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   LG Münster, 13.09.2019 - 021 O 127/16   

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https://dejure.org/2019,56434
LG Münster, 13.09.2019 - 021 O 127/16 (https://dejure.org/2019,56434)
LG Münster, Entscheidung vom 13.09.2019 - 021 O 127/16 (https://dejure.org/2019,56434)
LG Münster, Entscheidung vom 13. September 2019 - 021 O 127/16 (https://dejure.org/2019,56434)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zinsskandal: Kontokorrent- und Dispozinsen zu hoch berechnet

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 17.02.1969 - II ZR 30/65

    Verjährung einer der Kontokorrentbindung unterliegenden Forderung

    Auszug aus LG Münster, 13.09.2019 - 21 O 127/16
    Die Verjährung der Saldoforderung ist gehemmt, solange das Kontokorrentverhältnis besteht und der Saldo nach den getroffenen Abreden nicht gefordert werden kann (BGH vom 17.02.1969, Az. II ZR 30/65).

    Daher ist die Verjährung der einzelnen Forderung solange gehemmt, wie ihre Bindung durch das Kontokorrent besteht (BGHZ 49, 24 ff.; BGH v. 17.02.1969, Az. II ZR 30/65, BGHZ 51, 346 ff.).

    Wurde hingegen die Forderung nicht in das Kontokorrent aufgenommen, so endete die Hemmung der Verjährung des Anspruchs mit dem Schluss der Rechnungsperiode, in der dieser Anspruch in das Kontokorrent hätte eingestellt werden müssen (BGHZ 51, 346 ff; OLG Düsseldorf v. 05.04.2012, Az. 6 U 7/12).

  • BGH, 21.04.2009 - XI ZR 78/08

    BGH erklärt Nr. 17 Abs. 2 Satz 1 der AGB-Sparkassen für unwirksam

    Auszug aus LG Münster, 13.09.2019 - 21 O 127/16
    Das Zinsanpassungsrecht der Beklagten benachteiligt die Klägerin jeweils unangemessen, weil es weder eine Bindung der Bank an den Umfang des Kostenanstiegs vorsieht, noch eine Verpflichtung der Bank enthält, Kostenminderungen an den Kunden weiterzugeben, ohne dass die Bank insoweit ein Ermessen hat, und deshalb das Äquivalenzverhältnis nicht gesichert ist (vgl. BGH vom 21.04.2009, Az. XI ZR 55/08; BGH vom 21.04.2009, Az. XI ZR 78/08).

    Entgegen der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 21.04.2009 (Az. XI ZR 78/08 und XI ZR 55/08) haben die Zinsanpassungsklauseln der Beklagten die Anpassungsvoraussetzungen und den Umfang der zu erwartenden Zinsanpassungen nicht klar und durchschaubar dargestellt.

    Enthält eine Zinsanpassungsklausel das Recht, im Einzelfall Senkungen der Vertragszinsen auch nach billigem Ermessen vorzunehmen oder trotz entsprechender Änderung des Referenzzinssatzes zu unterlassen, so verstößt sie gegen § 307 BGB (BGH vom 21.04.2009, Az. XI ZR 78/08).

  • BGH, 06.06.2000 - XI ZR 258/99

    Widerspruch gegen Einzugsermächtigungslastschriften

    Auszug aus LG Münster, 13.09.2019 - 21 O 127/16
    Sie erzeugt lediglich eine Umkehr der Beweislast (BGH vom 06.06.2000, Az. XI ZR 258/99 m. w. N.).

    Die kontokorrentfähigen beiderseitigen Ansprüche und Leistungen gehen unter und es bleibt nur der Saldo übrig (BGH v. 06.06.2000, Az. XI ZR 258/99; BGHZ 144, 349ff).

  • OLG Stuttgart, 21.05.2014 - 9 U 75/11

    Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Bank: Wirksamkeit einer

    Auszug aus LG Münster, 13.09.2019 - 21 O 127/16
    Diese vom Bundesgerichtshof aufgestellten Grundsätze sind auch auf gewerbliche Kontokorrentkredite übertragbar (vgl. OLG Dresden vom 16.11.2010, Az. 5 U 17/10; OLG Stuttgart vom 21.05.2014, Az. 9 U 75/11; OLG Düsseldorf vom 05.05.2014, Az. 9 U 64/13).

    Daher hat die Klageerhebung die Verjährung der Ansprüche des Klägers rechtzeitig gem. § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB gehemmt (vgl. OLG Stuttgart v. 21.05.2014, Az. 9 U 75/11).

  • BGH, 21.04.2009 - XI ZR 55/08

    BGH erklärt Nr. 17 Abs. 2 Satz 1 der AGB-Sparkassen für unwirksam

    Auszug aus LG Münster, 13.09.2019 - 21 O 127/16
    Das Zinsanpassungsrecht der Beklagten benachteiligt die Klägerin jeweils unangemessen, weil es weder eine Bindung der Bank an den Umfang des Kostenanstiegs vorsieht, noch eine Verpflichtung der Bank enthält, Kostenminderungen an den Kunden weiterzugeben, ohne dass die Bank insoweit ein Ermessen hat, und deshalb das Äquivalenzverhältnis nicht gesichert ist (vgl. BGH vom 21.04.2009, Az. XI ZR 55/08; BGH vom 21.04.2009, Az. XI ZR 78/08).

    Entgegen der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 21.04.2009 (Az. XI ZR 78/08 und XI ZR 55/08) haben die Zinsanpassungsklauseln der Beklagten die Anpassungsvoraussetzungen und den Umfang der zu erwartenden Zinsanpassungen nicht klar und durchschaubar dargestellt.

  • BGH, 03.07.1984 - X ZR 34/83

    "Dampffrisierstab II"; Anspruch auf Überprüfung der Rechnungslegung

    Auszug aus LG Münster, 13.09.2019 - 21 O 127/16
    Voraussetzung für einen derartigen Anspruch ist es, dass der Verdacht besteht, dass die vorgelegte Rechnung unvollständig ist und dass dies auf mangelnder Sorgfalt des Verpflichteten beruht (BGHZ 92, 62, 66 ff.).
  • BGH, 22.07.2014 - KZR 13/13

    Bereicherungsrechtliche Rückforderung von Stromnetznutzungsentgelten:

    Auszug aus LG Münster, 13.09.2019 - 21 O 127/16
    Zudem hat die Beklagte vorliegend nicht dargetan, sie habe ihr eigenes Verhalten im Vertrauen darauf eingerichtet, dass der Kläger seine Rechte nicht mehr geltend machen werde, und im Hinblick darauf außerordentliche Aufwendungen getätigt, die ihr eine Rückzahlung der Beträge unmöglich machten bzw. eine mit den Grundsätzen von Treu und Glauben unvereinbare Härte darstellten (vgl. BGH v. 22.07.2014, Az. KZR 13/13).
  • BGH, 06.04.2000 - IX ZR 2/98

    Umfang einer Bürgschaftserklärung

    Auszug aus LG Münster, 13.09.2019 - 21 O 127/16
    Wegen der einschneidenden Folgen von Schuldumschaffungen ist im Zweifel davon auszugehen, dass nur eine Vertragsänderung gewollt ist und nicht ein neues Schuldverhältnis begründet werden sollte (vgl. BGH vom 06.04.2000, Az. IX ZR 2/98 m. w. N.).
  • BGH, 06.05.1997 - XI ZR 208/96

    Grundsatzentscheidung zur Wertstellung von Überweisungs- und Scheckgutschriften

    Auszug aus LG Münster, 13.09.2019 - 21 O 127/16
    Die Empfängerbank ist verpflichtet, eingehende Überweisungsbeträge gemäß den §§ 667, 271 Abs. 1 BGB sofort an den Überweisungsempfänger herauszugeben, die Wertstellung muss an dem Tag erfolgen, an dem der Überweisungsbetrag bei der Bank eingeht und der Empfänger einen Anspruch auf Gutschrift erlangt (BGH NJW 1997, 2042).
  • BGH, 10.06.2008 - XI ZR 211/07

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einer Zinsänderungsklausel eines auf längere

    Auszug aus LG Münster, 13.09.2019 - 21 O 127/16
    An die Stelle des unwirksamen Zinsanpassungsrechts der Beklagten tritt im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung gemäß den §§ 133, 157 BGB die Regelung, welche von den Parteien in Kenntnis der Unwirksamkeit der vereinbarten Zinsänderungsklauseln nach dem Vertragszweck und einer angemessenen Abwägung ihrer beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner gewählt worden wäre (vgl. BGH NJW 2008, 3422).
  • BGH, 18.04.1989 - XI ZR 133/88

    Hinweis eines Kreditinstituts auf die Möglichkeit von Termingeschäften gegenüber

  • BGH, 28.10.1953 - II ZR 149/52

    Anforderungen an die Entscheidung über eine Stufenklage

  • BGH, 13.05.2014 - XI ZR 170/13

    Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite

  • LG Düsseldorf, 30.11.2010 - 7 O 214/09

    Zinsanpassungsklausel zur Berechtigung der Bank zur Änderung des Zinssatzes wegen

  • BGH, 02.11.1967 - II ZR 46/65

    Verjährung beim Kontokorrent

  • BGH, 13.04.2010 - XI ZR 197/09

    Zur Zinsberechnung in Prämiensparverträgen bei unwirksamer Zinsänderungsklausel

  • BGH, 24.04.2007 - XI ZR 17/06

    Anrechung von Steuervorteilen bei Rückabwicklung eines

  • BGH, 23.01.2014 - VII ZR 177/13

    Überzahltes Architektenhonorar: Verwirkung des Rückzahlungsanspruchs

  • OLG Köln, 16.01.2008 - 13 U 27/06

    Wirksamkeit formularmäßiger Zinsänderungsklauseln in Prämiensparverträgen;

  • BGH, 06.03.1986 - III ZR 195/84

    Auslegung einer Zinsänderungsklausel

  • OLG Düsseldorf, 05.05.2014 - 9 U 64/13

    Formularmäßige Vereinbarung eines Zinsanpassungsrechts in den Kreditbedingungen

  • OLG Dresden, 16.11.2010 - 5 U 17/10
  • BGH, 21.09.2005 - VIII ZR 38/05

    Formularmäßige Vereinbarung einer Anpassungklausel bei der Belieferung mit

  • BGH, 29.04.2008 - KZR 2/07

    Erdgassondervertrag

  • OLG Hamm, 24.02.2021 - 31 U 140/19
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 13.09.2019 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster (Az. 021 O 127/16) - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Die Beklagte beantragt, die Klage unter Abänderung des am 13.09.2019 verkündeten Urteils des Landgerichts Münster (021 O 127/16) abzuweisen.

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