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   LG Münster, 30.11.2010 - 5 T 311/10   

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https://dejure.org/2010,29861
LG Münster, 30.11.2010 - 5 T 311/10 (https://dejure.org/2010,29861)
LG Münster, Entscheidung vom 30.11.2010 - 5 T 311/10 (https://dejure.org/2010,29861)
LG Münster, Entscheidung vom 30. November 2010 - 5 T 311/10 (https://dejure.org/2010,29861)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fertigung eines Vertragsentwurfs durch einen Notar bei Unterbleiben der Beurkundung aufgrund der Rücknahme eines Auftrages; Gebühr für die Tätigkeit eines Notars mit dem Entwurf eines Vertrages zur "Vereinbarung zu einer heterologen Insemination"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 145 Abs. 2; KostO § 145 Abs. 3
    Fertigung eines Vertragsentwurfs durch einen Notar bei Unterbleiben der Beurkundung aufgrund der Rücknahme eines Auftrages; Gebühr für die Tätigkeit eines Notars mit dem Entwurf eines Vertrages zur "Vereinbarung zu einer heterologen Insemination"

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 05.02.2004 - 8 W 28/04

    Notarsgebühr für "sonstige Betreuung der Beteiligten auf dem Gebiete vorsorgender

    Auszug aus LG Münster, 30.11.2010 - 5 T 311/10
    Teilweise wird in solchen Fällen § 145 Abs. 1 KostO mit der Folge der Berechnung einer 20/10 Gebühr (vgl. Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, KostO Kommentar, 17. Auflage, § 145 Rn. 50; Notarkasse, Streifzug durch die Kostenordnung, 7. Auflage, Rn. 421 a.E.) oder aber § 147 Abs. 2 KostO mit der Folge einer 10/10 Gebühr (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 05.02.2004, Az. 8 W 28/04, FGPrax 2004, Seite 137) für anwendbar gehalten.
  • OLG Hamm, 02.12.1999 - 15 W 336/99

    Notargebühren für Entwurf einer notariell zu beurkundenden Vereinbarung

    Auszug aus LG Münster, 30.11.2010 - 5 T 311/10
    Die Kammer wendet die Vorschrift des § 145 Abs. 3 KostO auf den Fall der gewillkürten notariellen Beurkundung analog an, wie es bereits das OLG Hamm in dem Beschluss vom 02.12.1999, Az. 15 W 336/99 (NJW-RR 2000, Seite 1020) unter Ziffer 18 angedeutet hat.
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