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   LG Münster, 21.08.2012 - 05 T 348/12 LG Münster   

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https://dejure.org/2012,56096
LG Münster, 21.08.2012 - 05 T 348/12 LG Münster (https://dejure.org/2012,56096)
LG Münster, Entscheidung vom 21.08.2012 - 05 T 348/12 LG Münster (https://dejure.org/2012,56096)
LG Münster, Entscheidung vom 21. August 2012 - 05 T 348/12 LG Münster (https://dejure.org/2012,56096)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Ersetzung von Einwendungen der ablehnenden Gläubiger gegen den Schuldenbereinigungsplan durch eine Zustimmung des Insolvenzgerichts; Befriedigungsaussichten in einem gedachten Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.07.2005 - IX ZR 115/04

    Zulässigkeit der Aufrechnung gegen Steuererstattungsansprüche des Schuldners in

    Auszug aus LG Münster, 21.08.2012 - 5 T 348/12
    Zwar ist mittlerweile anerkannt, dass Steuererstattungsansprüche des Schuldners nicht von der Abtretung gemäß § 287 Abs. 2 S. 1 InsO erfasst werden und dass sich der Erstattungsschuldner jedenfalls in der Wohlverhaltensperiode durch Aufrechnung von den Ansprüchen befreien kann (BGH NJW 2005, 2988).
  • LG Koblenz, 13.06.2000 - 2 T 162/00

    Antrag auf Durchführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens über das Vermögen;

    Auszug aus LG Münster, 21.08.2012 - 5 T 348/12
    Die hierdurch begründete abstrakte Möglichkeit zukünftiger Aufrechnungen genügt für eine Anwendung des § 309 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 InsO jedoch nicht (a.A. offenbar LG Koblenz ZInsO 2000, 507 sowie LG Hildesheim ZInsO 2004, 1320; wie hier wohl LG Kiel ZInsO 2004, 558).
  • LG Kiel, 06.04.2004 - 13 T 150/03

    Vereinfachtes Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiungsverfahren; Möglichkeit

    Auszug aus LG Münster, 21.08.2012 - 5 T 348/12
    Die hierdurch begründete abstrakte Möglichkeit zukünftiger Aufrechnungen genügt für eine Anwendung des § 309 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 InsO jedoch nicht (a.A. offenbar LG Koblenz ZInsO 2000, 507 sowie LG Hildesheim ZInsO 2004, 1320; wie hier wohl LG Kiel ZInsO 2004, 558).
  • LG Hildesheim, 02.11.2004 - 7 T 103/04

    Voraussetzung der Ersetzung der Zustimmung eines Gläubigers nach der

    Auszug aus LG Münster, 21.08.2012 - 5 T 348/12
    Die hierdurch begründete abstrakte Möglichkeit zukünftiger Aufrechnungen genügt für eine Anwendung des § 309 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 InsO jedoch nicht (a.A. offenbar LG Koblenz ZInsO 2000, 507 sowie LG Hildesheim ZInsO 2004, 1320; wie hier wohl LG Kiel ZInsO 2004, 558).
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