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   LG Münster, 22.05.2019 - 5 T 630/18   

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https://dejure.org/2019,27911
LG Münster, 22.05.2019 - 5 T 630/18 (https://dejure.org/2019,27911)
LG Münster, Entscheidung vom 22.05.2019 - 5 T 630/18 (https://dejure.org/2019,27911)
LG Münster, Entscheidung vom 22. Mai 2019 - 5 T 630/18 (https://dejure.org/2019,27911)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kürzung der Mindestvergütung eines Insolvenzverwalters

Verfahrensgang

  • AG Münster - 80 IK 56/17
  • LG Münster, 22.05.2019 - 5 T 630/18

Papierfundstellen

  • ZIP 2020, 569
  • NZI 2020, 126
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.12.2017 - IX ZB 101/15

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Kürzung der Mindestvergütung im Wege eines

    Auszug aus LG Münster, 22.05.2019 - 5 T 630/18
    Das Amtsgericht zitiert zur Begründung der Kürzung eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14.12.2017 (Az. IX ZB 101/15, zitiert über Beck online).

    Ein Abschlag komme nur in Betracht, wenn der durchschnittliche Aufwand eines massearmen Verfahrens beträchtlich unterschritten werde, wobei der Gesamtzuschnitt des Verfahrens zu würdigen sei (BGH vom 14.12.2017, IX ZB 101/15, zitiert über Beck online).

  • BGH, 12.03.2020 - IX ZB 33/18

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Angemessene Vergütung bei geringer Anzahl von

    Entgegen einer im Schrifttum vertretenen Ansicht (Wischemeyer/Schur, ZVI 2017, 171, 177; Gortan, NZI 2016, 339, 341; Nerlich/Römermann/Stephan, InsO, 2017, § 13 InsVV Rn. 17; HK-InsO/Keller, 9. Aufl., § 13 InsVV Rn. 19; Stoffler in Kübler/Prütting/Bork, InsO, 2016, § 13 InsVV Rn. 9; HmbKomm-InsO/Büttner, 7. Aufl., § 13 InsVV Rn. 14 ff; Graeber/Graeber, InsVV, 3. Aufl., § 3 Rn. 316; Haarmeyer/Mock, InsVV, 6. Aufl., § 3 Rn. 119; BeckOK-InsO/Budnik, 2020, § 13 InsVV Rn. 9; ders. NZI 2020, 128) trifft es auch nicht zu, dass der ebenfalls durch das Gesetz vom 15. Juli 2013 neu geschaffene Abschlagstatbestand des § 3 Abs. 2 Buchst. e InsVV bereits in die Regelung des § 13 InsVV "integriert" sei und nicht beide Kürzungsvorschriften kumulativ angewandt werden könnten (offen gelassen von LG Münster, NZI 2020, 126).
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