VG Saarlouis, 24.06.2013 - 6 L 839/13

    Abschiebungsanordnung nach Polen

    Auszug aus LG Münster, 13.09.2013 - 5 T 380/13
    Auch hier besteht jedenfalls keine offensichtliche Rechtswidrigkeit der Entscheidung, da andere Gerichte das Asylverfahren in Q für ordnungsgemäß und damit die Abschiebung nach Q für zulässig erachtet haben (vgl. Verwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 24.06.2013, Az. 6 L 839/13; Verwaltungsgericht Ansbach, Beschluss vom 20.03.2012, Az. AN 10 E 11.30140).
  • VG Ansbach, 20.03.2012 - AN 10 E 11.30140

    Asylbewerber aus der Russischen Föderation; Anordnung der Abschiebung nach Polen;

    Auszug aus LG Münster, 13.09.2013 - 5 T 380/13
    Auch hier besteht jedenfalls keine offensichtliche Rechtswidrigkeit der Entscheidung, da andere Gerichte das Asylverfahren in Q für ordnungsgemäß und damit die Abschiebung nach Q für zulässig erachtet haben (vgl. Verwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 24.06.2013, Az. 6 L 839/13; Verwaltungsgericht Ansbach, Beschluss vom 20.03.2012, Az. AN 10 E 11.30140).
  • VG Meiningen, 26.04.2013 - 8 E 20075/13

    Dublin II-VO, Dublinverfahren, Polen, Inhaftierung, Asylantrag, systemische

    Auszug aus LG Münster, 13.09.2013 - 5 T 380/13
    Unter dem 27.06.2013 teilte der Verfahrensbevollmächtigte des Betroffenen dem Beteiligten zu 2) mit, aufgrund der Entscheidung des VG Meinungen, Az. 8 E 20075/13 Me bestünden erhebliche Bedenken an der Rechtsstaatlichkeit des Asylverfahrens in Q. Außerdem hätten die Ehefrau und Tochter des Betroffenen ebenfalls einen Asylantrag gestellt und würden nunmehr in T wohnen, so dass gem. § 43 Abs. 3 AsylVfG ein Duldungsgrund gegeben sei.
  • OLG Karlsruhe, 13.04.1993 - 11 Wx 24/93
    Auszug aus LG Münster, 13.09.2013 - 5 T 380/13
    Diesbezüglich hat das OLG Hamm in der Entscheidung vom 13.01.2009, Az. I-15 Wx 21/09 ausgeführt: "Ob die Abschiebung des Betroffenen - auch zum Zeitpunkt der Haftanordnung - zu Recht betrieben wird, haben ausschließlich die Ausländerbehörde und die Verwaltungsgerichte zu prüfen (BayObLGZ 1993, 311, 313; OLG Karlsruhe NVwZ 1993, 811, 812, KG NVwZ 1997, 516).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus LG Münster, 13.09.2013 - 5 T 380/13
    Im Anschluss an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 05.12.2001 (2 BvR 527/99) ist mit Blick auf den mit der Freiheitsentziehung verbundenen Eingriff in Grundrechtspositionen des Betroffenen sein Rechtsschutzbedürfnis mit dem Ziel, die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Beschlusses feststellen zu lassen, zu bejahen, vgl. § 62 Abs. 2 FamFG.
  • LG Osnabrück, 16.07.2013 - 5 T 385/13

    Möglichkeit der Änderung einer Prozesskostenhilfeentscheidung (hier: Widerruf der

    Auszug aus LG Münster, 13.09.2013 - 5 T 380/13
    Mit Beschluss vom 03.07.2013, der Gegenstand des Beschwerdeverfahrens 5 T 385/13 ist, ordnete das Amtsgericht die vorläufige Festnahme des Betroffenen an.
  • BayObLG, 02.09.1993 - 3Z BR 167/93
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht