Rechtsprechung
LG Münster, 26.11.2013 - 04 O 13/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Benennung von Personen in Zusammenhang mit behaupteten Manipulationen zu den Wahlen zum Studierendenparlament; Erstreckung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts auf das gesamte Privatleben; Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Meinungsfreiheit
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MMR 2014, 494
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 22.02.2011 - VI ZR 346/09
Persönlichkeitsschutz im Internet: Bereithalten von Altmeldungen über einen …
Auszug aus LG Münster, 26.11.2013 - 4 O 13/13
Eine solche Berichterstattung über eine mögliche Straftat unter Nennung des Namens des Straftäters beeinträchtigt zwangsläufig das Recht der Klägerin auf Schutz ihrer Persönlichkeit und Achtung ihres Privatlebens, weil der Beklagte ihr mögliches Fehlverhalten öffentlich bekannt macht und ihre Person in den Augen der Adressaten von vornherein negativ qualifiziert, vgl. hierzu BGH, Urteil vom 22.02.2012, VI ZR 346/09 m. w. N.Die Verbreitung wahrer Tatsachenbehauptungen unterfällt dabei grundsätzlich dem Schutz von Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG, soweit sie Dritten zur Meinungsbildung dienen können, BGH Urt. v. 22.02.2011, Az. VI ZR 346/09.
Anders als der Beklagte meint, sind daher die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze betreffend die Löschung von Artikeln aus Newsarchiven, vgl. hierzu BGH Urt. v. 22.02.2011, Az. VI ZR 346/09, nicht auf den vorliegenden Fall ohne weiteres übertragbar.
- BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90
Verstoß gegen die Unschuldsvermutung bei einer auf § 153a Abs. 2 StPO gestützten …
Auszug aus LG Münster, 26.11.2013 - 4 O 13/13
Es gilt die Unschuldsvermutung des Art. 6 Abs. 2 EMRK, vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90. - LG Rostock, 16.01.2009 - 9 O 1/09
Unterlassungsanspruch: Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht und Pressefreiheit …
Auszug aus LG Münster, 26.11.2013 - 4 O 13/13
Wenn der Einzelne als ein in der Gemeinschaft lebender Bürger in Kommunikation mit anderen tritt, durch sein Sein oder Verhalten auf andere einwirkt und dadurch die persönliche Sphäre von Mitmenschen oder Belange des Gemeinschaftslebens berührt, können sich Einschränkungen seines ausschließlichen Bestimmungsrechts über seinen Privatbereich ergeben, soweit dieser nicht zum unantastbaren innersten Lebensbereich gehört, vgl. LG Rostock, Az. 9 O 1/09.
- BGH, 05.10.2004 - VI ZR 255/03
Prominentenkinder
Auszug aus LG Münster, 26.11.2013 - 4 O 13/13
Ein Anspruch auf Geldentschädigung für immaterielle Schäden besteht bei einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nur, wenn eine schwerwiegende Verletzung vorliegt, welche nach Art der Verletzung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann, BGH, Urt. v. 05.10.2004, Az. VI ZR 255/03. - BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72
Der Soldatenmord von Lebach
Auszug aus LG Münster, 26.11.2013 - 4 O 13/13
Jedermann darf grundsätzlich selbst und allein bestimmen, ob und inwieweit andere sein Lebensbild im Ganzen oder bestimmte Vorgänge aus seinem Leben öffentlich darstellen dürfen, vgl. BVerfG, BVerfGE 35, 202 ff. - BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvR 755/99
Zur Verurteilung von Eltern zum Schadensersatz wegen der Weitergabe eines …
Auszug aus LG Münster, 26.11.2013 - 4 O 13/13
In diesem Bereich vollzieht sich die persönliche Entfaltung von vornherein im Kontakt mit der Umwelt, vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.12.2002, 1 BvR 755/99.