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LG Münster, 21.11.2008 - 011 O 207/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung von Schadensersatz für einen im Rahmen einer Turnierteilnahme erlitteten Reitunfall
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Münster, 21.11.2008 - 011 O 207/07
- OLG Hamm, 25.08.2009 - 7 U 94/08
- BGH, 23.09.2010 - III ZR 246/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Köln, 05.09.1995 - 22 U 23/95
Zustand eines Arbeitsplatzes
Auszug aus LG Münster, 21.11.2008 - 11 O 207/07
Zwischen der Zeugin I. und dem beklagten Verein ist durch die Turnierteilnahme ein Rechtsverhältnis gemäß § 661 BGB zustande gekommen (vgl. OLG Köln, VersR 1997, 125). - BGH, 03.06.2008 - VI ZR 223/07
Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Trampolinanlage
Auszug aus LG Münster, 21.11.2008 - 11 O 207/07
hier davon ausgehen, dass der beklagte Verein als Turnierveranstalter Hindernisse verwendet, die den Sicherungsgrad erreichen, welchen die in dem entsprechenden Bereich herrschende Verkehrsauffassung -hier also bezogen auf den Bereich des Pferdesportsfür erforderlich hält (vgl. BGH, VersR 2008, 1083). - BGH, 31.10.2006 - VI ZR 223/05
Einzelhändler haftet nicht für explodierte Limonadenflasche
Auszug aus LG Münster, 21.11.2008 - 11 O 207/07
Maßstab der Anforderungen an den Beklagten sind die Sicherheitsvorkehrungen, die ein verständiger und gewissenhafter Angehöriger der betroffenden Verkehrskreise für ausreichend halten durfte um andere Personen vor Schäden zu bewahren und die ihm den Umständen nach zuzumuten waren (BGH NJW 2007, 762).
- OLG Hamm, 25.08.2009 - 7 U 94/08
Ansprüche gegen den Veranstalter eines Reittuniers wegen der Verletzung eines …
Auf die Berufung des Klägers wird das am 21.11.2008 verkündete Urteil des Landgerichts Münster ( AZ: 11 O 207/07 ) teilweise abgeändert.Der Beklagte beantragt, 1.) unter Abänderung des am 21.11.2008 verkündeten Urteil des Landgerichts Münster, AZ 11 O 207/07 , die Klage insgesamt abzuweisen.