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LG Magdeburg, 01.06.2022 - 21 Qs 23/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Burhoff online
Pflichtverteidiger, Schwere der Rechtsfolge, Gesamtstrafe
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 140 Abs 2 StPO, § 141 Abs 1 S 1 StPO
Pflichtverteidigerbestellung: Notwendige Verteidigung in verschiedenen Verfahren bei zu erwartender Gesamtstrafenbildung
Verfahrensgang
- AG Magdeburg, 18.03.2022 - 5 Gs 236 Js 51309/21
- LG Magdeburg, 01.06.2022 - 21 Qs 23/22
Papierfundstellen
- StV 2023, 161 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Stuttgart, 02.03.2012 - 2 Ws 37/12
Strafverfahren: Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei voraussichtlicher …
Auszug aus LG Magdeburg, 01.06.2022 - 21 Qs 23/22
Es kann insoweit dahinstehen, ob die Schwere der zu erwartenden Rechtsfolgen im Falle des Vorliegens gesamtstrafenfähiger Parallelverfahren in Einzelfällen zu verneinen sein kann, wenn lediglich ein geringfügiges Delikt in Rede steht, dessen zu erwartende Einzelstrafe die später zu bildende Gesamtstrafe nicht erheblich erhöhen würde (in diesem Sinne OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.03.2012, Az. 2 Ws 37/12 ). - KG, 06.01.2017 - 4 Ws 212/16
Pflichtverteidigerbestellung: Notwendige Verteidigung in Parallelverfahren bei …
Auszug aus LG Magdeburg, 01.06.2022 - 21 Qs 23/22
Anderenfalls hinge es von bloßen Zufälligkeiten, nämlich der Frage, ob die Verfahren verbunden werden oder nicht, ab, ob dem Beschuldigten ein Verteidiger beizuordnen ist (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 22.05.2013, Az. 2 Ss 65/13; KG, Beschluss vom 06.01.2017, Az. 4 Ws 212/16 m.w.N. ). - OLG Naumburg, 22.05.2013 - 2 Ss 65/13
Notwendige Verteidigung: Schwere der Tat bei Straferwartung von einem Jahr …
Auszug aus LG Magdeburg, 01.06.2022 - 21 Qs 23/22
Anderenfalls hinge es von bloßen Zufälligkeiten, nämlich der Frage, ob die Verfahren verbunden werden oder nicht, ab, ob dem Beschuldigten ein Verteidiger beizuordnen ist (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 22.05.2013, Az. 2 Ss 65/13; KG, Beschluss vom 06.01.2017, Az. 4 Ws 212/16 m.w.N. ).
- LG Münster, 21.08.2023 - 11 Qs 27/23
Pflichtverteidiger, Schwere der Rechtsfolge, Gesamtstrafe, drohender Widerruf
Gleiches gilt ferner, wenn die Gesamtstrafe aus der verfahrensgegenständlichen Verurteilung und künftigen Verurteilungen aus noch nicht abgeschlossenen Verfahren gebildet werden wird (OLG Stuttgart NStZ-RR 2012, 214; LG Magdeburg BeckRS 2022, 19176; LG Halle StraFo 2023, 98; 2019, 380; LG Halle StraFo 2022, 104).