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   LG Magdeburg, 06.10.2021 - 28 Qs 767 Js 2192/20 (31/21)   

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https://dejure.org/2021,44009
LG Magdeburg, 06.10.2021 - 28 Qs 767 Js 2192/20 (31/21) (https://dejure.org/2021,44009)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 06.10.2021 - 28 Qs 767 Js 2192/20 (31/21) (https://dejure.org/2021,44009)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 06. Oktober 2021 - 28 Qs 767 Js 2192/20 (31/21) (https://dejure.org/2021,44009)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Burhoff online

    Bußgeldverfahren, Einstellung, Verjährung, Kostentragung

  • bussgeldsiegen.de

    Bußgeldverfahren - Eintritt eines Verfahrenshindernisses vor Hauptverhandlungstermin

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Auslagen nach Einstellung wegen Verjährung? - "Schuldspruchreife”/Unschuldsvermutung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 26.05.2017 - 2 BvR 1821/16

    Auslagenentscheidung bei Verfahrenseinstellung wegen eines Verfahrenshindernisses

    Auszug aus LG Magdeburg, 06.10.2021 - 28 Qs 31/21
    Zudem wurde mit den Anforderungen, welche das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung spätestens seit dem Beschluss; vom 29.10.2015 - 2 BvR 388/13 - und vom 26.05.2017 - 2 BvR 1821/16 - an die ausnahmsweise Abweichung vom Grundsatz des § 467 Abs. 1 StPO eröffnete Möglichkeit des § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO, von der Erstattung der notwendigen Auslagen abzusehen, stelle, argumentiert.

    Mit weiterem Schriftsatz vom 29.09.2021 wurde zur weiteren Begründung der Beschwerde erneut zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Willkürverbot - BVerfG, Beschl. v. 26.05.2018 (2 BvR 1821/16) - Bezug genommen.

  • BVerfG, 16.12.1991 - 2 BvR 1542/90

    Strafgerichtliche Kostenentscheidung und Unschuldsvermutung

    Auszug aus LG Magdeburg, 06.10.2021 - 28 Qs 31/21
    Eine solche Schuldspruchreife kann nach der Ansicht des Bundesverfassungsgerichts indes nur nach vollständig durchgeführter Hauptverhandlung und dem letzten Wort des Angeklagten eintreten (BVerfG NJW 1992, 1612 (1613)), so dass die Vorschrift des § 467 Abs. 3 Satz l; Nr. 2 StPO nur Anwendung findet, wenn das Verfahrenshindernis nach dem letzten Wort des Angeklagten bekannt wird (KK-StPO/Gieg, 8. Aufl. 2019, StPO § 467 Rn. 10a; Hilger NStZ 2000, 332).
  • BGH, 01.03.1995 - 2 StR 331/94

    Mord verjährt ... 50 Jahre nach dem Ende nationalsozialistischer Gewaltherrschaft

    Auszug aus LG Magdeburg, 06.10.2021 - 28 Qs 31/21
    Nach § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO kann das Gericht davon absehen, die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten der Staatskasse aufzuerlegen, wenn er wegen einer Straftat nur deshalb nicht verurteilt wird, weil ein Verfahrenshindernis besteht, es aber bei Hinwegdenken dieses Hindernisses mit Sicherheit zu einer Verurteilung gekommen wäre (BGH NStZ 1995, 406).
  • BGH, 05.11.1999 - 3 StE 7/94

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Beschlüsse des OLG; Sofortige Beschwerde

    Auszug aus LG Magdeburg, 06.10.2021 - 28 Qs 31/21
    Nach insoweit anderer Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH NStZ 2000, 330 (331)) hat eine solche Schuldspruchreife auch dann eintreten, wenn nach weitgehend durchgeführter Hauptverhandlung ein erheblicher Tatverdacht besteht und keine Umstände erkennbar sind, die bei Fortführung der Hauptverhandlung die Verdichtung des Tatverdachts zur Feststellung der Tatschuld in Frage stellen würden.
  • OLG Frankfurt, 04.08.2015 - 2 Ws 46/15

    Absehen vom Auferlegen der Auslagen auf die Staatskasse bei Verfahrenseinstellung

    Auszug aus LG Magdeburg, 06.10.2021 - 28 Qs 31/21
    Auf ein vorwerfbares Verhalten kommt es indes nicht an (OLG Frankfurt a. M. NStZ-RR 2015, 294).
  • BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 388/13

    Auslagenentscheidung bei Verfahrenseinstellung wegen dauerhafter

    Auszug aus LG Magdeburg, 06.10.2021 - 28 Qs 31/21
    Zudem wurde mit den Anforderungen, welche das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung spätestens seit dem Beschluss; vom 29.10.2015 - 2 BvR 388/13 - und vom 26.05.2017 - 2 BvR 1821/16 - an die ausnahmsweise Abweichung vom Grundsatz des § 467 Abs. 1 StPO eröffnete Möglichkeit des § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO, von der Erstattung der notwendigen Auslagen abzusehen, stelle, argumentiert.
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