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   LG Magdeburg, 10.05.2017 - 36 O 15/16   

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LG Magdeburg, 10.05.2017 - 36 O 15/16 (https://dejure.org/2017,28056)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 10.05.2017 - 36 O 15/16 (https://dejure.org/2017,28056)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 10. Mai 2017 - 36 O 15/16 (https://dejure.org/2017,28056)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 46 EnWG, § 19 Abs 2 Nr 1 GWB
    Gaskonzessionsvertrag: Rechtmäßigkeit eines Beschlusses; Mitwirkungsverbot; Beurteilungsspielraum der Gemeinde bei Aufstellung der Auswahlkriterien

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zu starke Konkretisierung der Auswahlkriterien ist fortschrittshemmend!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie konkret müssen Wertungskriterien sein? (VPR 2017, 1027)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Rechtskraftwirkung einstweiliger Verfahren im Verfahren zur Netzherausgabe (VPR 2017, 1028)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Celle, 17.03.2016 - 13 U 141/15

    Anforderungen an die Kriterien bei der Vergabe von Konzessionen zum Betrieb eines

    Auszug aus LG Magdeburg, 10.05.2017 - 36 O 15/16
    Da der Gesetzgeber jedoch selbst in § 8 Abs. 6 EEG 2014 den Begriff mit "spätestens innerhalb 8 Wochen" konkretisiert, besteht durchaus Spielraum zur Unterschreitung der gesetzlichen Verpflichtungen (Vgl. OLG Celle, Urteil vom 17.03.2016, a.a.O., Rn. 74).

    An dem legitimen Interesse der Konzessionsgeberin an dieser Klausel besteht kein Zweifel (OLG Celle, Urteil vom 17.03.2016, a.a.O., Rn. 65).

    Das Gericht schließt sich der Auffassung an, wonach eine vorrangige Gewichtung bereits dann vorliegt, wenn 50 % überschritten sind (vgl. OLG Celle, Urteil vom 17.03.2016 - 13 U 141/15 -, Rn. 45, zitiert nach juris; LG Leipzig, Urteil vom 17.06.2015 - 5 O 1339/15, Rn. 32 ff., zitiert nach juris).

    Dies führt wiederum dazu, dass neue Ideen und abweichende innovative Elemente keinen Raum bekommen (OLG Celle, Urteil vom 17.03.2016 - 13 U 141/15 -, Rn. 128, zitiert nach juris).

  • BGH, 17.12.2013 - KZR 66/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus LG Magdeburg, 10.05.2017 - 36 O 15/16
    Die Gemeinde ist marktbeherrschender Anbieter der Wegenutzungsrechte in ihrem Gebiet (BGH, Urteil vom 17.12.2013 - KZR 66/12 - Stromnetz Berkenthin, Rn 20 ff., zitiert nach juris).

    Die Gemeinde muss bei der Auswahl des Netzbetreibers vorrangig die Kriterien berücksichtigen, die die Zielsetzung des § 1 Abs. 1 EnWG konkretisieren (BGH, Urteil vom 17.12.2013, a.a.O., Rn. 36, zitiert nach juris).

    Der BGH hat in seinem Urteil vom 17.12.2013 (a.a.O., Rn. 83 ff.) deutlich gemacht, dass 10 von 170 - also eine Gewichtung von unter 6 % - willkürlich ist und gegen die Zielsetzung von § 1 EnWG spricht; als Orientierungshilfe hat der BGH auf den Musterkriterienkatalog der Energiekartellbehörde Baden-Württemberg verwiesen und eine Mindestgewichtung von 25 % vorgeschlagen.

  • OLG Stuttgart, 19.11.2015 - 2 U 60/15

    Gerichtliche Kontrolle der Vergabe einer Stromkonzession durch eine Gemeinde:

    Auszug aus LG Magdeburg, 10.05.2017 - 36 O 15/16
    Dieses verlangt, dass das Auswahlverfahren so gestaltet werden muss, dass die interessierten Unternehmen erkennen können, worauf es der Stadt bei der Auswahlentscheidung ankommt (OLG Stuttgart, Urteil vom 19.11.2015 - 2 U 60/15, Rn. 58).

    Anders als in der zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 19.11.2015 - 2 U 60/15 -, Rn. 63, zitiert nach juris, hat die Stadt Leipzig nicht zwei verschiedene Kriterien zusammengefasst, ohne diese zu gewichten.

    Bei der relativen Methode kann es dazu kommen, dass aufgrund der Relativität unter besonderen Konstellationen der Bieter den Zuschlag erhält, der bei besonders bedeutsamen Kriterien dem Wettbewerber unterlegen ist (vgl. das Beispiel des OLG Stuttgart, Urteil vom 19.11.2015 -, a.a.O., Rn. 75).

  • LG Leipzig, 17.06.2015 - 5 O 1339/15

    Leipzig darf Gasversorgung kommunalisieren

    Auszug aus LG Magdeburg, 10.05.2017 - 36 O 15/16
    Das Gericht schließt sich der Auffassung an, wonach eine vorrangige Gewichtung bereits dann vorliegt, wenn 50 % überschritten sind (vgl. OLG Celle, Urteil vom 17.03.2016 - 13 U 141/15 -, Rn. 45, zitiert nach juris; LG Leipzig, Urteil vom 17.06.2015 - 5 O 1339/15, Rn. 32 ff., zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 23.12.2015 - 2 U (Kart) 4/15

    Kriterien für die Vergabe von Netzkonzessionen und deren Gewichtung

    Auszug aus LG Magdeburg, 10.05.2017 - 36 O 15/16
    Es ist - trotz im Effizienzwert enthaltener Pauschalierungen - zwar zulässig, den Effizienzwert abzufragen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.12.2015 - VI- 2 U (Kart) 4/15 -, Rn. 22 ff., zitiert nach juris), doch kann sich die Gemeinde im Rahmen ihres Beurteilungsspielraums auch dazu entscheiden, die für die Ermittlung des Effizienzwerts notwendigen Daten selbst unter Anforderung eines konkreten Konzepts vorzunehmen und dabei den Effizienzwert lediglich mittelbar im Rahmen des Kriteriums der effizienten und preisgünstigen Versorgung zu berücksichtigen (vgl. OLG Celle, a.a.O., Rn. 75).
  • BGH, 07.03.2013 - VII ZR 223/11

    Zulässigkeit einer Zwischenfeststellungsklage bei Klage und Widerklage

    Auszug aus LG Magdeburg, 10.05.2017 - 36 O 15/16
    Zulässig ist nämlich die Zwischenfeststellungsklage bereits dann, wenn mit der Hauptklage mehrere selbständige Ansprüche aus demselben Rechtsverhältnis geltend gemacht werden, selbst wenn diese in ihrer Gesamtheit alle denkbaren Ansprüche erschöpfen (BGH, Urteil vom 07.03.2013 - VII ZR 223/11, Rn. 19, RGZ 144, 54, 59 ff.).
  • OLG Stuttgart, 05.01.2017 - 2 U 66/16

    Konzessionsvergabeverfahren: Pflichten einer Gemeinde bei der Auswahl eines

    Auszug aus LG Magdeburg, 10.05.2017 - 36 O 15/16
    Wenn der Gesetzgeber es sogar für zulässig erachtet, dass sich ein Eigenbetrieb der vergebenden Gemeinde um deren Konzessionen bewerben kann, also im Grunde die Gemeinde um ihre eigene Konzession, dann liegt auch ein stärkeres Gewinninteresse als in jener Konstellation liegt auch nicht vor, wenn eine juristische Person an dem Konzessionsverfahren teilnimmt, an der die Gemeinde kapitalmäßig beteiligt ist (OLG Stuttgart, Urteil vom 05.01.2017 - 2 U 66/16 -, Rn. 94, zitiert nach juris).
  • BGH, 17.11.2005 - IX ZR 162/04

    Behandlung einer aufschiebenden bedingten Verfügung in der Insolvenz

    Auszug aus LG Magdeburg, 10.05.2017 - 36 O 15/16
    Ein Teilurteil über die Zwischenfeststellungsklage vor Entscheidung über die Hauptklage ist zulässig (BGH, Urteil vom 17.11.2005 - IX ZR 162/04 -, Rn.7, zitiert nach juris; Zöller, ZPO, 31. Auflage, Rn. 22 zu § 254).
  • RG, 27.02.1934 - II 276/33

    1. Kann ein der Feststellung durch Urteil zugängliches Rechtsverhältnis auch dann

    Auszug aus LG Magdeburg, 10.05.2017 - 36 O 15/16
    Zulässig ist nämlich die Zwischenfeststellungsklage bereits dann, wenn mit der Hauptklage mehrere selbständige Ansprüche aus demselben Rechtsverhältnis geltend gemacht werden, selbst wenn diese in ihrer Gesamtheit alle denkbaren Ansprüche erschöpfen (BGH, Urteil vom 07.03.2013 - VII ZR 223/11, Rn. 19, RGZ 144, 54, 59 ff.).
  • LG Köln, 22.12.2015 - 88 O (Kart) 64/15

    Anspruch eines Stromzulieferers auf Verhinderung des Vertragsschlusses eines

    Auszug aus LG Magdeburg, 10.05.2017 - 36 O 15/16
    Zu berücksichtigen ist hierbei, dass letztlich eine zu weitgehende Konkretisierung und Fixierung der Erwartungen die Einbringung neuer Ideen, die grundsätzlich erwünscht ist, verhindert (vgl. Gemeinsamer Leitfaden des Bundeskartellamts und der Bundesnetzagentur; LG Köln, Urteil vom 22.12.2015 - 88 O (Kart) 64/15, Rn. 123, zitiert nach juris).
  • OLG Naumburg, 21.09.2018 - 7 U 33/17

    Mitwirkung von Bewerber-Aufsichtsratsmitgliedern an Vergabeentscheidung

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Zwischenfeststellungsurteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Magdeburg (Az.: 36 O 15/16) vom 10. Mai 2017 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 21. Juni 2017 abgeändert und festgestellt, dass der zwischen der Stadt ... und der Stadtwerke ... GmbH am 17. Juni 2015 abgeschlossene Gaskonzessionsvertrag für 22 Ortsteile der Stadt ... (K. , M. , R. , B. , S. , H. , P. , Hn. , La. , Bn. , E. , W. , Ln. , Bg. , Sn. , Mu. , Lz. , A. , Lt. , Kf. , Rd. und Pz. ) nichtig ist.

    unter Abänderung des Teilurteils des Landgerichts Magdeburg vom 10. Mai 2017 (Az. 36 O 15/16) in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 21. Juni 2017 festzustellen, dass der zwischen der Stadt ... und der Stadtwerke ... GmbH am 17. Juni 2015 abgeschlossene Gaskonzessionsvertrag für 22 Ortsteile der Stadt ... (K. , M. , R. , B. , S. , H. , P. , Hn. , La. , Bn. , E. , W. , Ln. , Bg. , Sn. , Mu. , Lz. , A. , Lt. , Kf. , Rd. und Pz. ) nichtig ist.

  • LG Dortmund, 24.07.2019 - 10 O 52/17

    Konzessionsvergabeverfahren, Bewertungsmethode, Darlegungs- und Beweislast,

    Eine Klage nach § 256 ZPO kann grundsätzlich auch auf die Feststellung gerichtet sein, dass zwischen der klagenden Partei und einem Dritten - hier der Klägerin und der Stadt I - ein Rechtsverhältnis bestehe oder nicht bestehe, wenn dies zugleich für die Rechtsbeziehungen der Parteien untereinander von Bedeutung ist (vgl. BGH NJW 1969, 136; NJW 1977, 1637; NJW 2011, 2195 (2196); in einer ähnlichen Konstellationen wie hier: OLG Naumburg, Urteil vom 21.09.2018, Az. 7 U 33/17 = BeckRS 2018, 39311, nachfolgend zu LG Magdeburg, Teilurteil vom 10.05.2017, AZ: 36 O 15/16 (Anlage K 51); Bacher in BeckOK, ZPO, 32. Edition, Stand: 01.03.2019, § 256, Rn. 5f., auch in Auseinandersetzung mit der Gegenauffassung).
  • LG Dortmund, 07.06.2018 - 13 O 62/16
    Unter Berücksichtigung auch der vorstehenden Ausführungen ist damit der Konzessionsgeberin ein Entscheidungsspielraum zuzugestehen, ob sie einzelne Aspekte zu einem eigenständigen Auswahlkriterium macht oder bei einem Kriterium mehrere einzelne Aspekte in die Bewertung einfließen lässt (so auch LG Magdeburg, Teil-Urteil vom 10.05.2017, 36 O 15/16).
  • LG Dortmund, 28.07.2017 - 13 O 22/17

    Auswahl des Konzessionärs für den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes in einem

    Dies würde jedoch dem - grundsätzlich gewünschten - Charakter des Verfahrens als Ideenwettbewerb (vgl. Gemeinsamer Leitfaden von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur, Stand: 21.5.2015, Rdnr. 33) nicht gerecht, weil neue Ideen keinen Raum hätten (so auch Landgericht Leipzig, Urteil vom 17.06.2015, 5 O 1339/15, Rdnr. 36; LG Magdeburg, Urteil vom 10.05.2017, 36 O 15/16, S. 16).
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