Rechtsprechung
   LG Münster, 25.07.2018 - 026 O 21/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,23727
LG Münster, 25.07.2018 - 026 O 21/18 (https://dejure.org/2018,23727)
LG Münster, Entscheidung vom 25.07.2018 - 026 O 21/18 (https://dejure.org/2018,23727)
LG Münster, Entscheidung vom 25. Juli 2018 - 026 O 21/18 (https://dejure.org/2018,23727)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,23727) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Münster, 23.11.2017 - 25 O 90/17

    Abberufung des Geschäftsführers einer als Einheitsgesellschaft organisierten GmbH

    Auszug aus LG Münster, 25.07.2018 - 26 O 21/18
    Die Abberufung von Herrn N1 war Gegenstand des einstweiligen Verfügungsverfahrens 25 0 90/17 LG Münster = 8 U 2/18 OLG Hamm.

    Die Akten 25 0 90/17 LG Münster = 8 U 2/18 OLG Hamm waren beigezogen.

    Frau T1 selbst hat zu Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 23.11.2017 im Verfahren 25 0 90/17 LG Münster erklärt, " .

    wir haben zunächst mit Herrn M2 und Herrn N1 vereinbart ( ...) am 23.07.2017 über alles noch einmal zu sprechen..." ( Bl. 463 d.A. 25 0 90/17 LG Münster).

  • OLG Hamm, 07.03.2018 - 8 U 2/18

    Beschlussnichtigkeit wegen treuwidriger Einberufung und Durchführung der

    Auszug aus LG Münster, 25.07.2018 - 26 O 21/18
    Die Abberufung von Herrn N1 war Gegenstand des einstweiligen Verfügungsverfahrens 25 0 90/17 LG Münster = 8 U 2/18 OLG Hamm.

    Die Akten 25 0 90/17 LG Münster = 8 U 2/18 OLG Hamm waren beigezogen.

  • BGH, 22.06.1993 - VI ZR 190/92

    Kenntnis anspruchsbegründender Tatsachen bei möglicher Notwehr- oder

    Auszug aus LG Münster, 25.07.2018 - 26 O 21/18
    Dies hindert die Rückwirkung jedenfalls dann nicht, wenn keine Anhaltspunkte bestehen, dass der Kläger von der unzutreffenden Adresse Kenntnis hatte ( vgl. BGH, NJW 1993, 2614 f.) Derartige Anhaltspunkte sind weder ersichtlich noch vorgetragen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht