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   LG Münster, 21.06.2018 - 011 O 334/12   

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https://dejure.org/2018,16807
LG Münster, 21.06.2018 - 011 O 334/12 (https://dejure.org/2018,16807)
LG Münster, Entscheidung vom 21.06.2018 - 011 O 334/12 (https://dejure.org/2018,16807)
LG Münster, Entscheidung vom 21. Juni 2018 - 011 O 334/12 (https://dejure.org/2018,16807)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Holzlieferverträge zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Klausner- Gruppe sind wegen eines Verstoßes gegen EU-Recht unwirksam

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • juve.de (Kurzinformation)

    Holzlieferverträge: Holzlieferverträge zwischen NRW und Klausner-Gruppe wegen Verstoßes gegen EU-Recht unwirksam

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 05.12.2012 - I ZR 92/11

    Zum Verkauf einer im Staatseigentum stehenden Pipeline an WINGAS - Verstoß gegen

    Auszug aus LG Münster, 21.06.2018 - 11 O 334/12
    Außerdem sollen Wettbewerbsvorteile des Einzelnen verhindert werden, die sich daraus ergeben können, dass ihm auf einem nicht vorgesehenen Weg eine Beihilfe gewährt wird (BGH, Beschluss vom 13.09.2012, III ZB 3/12, juris; BGH, Urteil vom 05.12.2012, I ZR 92/11, juris; OVG Berlin, Urteil vom 18.12.2017, OVG 6 B 3.17, juris).

    In derartigen Fällen soll es genügen, nur den beihilferechtswidrig erlangten Vorteil abzuschöpfen (vergleiche BGH, Urteil vom 05.12.2012, I ZR 92/11, Rn. 35, 39, juris).

  • EuGH, 26.04.2018 - C-233/16

    Die regionalen Abgaben, die in Spanien für große Einzelhandelsunternehmen erhoben

    Auszug aus LG Münster, 21.06.2018 - 11 O 334/12
    Eine Beihilfe im Sinne dieser Vorschrift ist eine staatliche Maßnahme oder eine Maßnahme unter Inanspruchnahme staatlicher Mittel, die geeignet ist, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen, die dem Begünstigten einen selektiven Vorteil gewährt und die den Wettbewerb verfälscht oder zu verfälschen droht (vgl. zum Beispiel EuGH, Urteil vom 26.04.2018, C-233/16, juris; Grabitz/Hilf/Nettesheim, Das Recht der Europäischen Union, 63. EL Dezember 2017, Art. 107 AEUV Rn. 24 m.w.N.).

    Selektiv ist ein Vorteil, der geeignet ist, bestimmte Unternehmen oder Produktionszweige gegenüber anderen Unternehmen oder Produktionszweigen zu begünstigen, die sich im Hinblick auf das mit der betreffenden Regelung verfolgte Ziel in einer vergleichbaren tatsächlichen und rechtlichen Situation befinden und somit eine unterschiedliche Behandlung erfahren, die im wesentlichen als diskriminierend eingestuft werden kann (vgl. zum Beispiel EuGH, Urteil vom 26.04.2018, C-233/16, juris, und EuGH, Urteil vom 21.12.2016, C-20/15 P und C-21/15 P, juris).

  • EuGH, 11.11.2015 - C-505/14

    Klausner Holz Niedersachsen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 107 AEUV und

    Auszug aus LG Münster, 21.06.2018 - 11 O 334/12
    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Beschluss der Kammer und das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 11.11.2015 (C-505/14) verwiesen (beide veröffentlicht bei juris).

    Zur effektiven Durchsetzung des Unionsrechtes ist es im hier vorliegenden Fall insbesondere zulässig, § 322 ZPO so auszulegen, dass die Rechtskraft sich nicht auf einen Verstoß gegen Art. 108 Abs. 3 S. 3 AEUV erstreckt, welcher nicht Gegenstand des damaligen Rechtsstreits war (vergleiche das auf den Vorlagebeschluss der Kammer ergangene Urteil des EuGH vom 11.11.2015, C-505/14, juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2017 - 6 B 3.17

    Unzulässige Sportförderung für den Betrieb einer Kletterhalle des Deutschen

    Auszug aus LG Münster, 21.06.2018 - 11 O 334/12
    Außerdem sollen Wettbewerbsvorteile des Einzelnen verhindert werden, die sich daraus ergeben können, dass ihm auf einem nicht vorgesehenen Weg eine Beihilfe gewährt wird (BGH, Beschluss vom 13.09.2012, III ZB 3/12, juris; BGH, Urteil vom 05.12.2012, I ZR 92/11, juris; OVG Berlin, Urteil vom 18.12.2017, OVG 6 B 3.17, juris).
  • EuGH, 21.12.2016 - C-20/15

    Nach Ansicht des Gerichtshofs hat das Gericht der EU einen Rechtsfehler begangen,

    Auszug aus LG Münster, 21.06.2018 - 11 O 334/12
    Selektiv ist ein Vorteil, der geeignet ist, bestimmte Unternehmen oder Produktionszweige gegenüber anderen Unternehmen oder Produktionszweigen zu begünstigen, die sich im Hinblick auf das mit der betreffenden Regelung verfolgte Ziel in einer vergleichbaren tatsächlichen und rechtlichen Situation befinden und somit eine unterschiedliche Behandlung erfahren, die im wesentlichen als diskriminierend eingestuft werden kann (vgl. zum Beispiel EuGH, Urteil vom 26.04.2018, C-233/16, juris, und EuGH, Urteil vom 21.12.2016, C-20/15 P und C-21/15 P, juris).
  • BGH, 14.11.2013 - IX ZR 215/12

    Steuerberaterhaftung: Ausschluss der Verjährungseinrede für

    Auszug aus LG Münster, 21.06.2018 - 11 O 334/12
    Insoweit ist ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. zum Beispiel BGH, Urteil vom 14.11.2013, IX ZR 215/12, juris).
  • BGH, 13.09.2012 - III ZB 3/12

    Aussetzung eines Rechtsstreits über die Rückforderung einer Beihilfe bis zur

    Auszug aus LG Münster, 21.06.2018 - 11 O 334/12
    Außerdem sollen Wettbewerbsvorteile des Einzelnen verhindert werden, die sich daraus ergeben können, dass ihm auf einem nicht vorgesehenen Weg eine Beihilfe gewährt wird (BGH, Beschluss vom 13.09.2012, III ZB 3/12, juris; BGH, Urteil vom 05.12.2012, I ZR 92/11, juris; OVG Berlin, Urteil vom 18.12.2017, OVG 6 B 3.17, juris).
  • EuGH, 04.09.2014 - C-533/12

    Der Gerichtshof bestätigt die teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung, mit

    Auszug aus LG Münster, 21.06.2018 - 11 O 334/12
    Dafür muss festgestellt werden, ob ein marktwirtschaftlich handelnder Investor von vergleichbarer Größe genauso wie die staatliche Einrichtung unter den gleichen Bedingungen bereit gewesen wäre, die Unterstützung zu geben (sogenannter Privatinvestortest; vergleiche zum Beispiel EuGH, Urteil vom 04.09.2014, C-533/12 P und C-536/12 P, juris; Grabitz/Hilf/Nettesheim, Das Recht der Europäischen Union, 63. EL Dezember 2017, Art. 107 AEUV Rn. 46-53; Birnstiel/Bungenberg/Heinrich, Europäisches Beihilfenrecht, 1. Auflage 2013, Art. 107 AEUV Rn. 105 ff.).
  • OLG Hamm, 03.12.2012 - 2 U 52/12

    Wirksame Holzlieferungsverträge zwischen einem für die Klausner-Gruppe handelnden

    Auszug aus LG Münster, 21.06.2018 - 11 O 334/12
    Das Oberlandesgericht Hamm hat die dagegen gerichtete Berufung zurückgewiesen (OLG Hamm, Urteil vom 03.12.2012, 2 U 52/12, juris).
  • LG Münster, 17.02.2012 - 11 O 37/11

    Feststellung des Fortbestandes einer vertraglichen Vereinbarung über

    Auszug aus LG Münster, 21.06.2018 - 11 O 334/12
    Der Vertrag sei auch nicht aus sonstigen Gründen unwirksam, nichtig oder vorzeitig beendet (LG Münster, Urteil vom 17.02.2012, 11 O 37/11, juris).
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