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   LG Magdeburg, 05.03.2021 - 10 O 1526/20 (348)   

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https://dejure.org/2021,12467
LG Magdeburg, 05.03.2021 - 10 O 1526/20 (348) (https://dejure.org/2021,12467)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 05.03.2021 - 10 O 1526/20 (348) (https://dejure.org/2021,12467)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 05. März 2021 - 10 O 1526/20 (348) (https://dejure.org/2021,12467)
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  • BGH, 08.03.2021 - VI ZR 505/19

    Dieselskandal: Audi muss sich VW-Wissen nicht zurechnen lassen

    Auszug aus LG Magdeburg, 05.03.2021 - 10 O 1526/20
    Es kommt daher nicht darauf an, ob es der Klagepartei gelingen würde zu beweisen, dass bei der Beklagten eine auf arglistige Täuschung des KBA und letztlich der Fahrzeugerwerber gerichtete Strategieentscheidung getroffen wurde oder für die Beklagte handelnde Personen an der von der den Herstellern des Motors und der Steuerungssoftware getroffenen Entscheidung zumindest beteiligt waren (BGH, Urteil vom 08.02.2021, VI ZR 505/19).
  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus LG Magdeburg, 05.03.2021 - 10 O 1526/20
    Dabei trägt die Darlegungs- und Beweislast für diese Voraussetzung nach allgemeinen Grundsätzen der Kläger als Anspruchsteller (vgl. BGH Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, ZIP 2020, 1179 Rn. 35).
  • BGH, 08.01.2019 - VIII ZR 225/17

    Dieselskandal: Zur Frage des Anspruchs des Käufers eines mangelhaften

    Auszug aus LG Magdeburg, 05.03.2021 - 10 O 1526/20
    Der BGH hat hierauf bereits mit Beschluss vom 8. Januar 2019 (VIII ZR 225/17) im Zusammenhang mit der Frage, ob ein Sachmangel vorliegt, hingewiesen.
  • BGH, 18.12.2007 - VI ZR 231/06

    Insolvenzgeldzahlung wegen Insolvenzverschleppung: Zur Beweislast bei Bestreiten

    Auszug aus LG Magdeburg, 05.03.2021 - 10 O 1526/20
    Es bleibt auch dabei, dass der Kläger die anspruchsbegründen Tatsachen darzulegen und zu beweisen hat (BGH Urteil vom 18.12.2007, VI ZR 231/06 - juris).
  • OLG Frankfurt, 17.02.2020 - 12 U 353/19
    Auszug aus LG Magdeburg, 05.03.2021 - 10 O 1526/20
    Denn einen Generalverdacht gegen sämtliche Motoren eines bestimmten Herstellers aufgrund der Manipulation einer einzelnen Motorenbaureihe gibt es nicht (so auch OLG Frankfurt am Main Urt. v. 17.02.2020, Az. 12 U 353/19).
  • OLG Naumburg, 21.09.2020 - 12 U 46/20

    Fahrzeugkaufvertrag: Schadenersatzanspruch aufgrund unzulässiger

    Auszug aus LG Magdeburg, 05.03.2021 - 10 O 1526/20
    Hieraus kann jedoch nicht der Schluss gezogen werden, dass in dem streitgegenständlichen Fahrzeug eine programmierte Prüfstands Erkennung zum Einsatz kommt, denn eine Vergleichsmessung auf einem Prüfstand hat die DUH e.V. nicht unternommen (so auch OLG Naumburg Urt. v. 21.09.2020, Az. 12 U 46/20).
  • BGH, 19.01.2021 - VI ZR 433/19

    Erste BGH-Entscheidung zum Daimler-Thermofenster: Zurückverweisung wegen

    Auszug aus LG Magdeburg, 05.03.2021 - 10 O 1526/20
    Dem folgt auch die Entscheidung des BGH in einem "..." Fall (Beschluss vom 19.01.2021 VI ZR 433/19) Der BGH hat hier zum "Thermofenster" ausgeführt (Rz 19): Die Annahme von Sittenwidrigkeit jedenfalls voraus, dass diese Personen bei der Entwicklung und/oder Verwendung der temperaturabhängigen Steuerung des Emissionskontrollsystems in dem Bewusstsein handelten, eine unzulässige Abschalteinrichtung zu verwenden, und den darin liegenden Gesetzesverstoß billigend in Kauf nahmen.
  • BGH, 27.11.1963 - V ZR 6/62
    Auszug aus LG Magdeburg, 05.03.2021 - 10 O 1526/20
    Die amtliche Auskunft ist ein zulässiges Beweismittel, das ein Sachverständigengutachten ersetzt (BGH Urteil vom 27.11.1963, V ZR 6/62).
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