Rechtsprechung
   LG Münster, 25.08.2016 - 5 T 458/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,55271
LG Münster, 25.08.2016 - 5 T 458/16 (https://dejure.org/2016,55271)
LG Münster, Entscheidung vom 25.08.2016 - 5 T 458/16 (https://dejure.org/2016,55271)
LG Münster, Entscheidung vom 25. August 2016 - 5 T 458/16 (https://dejure.org/2016,55271)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,55271) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Nachtragsverteilung bei einem Abfindungsanspruch im Rahmen eines Versorgungsausgleichs

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abfindungsanspruch gegen die Versorgungsausgleichskasse als Teil der Insolvenzmasse

Verfahrensgang

  • AG Münster - 73 IN 67/14
  • LG Münster, 25.08.2016 - 5 T 458/16
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.10.2014 - IX ZA 20/14

    Insolvenzverfahren: Verfahrenskostenstundung oder Prozesskostenhilfe im

    Auszug aus LG Münster, 25.08.2016 - 5 T 458/16
    Auch für den Rückerstattungsanspruch des Mieters bezüglich einer Mietkaution ist entschieden, dass dieser der Insolvenzmasse unterfällt (BGH, Beschluss vom 09.10.2014, IX ZA 20/14).
  • BGH, 02.12.2010 - IX ZB 184/09

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Behandlung eines während des Insolvenzverfahrens

    Auszug aus LG Münster, 25.08.2016 - 5 T 458/16
    Schließlich unterfällt auch der Pflichtteilsanspruch aufschiebend bedingt der Insolvenzmasse, obgleich er nur nach Maßgabe des § 852 Abs. 1 ZPO bedingt pfändbar ist (BGH, Beschluss vom 18.12.2008, IX ZB 249/07), und zwar auch dann, wenn der Erbfall während des Insolvenzverfahrens eingetreten ist, der Pflichtteilsanspruch aber erst nach Aufhebung des Verfahrens gelten bzw. rechtshängig gemacht wird (BGH, Beschluss vom 02.12.2010, IX ZB 184/09).
  • BGH, 12.01.2006 - IX ZB 239/04

    Erstattung von Einkommensteuervorauszahlungen in der Insolvenz des

    Auszug aus LG Münster, 25.08.2016 - 5 T 458/16
    Für Ansprüche auf Steuererstattungen ist entschieden, dass maßgebend nicht der Zeitpunkt der Vollentstehung ist, sondern ein insolvenzrechtlicher Entstehungszeitpunkt zugrunde zu legen sei (BGH, Beschluss vom 12.01.2006, IX ZB 239/04).
  • BGH, 18.12.2014 - IX ZB 50/13

    Nachtragsverteilung im Verbraucherinsolvenzverfahren: Befugnis zur Erhebung der

    Auszug aus LG Münster, 25.08.2016 - 5 T 458/16
    So hat der Bundesgerichtshof entschieden (BGH, Beschluss vom 18.12.2014, IX ZB 50/13), dass Ansprüche aus Lebensversicherungen auch dann in die Insolvenzmasse fallen, wenn die versicherte Person erst nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Bezugsberechtigten verstirbt.
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus LG Münster, 25.08.2016 - 5 T 458/16
    Eine Sache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deswegen das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt, d. h. allgemein von Bedeutung ist (BGH, Beschlüsse vom 04.07.2002, V ZB 16/02 und 27.03.2003, V ZB 291/02).
  • BGH, 18.12.2008 - IX ZB 249/07

    Zeitpunkt der Geltung von Obliegenheiten des Schuldners gem. § 295

    Auszug aus LG Münster, 25.08.2016 - 5 T 458/16
    Schließlich unterfällt auch der Pflichtteilsanspruch aufschiebend bedingt der Insolvenzmasse, obgleich er nur nach Maßgabe des § 852 Abs. 1 ZPO bedingt pfändbar ist (BGH, Beschluss vom 18.12.2008, IX ZB 249/07), und zwar auch dann, wenn der Erbfall während des Insolvenzverfahrens eingetreten ist, der Pflichtteilsanspruch aber erst nach Aufhebung des Verfahrens gelten bzw. rechtshängig gemacht wird (BGH, Beschluss vom 02.12.2010, IX ZB 184/09).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht