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LG Münster, 27.09.2021 - 11 O 304/20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
Verfahrensgang
- LG Münster, 27.09.2021 - 11 O 304/20
- OLG Hamm, 08.03.2022 - 9 U 157/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (11)
- OLG Hamm, 10.04.2018 - 7 U 5/18
Haftungsverteilung bei Kollision eines vom rechten Seitenstreifen auf die …
Auszug aus LG Münster, 27.09.2021 - 11 O 304/20
Gegenüber einem Geschädigten, der selbst nicht als Kraftfahrzeughalter für die Betriebsgefahr eines unfallbeteiligten Kraftfahrzeugs einzustehen hat, ist § 17 StVG nicht anwendbar (OLG Hamm, Beschluss vom 10.04.2018 - I-7 U 5/18).Hierbei folgt die Haftungsabwägung den zu § 17 Abs. 1 StVG entwickelten Rechtsgrundsätzen (OLG Hamm, Beschluss vom 10.04.2018 - I-7 U 5/18; Beschluss vom 08.01.2016 - I-9 U 125/15).
Solche Gefahren ergeben sich zum einen aus der Beschaffenheit der beteiligten Fahrzeuge, den von ihnen gefahrenen Geschwindigkeiten, den zum Zeitpunkt des Unfalls durchgeführten Fahrmanövern sowie dem konkreten Fahrverhalten und dabei insbesondere aus etwaigen Fahrfehlern oder Verkehrsverstößen (Zu § 17 StVG: BGH, Urteil vom 26.01.2016 - VI ZR 179/15, OLG Hamm, Urteil vom 26.08.2016 - 7 U 22/16 zu § 9 StVG: OLG Hamm, Beschluss vom 10.04.2018 - I-7 U 5/18).
Zu den von anderen Straßenteilen einfahrenden Verkehrsteilnehmern gehören auch Radfahrer, die von Radwegen oder Seitenstreifen auf die Fahrbahn einbiegen (OLG Hamm, Beschluss vom 10.04.2018 - I-7 U 5/18; Urteil vom 02.03.2018 - I-9 U 54/17).
Ein solcher vollständiger Haftungsausschluss ist nur in besonderen Einzelfällen denkbar, insbesondere dann, wenn der einfachen Betriebsgefahr des Kraftfahrzeughalters ein grob verkehrswidriges Verhalten des Radfahrers gegenübersteht (OLG Hamm, Beschluss vom 10.04.2018 - I-7 U 5/18; Beschluss vom 08.01.2016 - I-9 U 125/15; OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.02.2007 - I-1 U 182/06).
- OLG Hamm, 08.01.2016 - 9 U 125/15
Unfall nach verkehrswidriger Schrägfahrt: 80-jähriger Pedelec-Fahrer haftet …
Auszug aus LG Münster, 27.09.2021 - 11 O 304/20
Hierbei folgt die Haftungsabwägung den zu § 17 Abs. 1 StVG entwickelten Rechtsgrundsätzen (OLG Hamm, Beschluss vom 10.04.2018 - I-7 U 5/18; Beschluss vom 08.01.2016 - I-9 U 125/15).Ein solcher vollständiger Haftungsausschluss ist nur in besonderen Einzelfällen denkbar, insbesondere dann, wenn der einfachen Betriebsgefahr des Kraftfahrzeughalters ein grob verkehrswidriges Verhalten des Radfahrers gegenübersteht (OLG Hamm, Beschluss vom 10.04.2018 - I-7 U 5/18; Beschluss vom 08.01.2016 - I-9 U 125/15; OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.02.2007 - I-1 U 182/06).
- OLG Hamm, 26.08.2016 - 7 U 22/16
Nachzügler muss warten, wenn der Querverkehr schon länger Grün hat
Auszug aus LG Münster, 27.09.2021 - 11 O 304/20
Solche Gefahren ergeben sich zum einen aus der Beschaffenheit der beteiligten Fahrzeuge, den von ihnen gefahrenen Geschwindigkeiten, den zum Zeitpunkt des Unfalls durchgeführten Fahrmanövern sowie dem konkreten Fahrverhalten und dabei insbesondere aus etwaigen Fahrfehlern oder Verkehrsverstößen (Zu § 17 StVG: BGH, Urteil vom 26.01.2016 - VI ZR 179/15, OLG Hamm, Urteil vom 26.08.2016 - 7 U 22/16 zu § 9 StVG: OLG Hamm, Beschluss vom 10.04.2018 - I-7 U 5/18).
- BGH, 19.04.1994 - VI ZR 219/93
Anforderungen auf Rücksichtnahme auf ältere Menschen
Auszug aus LG Münster, 27.09.2021 - 11 O 304/20
Der besondere Schutz des § 3 Abs. 2a StVO greift nur ein, wenn der ältere Mensch sich in einer Verkehrssituation befindet, in der erfahrungsgemäß damit gerechnet werden muss, dass er aufgrund seines Alters das Geschehen nicht mehr voll werde übersehen und meistern können (BGH, Urteil vom 19.04.1994 - VI ZR 219/93). - BGH, 26.01.2016 - VI ZR 179/15
Haftung bei Parkplatzunfall: Anscheinsbeweis bei Kollision eines …
Auszug aus LG Münster, 27.09.2021 - 11 O 304/20
Solche Gefahren ergeben sich zum einen aus der Beschaffenheit der beteiligten Fahrzeuge, den von ihnen gefahrenen Geschwindigkeiten, den zum Zeitpunkt des Unfalls durchgeführten Fahrmanövern sowie dem konkreten Fahrverhalten und dabei insbesondere aus etwaigen Fahrfehlern oder Verkehrsverstößen (Zu § 17 StVG: BGH, Urteil vom 26.01.2016 - VI ZR 179/15, OLG Hamm, Urteil vom 26.08.2016 - 7 U 22/16 zu § 9 StVG: OLG Hamm, Beschluss vom 10.04.2018 - I-7 U 5/18). - BGH, 16.10.2007 - VI ZR 173/06
Zurechnung der Versperrung des Fahrwegs zwischen Eisenbahnbetriebs- und …
Auszug aus LG Münster, 27.09.2021 - 11 O 304/20
Es liegt kein außergewöhnliches, betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder Handlung dritter, betriebsfremder Personen herbeigeführtes und nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbares Ereignis vor, das mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch nach den Umständen äußerste, vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet werden konnte (BGH, Urteil vom 16.10.2007 - VI ZR 173/06). - OLG Karlsruhe, 20.10.2010 - 13 U 46/10
Haftungsverteilung bei Schädigung eines Radfahrers durch einen Sturz beim …
Auszug aus LG Münster, 27.09.2021 - 11 O 304/20
Die Unabwendbarkeit stellt lediglich einen erheblichen Abwägungsfaktor dar, ist jedoch kein zwingendes Erfordernis für das vollständige Zurücktreten der einfachen Betriebsgefahr (OLG Braunschweig, Urteil vom 11.12.1996 - 3 U 73/96; OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.10.2010 - 13 U 46/10). - OLG Düsseldorf, 12.02.2007 - 1 U 182/06
Keine Zurechnung der Betriebsgefahr eines Kfz bei erheblichem Eigenverschulden …
Auszug aus LG Münster, 27.09.2021 - 11 O 304/20
Ein solcher vollständiger Haftungsausschluss ist nur in besonderen Einzelfällen denkbar, insbesondere dann, wenn der einfachen Betriebsgefahr des Kraftfahrzeughalters ein grob verkehrswidriges Verhalten des Radfahrers gegenübersteht (OLG Hamm, Beschluss vom 10.04.2018 - I-7 U 5/18; Beschluss vom 08.01.2016 - I-9 U 125/15; OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.02.2007 - I-1 U 182/06). - OLG Hamm, 04.08.2017 - 9 U 173/16
Radweg entgegen der Fahrtrichtung genutzt - 1/3 Mitverschulden
Auszug aus LG Münster, 27.09.2021 - 11 O 304/20
Wer - wie der Erblasser hier unstreitig - den an der Unfallstelle vorhandenen Radweg entgegen der Fahrtrichtung benutzt, ohne dass dieser für seine Richtung freigegeben ist, verstößt gegen § 2 Abs. 4 S. 2 StVO (OLG Hamm, Urteil vom 04.08.2017 - I-9 U 173/16). - OLG Braunschweig, 11.12.1996 - 3 U 73/96
Auszug aus LG Münster, 27.09.2021 - 11 O 304/20
Die Unabwendbarkeit stellt lediglich einen erheblichen Abwägungsfaktor dar, ist jedoch kein zwingendes Erfordernis für das vollständige Zurücktreten der einfachen Betriebsgefahr (OLG Braunschweig, Urteil vom 11.12.1996 - 3 U 73/96; OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.10.2010 - 13 U 46/10). - OLG Hamm, 02.03.2018 - 9 U 54/17
Rechtsstellung eines Pedelec- bzw. Radfahrers an einem Fußgängerüberweg