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   LG Münster, 19.02.2010 - 5 T 772/09   

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https://dejure.org/2010,24844
LG Münster, 19.02.2010 - 5 T 772/09 (https://dejure.org/2010,24844)
LG Münster, Entscheidung vom 19.02.2010 - 5 T 772/09 (https://dejure.org/2010,24844)
LG Münster, Entscheidung vom 19. Februar 2010 - 5 T 772/09 (https://dejure.org/2010,24844)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Zuschlagsversagung i.S.d. § 83 Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) bei Fehlen einer ausdrücklichen Zustimmungserklärung der Beteiligten zum Einzelausgebotsverzicht und in Konsequenz gemeinsamer Versteigerung aller Grundstücke und Miteigentumsanteile; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Saarbrücken, 26.08.1991 - 5 W 124/91
    Auszug aus LG Münster, 19.02.2010 - 5 T 772/09
    Anders haben dies aber das OLG Saarbrücken und das Landgericht Aurich beurteilt, die eine Erklärung durch schlüssiges Verhalten für möglich erachten (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 26.08.1991, Az. 5 W 124/91, RPfleger 1992, Seite 123; AG Aurich, Beschluss vom 26.02.1980, 3 T 16/80, RPfleger 1980, Seite 306).
  • OLG Jena, 10.07.2000 - 6 W 433/00

    Einzelversteigerungsprinzip bei selbständigem Gebäudeeigentum; Zulässigkeit eines

    Auszug aus LG Münster, 19.02.2010 - 5 T 772/09
    Richtig ist zwar, dass in der Rechtsprechung und Literatur teilweise vertreten wird, dass der Verzicht der anwesenden Beteiligten auf Einzelausgebote ausdrücklich erklärt werden muss (so Stöber, Zwangsversteigerungsgesetz, 18. Auflage, § 63 Rn. 2.1; Hornung, Änderungen des Zwangsversteigerungsrechts, NJW 1999, Seite 460; Thüringer OLG, Beschluss vom 10.07.2000, Az. 6 W 433/00, RPfleger 2000, Seite 509).
  • LG Aurich, 26.02.1980 - 3 T 16/80
    Auszug aus LG Münster, 19.02.2010 - 5 T 772/09
    Anders haben dies aber das OLG Saarbrücken und das Landgericht Aurich beurteilt, die eine Erklärung durch schlüssiges Verhalten für möglich erachten (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 26.08.1991, Az. 5 W 124/91, RPfleger 1992, Seite 123; AG Aurich, Beschluss vom 26.02.1980, 3 T 16/80, RPfleger 1980, Seite 306).
  • LG Karlsruhe, 18.09.2012 - 11 T 199/12

    Zwangsversteigerungsverfahren: Gerichtliche Hinweis- und Aufklärungspflicht zu

    Ein solches liegt in der protokollierten Zustimmung des Schuldners zum Antrag der betreibenden Gläubigerin, die beiden Miteigentumshälften nur gemeinsam unter Verzicht auf Einzelausgebot(e) auszubieten (vgl. BGH NJW-RR 2010, 1458 - 1459 [juris Tz. 9] und - vorausgehend - LG Münster, Beschluss vom 19.02.2010 - Aktenzeichen: 5 T 772/09 [juris Tz. 14]).
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