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LG Magdeburg, 12.04.2019 - 10 T 334/18 (022) |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 81 FamFG, § 417 Abs 2 FamFG, Art 29 Abs 2 EUV 604/2013, § 34 Abs 1 AsylVfG
Überstellung eines Asylbewerbers nach dem Dublin-Verfahren: Begründetheit des Überstellungshaftantrags nach Ablauf der Überstellungsfrist; Tragung der notwendigen Aufwendungen der Verfahrensbeteiligten - Informationsverbund Asyl und Migration
FamFG § 81 Abs. 2, VO 604/2013 Art. 29 Abs. 1 S. 1, VO 604/2013 Abs. 2 S. 1, VO 604/2013 Art. 28
Haft, Abschiebungshaft, Überstellungshaft, Überstellungsfrist, Fristverlängerung, Begründungserfordernis, Haftantrag, Haftanordnung, Haftbeschluss, Dublinverfahren, Italien, Kostenfestsetzungsbeschluss, Ausländerbehörde, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 19.03.2019 - C-163/17
Jawo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des …
Auszug aus LG Magdeburg, 12.04.2019 - 10 T 334/18
Wie der EuGH im Urteil vom 19.03.2019 (C-163/17, Rn. 75, zitiert nach juris, ausgeführt hat, reicht es für eine Verlängerung der Überstellungsfrist, dass der ersuchende Mitgliedstaat vor Ablauf den zuständigen Mitgliedstaat informiert, dass die betreffende Person flüchtig ist, und zugleich die neuen Überstellungsfrist benennt.