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LG Münster, 26.09.2007 - 11 O 295/07 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen in Abgrenzung zur Zuständigkeit der allgemeinen Zivilkammer bei mehrfacher Anspruchsbegründung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
GVG §§ 95 Abs. 1 Nr. 1; 97 Abs. 2; 102; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6
Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen in Abgrenzung zur Zuständigkeit der allgemeinen Zivilkammer bei mehrfacher Anspruchsbegründung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen in Abgrenzung zur Zuständigkeit der allgemeinen Zivilkammer bei mehrfacher Anspruchsbegründung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 10.12.2004 - 21 AR 138/04
Funktionelle Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen für eine Werklohnklage: …
Auszug aus LG Münster, 26.09.2007 - 11 O 295/07
Insbesondere bei einer Verweisung von Amts wegen entgegen dem mehrfach erklärten Willen der hier klagenden Partei, dem die Beklagte bisher nicht widersprochen hat, die Sache vor der Kammer für Handelssachen zu verhandeln, hat die Kammer für Handelssachen die Verweisung von Amts wegen nach § 97 Abs. 2 GVG besonders sorgfältig zu prüfen (vgl. OLG G, 21 AR 138/04, Beschluss vom 10.12.2004, OLGR G 2005, 257).
- OLG Brandenburg, 18.11.2009 - 3 U 184/08
Abgetretener Anspruch auf Rückgewähr eines Darlehens: Beweislast hinsichtlich des …
Im Zusammenhang mit der Auflösung ihrer Beziehung wurden beim Landgericht Frankfurt (Oder) zwei Vorprozesse geführt, wobei in einem davon ebenfalls die hiesige Klägerin als Anspruchstellerin aus abgeleitetem Recht aufgetreten ist (11 O 295/07 und 12 O 334/08).