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   LG Münster, 17.12.2018 - 115 O 109/17   

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https://dejure.org/2018,53523
LG Münster, 17.12.2018 - 115 O 109/17 (https://dejure.org/2018,53523)
LG Münster, Entscheidung vom 17.12.2018 - 115 O 109/17 (https://dejure.org/2018,53523)
LG Münster, Entscheidung vom 17. Dezember 2018 - 115 O 109/17 (https://dejure.org/2018,53523)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Nachweis des äußeren Bildes eines Einbruchdiebstahls durch den Betreiber eines Vodafone-Shops für einen Anspruch auf Leistungen aus einer Firmen-Sachversicherung bei Abhandenkommen der Sachen

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Einbruchdiebstahl - Nachweis äußeres Bild eines Einbruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.04.2015 - IV ZR 171/13

    Deckungsklage gegen eine Firmen-Inhaltsversicherung: Anforderungen an den

    Auszug aus LG Münster, 17.12.2018 - 115 O 109/17
    Hierzu muss der Versicherungsnehmer regelmäßig Einbruchsspuren nachweisen (vgl. BGH, Urt. vom 08.04.2015, Az.: IV ZR 171/13, NJW-RR 2015, 1247).

    Die Spuren dürfen hingegen nicht so unbedeutend sein, dass sie von vornherein nicht auf einen Einbruch hindeuten; in diesem Fall kann es trotz Vorhandenseins an sich genügender Spuren eines Diebstahls am Nachweis der erforderlichen Mindesttatsachen fehlen (vgl. BGH, Urt. vom 08.04.2015, Az.: IV ZR 171/13, VersR 2015, 710).

    Für diesen Gegenbeweis erforderlich ist lediglich der Nachweis konkreter Tatsachen, die allerdings nicht nur mit hinreichender, sondern mit höherer, nämlich erheblicher Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, dass der Diebstahl nur vorgetäuscht ist (BGH, Urt. vom 08.04.2015, Az.: IV ZR 171/13, NJW-RR 2015, 1247 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 21.10.2011 - 20 U 62/11

    Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes eines Einbruchsdiebstahls;

    Auszug aus LG Münster, 17.12.2018 - 115 O 109/17
    Der Versicherungsnehmer schuldet bei einem behaupteten Einbruchdiebstahl in Form des gewaltsamen Eindringens in einen Raum eines Gebäudes aber jedenfalls den Beweis von Spuren, die mit einem gewaltsamen Eindringen in Einklang gebracht werden können und sich daher als "geeignete" Einbruchsspuren darstellen (vgl. z.B. OLG Hamm, Urt. vom 21.10.2011, Az.: I - 20 U 62/11, r+s 2012, 182).
  • LG Dortmund, 17.03.2016 - 2 O 403/13

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Anspruchs gegen einen Versicherer

    Auszug aus LG Münster, 17.12.2018 - 115 O 109/17
    Der Nachweis bloß unerheblicher "Trugspuren" genügt nicht (vgl. LG Dortmund, Urt. vom 17.03.2016, Az.: 2 O 403/13, r+s 2016, 348).
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