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   LG Münster, 25.05.2020 - 2 O 271/19   

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LG Münster, 25.05.2020 - 2 O 271/19 (https://dejure.org/2020,17921)
LG Münster, Entscheidung vom 25.05.2020 - 2 O 271/19 (https://dejure.org/2020,17921)
LG Münster, Entscheidung vom 25. Mai 2020 - 2 O 271/19 (https://dejure.org/2020,17921)
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  • OLG Frankfurt, 29.01.1963 - 1 W 85/62
    Auszug aus LG Münster, 25.05.2020 - 2 O 271/19
    Wird der Auskunftsanspruch dagegen - aus welchen Gründen auch immer - fallengelassen, so erfordert dies keine Erledigungserklärung im Rechtssinne und auch keine teilweise Klagerücknahme oder einen Teilverzicht, sondern lediglich den Übergang zum eigentlichen Rechtsschutzziel, dem Zahlungsanspruch (vgl. OLG Koblenz, NJW 1963, 912; OLG München, FamRZ 1983, 629; OLG Köln, FamRZ 1984, 1029).

    Angesichts dieser Rechtsnatur des Auskunftsanspruchs ist, wenn er fallengelassen wird, bei einer einseitigen Erledigungserklärung für ein Feststellungsurteil über die Erledigung kein Raum (vgl. Zöller/Greger, ZPO, 33. Aufl., § 254, Rn. 12; OLG Koblenz, NJW 1963, 912; OLG München, FamRZ 1983, 629).

  • OLG München, 13.01.1983 - 26 UF 1117/82
    Auszug aus LG Münster, 25.05.2020 - 2 O 271/19
    Wird der Auskunftsanspruch dagegen - aus welchen Gründen auch immer - fallengelassen, so erfordert dies keine Erledigungserklärung im Rechtssinne und auch keine teilweise Klagerücknahme oder einen Teilverzicht, sondern lediglich den Übergang zum eigentlichen Rechtsschutzziel, dem Zahlungsanspruch (vgl. OLG Koblenz, NJW 1963, 912; OLG München, FamRZ 1983, 629; OLG Köln, FamRZ 1984, 1029).

    Angesichts dieser Rechtsnatur des Auskunftsanspruchs ist, wenn er fallengelassen wird, bei einer einseitigen Erledigungserklärung für ein Feststellungsurteil über die Erledigung kein Raum (vgl. Zöller/Greger, ZPO, 33. Aufl., § 254, Rn. 12; OLG Koblenz, NJW 1963, 912; OLG München, FamRZ 1983, 629).

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