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   LG Münster, 18.01.2019 - 04 O 332/17   

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LG Münster, 18.01.2019 - 04 O 332/17 (https://dejure.org/2019,63008)
LG Münster, Entscheidung vom 18.01.2019 - 04 O 332/17 (https://dejure.org/2019,63008)
LG Münster, Entscheidung vom 18. Januar 2019 - 04 O 332/17 (https://dejure.org/2019,63008)
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  • BSG, 20.11.2008 - B 3 KN 4/07 KR R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme für ein Rollstuhlrückhaltesystem

    Auszug aus LG Münster, 18.01.2019 - 4 O 332/17
    Sinn dieser Regelung ist es, zwischen den betroffenen behinderten Menschen und den Rehabilitationsträgern die Zuständigkeit schnell und dauerhaft zu klären und so Nachteilen des gegliederten Systems entgegenzuwirken (BSGE 93, 283 Rn. 17; 98, 267 Rn. 12; 102, 90 Rn. 23; 114, 147 Rn. 14).

    In diesem Fall ist der erstangegangene Träger unabhängig von seiner materiell-rechtlichen Leistungszuständigkeit verpflichtet, Leistungen auf Grund aller Rechtsgrundlagen zu erbringen, die in der konkreten Bedarfssituation rehabilitationsrechtlich überhaupt vorgesehen sind (vgl. BSGE 98, 267 Rn. 9, 14, 22; 101, 207 Rn. 29 f.; 102, 90 Rn. 23; 109, 293 Rn. 14; BSG, SozR 4-2500 § 33 Nr. 35 Rn. 20).

    Diese Zuständigkeit ist eine ausschließliche; ist materiell-rechtlich eigentlich ein anderer Rehabilitationsträger zuständig, verliert dieser im Außenverhältnis zum Antragsteller seine Entscheidungsbefugnis (vgl. BSGE 113, 40 Rn. 16 f.; 102, 90 Rn. 23; BSG, NJW 2010, 2236 Rn. 15 f.; SozR 4-2500 § 33 Nr. 35 Rn. 20).".

  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 34/06 R

    Medizinische Rehabilitationsleistung - Erstattungsanspruch des erstangegangenen

    Auszug aus LG Münster, 18.01.2019 - 4 O 332/17
    Sinn dieser Regelung ist es, zwischen den betroffenen behinderten Menschen und den Rehabilitationsträgern die Zuständigkeit schnell und dauerhaft zu klären und so Nachteilen des gegliederten Systems entgegenzuwirken (BSGE 93, 283 Rn. 17; 98, 267 Rn. 12; 102, 90 Rn. 23; 114, 147 Rn. 14).

    In diesem Fall ist der erstangegangene Träger unabhängig von seiner materiell-rechtlichen Leistungszuständigkeit verpflichtet, Leistungen auf Grund aller Rechtsgrundlagen zu erbringen, die in der konkreten Bedarfssituation rehabilitationsrechtlich überhaupt vorgesehen sind (vgl. BSGE 98, 267 Rn. 9, 14, 22; 101, 207 Rn. 29 f.; 102, 90 Rn. 23; 109, 293 Rn. 14; BSG, SozR 4-2500 § 33 Nr. 35 Rn. 20).

  • BGH, 27.01.2015 - VI ZR 54/14

    Regressprozess des Rehabilitationsträgers wegen Leistungserbringung an einen bei

    Auszug aus LG Münster, 18.01.2019 - 4 O 332/17
    Der BGH führt insoweit folgendes aus (vgl. Urteil vom 27. Januar 2015 - VI ZR 54/14 -, Rn. 11 - 12, juris): "Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IX hat der Rehabilitationsträger, bei dem Leistungen zur Teilhabe beantragt werden, innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrags festzustellen, ob er für die Leistung zuständig ist.
  • BGH, 26.09.1995 - KVR 25/94

    "Stadtgaspreise" Zulässigkeit eines Feststellungsantrags; Umfang des

    Auszug aus LG Münster, 18.01.2019 - 4 O 332/17
    Das Feststellungsinteresse ist nur für ein stattgebendes Urteil echte Prozessvoraussetzung, nicht aber für ein Urteil, durch welches die Klage - wie hier - als unbegründet abgewiesen wird (BGH Beschluss vom 26.09.1995 - KVR 25/94 -, Rn. 47. Juris; BGH Urteil vom 26.10.1990 - V ZR 105/89 -, Rn. 7, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 14.12.2010 - 14 U 4/10 -, Rn. 22, juris).
  • BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 16/04 R

    Rehabilitationsträger - vorläufige Zuständigkeit - notwendige Beiladung des

    Auszug aus LG Münster, 18.01.2019 - 4 O 332/17
    Sinn dieser Regelung ist es, zwischen den betroffenen behinderten Menschen und den Rehabilitationsträgern die Zuständigkeit schnell und dauerhaft zu klären und so Nachteilen des gegliederten Systems entgegenzuwirken (BSGE 93, 283 Rn. 17; 98, 267 Rn. 12; 102, 90 Rn. 23; 114, 147 Rn. 14).
  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 17/12 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - stationäre Unterbringung - weiterer

    Auszug aus LG Münster, 18.01.2019 - 4 O 332/17
    Sinn dieser Regelung ist es, zwischen den betroffenen behinderten Menschen und den Rehabilitationsträgern die Zuständigkeit schnell und dauerhaft zu klären und so Nachteilen des gegliederten Systems entgegenzuwirken (BSGE 93, 283 Rn. 17; 98, 267 Rn. 12; 102, 90 Rn. 23; 114, 147 Rn. 14).
  • BGH, 26.10.1990 - V ZR 105/89

    Klage gegen Wohnungseigentümer auf Übernahme einer Baulast

    Auszug aus LG Münster, 18.01.2019 - 4 O 332/17
    Das Feststellungsinteresse ist nur für ein stattgebendes Urteil echte Prozessvoraussetzung, nicht aber für ein Urteil, durch welches die Klage - wie hier - als unbegründet abgewiesen wird (BGH Beschluss vom 26.09.1995 - KVR 25/94 -, Rn. 47. Juris; BGH Urteil vom 26.10.1990 - V ZR 105/89 -, Rn. 7, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 14.12.2010 - 14 U 4/10 -, Rn. 22, juris).
  • BSG, 20.10.2009 - B 5 R 5/07 R

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät

    Auszug aus LG Münster, 18.01.2019 - 4 O 332/17
    Diese Zuständigkeit ist eine ausschließliche; ist materiell-rechtlich eigentlich ein anderer Rehabilitationsträger zuständig, verliert dieser im Außenverhältnis zum Antragsteller seine Entscheidungsbefugnis (vgl. BSGE 113, 40 Rn. 16 f.; 102, 90 Rn. 23; BSG, NJW 2010, 2236 Rn. 15 f.; SozR 4-2500 § 33 Nr. 35 Rn. 20).".
  • BSG, 21.08.2008 - B 13 R 33/07 R

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät -

    Auszug aus LG Münster, 18.01.2019 - 4 O 332/17
    In diesem Fall ist der erstangegangene Träger unabhängig von seiner materiell-rechtlichen Leistungszuständigkeit verpflichtet, Leistungen auf Grund aller Rechtsgrundlagen zu erbringen, die in der konkreten Bedarfssituation rehabilitationsrechtlich überhaupt vorgesehen sind (vgl. BSGE 98, 267 Rn. 9, 14, 22; 101, 207 Rn. 29 f.; 102, 90 Rn. 23; 109, 293 Rn. 14; BSG, SozR 4-2500 § 33 Nr. 35 Rn. 20).
  • BSG, 30.11.2011 - B 11 AL 7/10 R

    Besondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - anerkannte Werkstatt -

    Auszug aus LG Münster, 18.01.2019 - 4 O 332/17
    In diesem Fall ist der erstangegangene Träger unabhängig von seiner materiell-rechtlichen Leistungszuständigkeit verpflichtet, Leistungen auf Grund aller Rechtsgrundlagen zu erbringen, die in der konkreten Bedarfssituation rehabilitationsrechtlich überhaupt vorgesehen sind (vgl. BSGE 98, 267 Rn. 9, 14, 22; 101, 207 Rn. 29 f.; 102, 90 Rn. 23; 109, 293 Rn. 14; BSG, SozR 4-2500 § 33 Nr. 35 Rn. 20).
  • BSG, 24.01.2013 - B 3 KR 5/12 R

    Krankenversicherung - Leistungsantrag zur Hilfsmittelversorgung (hier: technisch

  • OLG Frankfurt, 14.12.2010 - 14 U 4/10

    Feststellungsinteresse als Prozessvoraussetzung

  • BGH, 12.12.1995 - VI ZR 271/94

    Gesetzlicher Übergang des Schadensersatzanspruchs wegen vermehrter Bedürfnisse

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