Rechtsprechung
LG Magdeburg, 13.12.2017 - 3 T 461/17, 340 IN 934/16 (341) |
Zitiervorschläge
LG Magdeburg, Entscheidung vom 13.12.2017 - 3 T 461/17, 340 IN 934/16 (341) (https://dejure.org/2017,73477)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 13. Dezember 2017 - 3 T 461/17, 340 IN 934/16 (341) (https://dejure.org/2017,73477)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,73477) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- AG Magdeburg, 24.07.2017 - 340 IN 934/16
- LG Magdeburg, 13.12.2017 - 3 T 461/17, 340 IN 934/16 (341)
- BGH, 17.10.2019 - IX ZB 5/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 11.03.2010 - IX ZB 122/08
Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Kürzung von Zuschlägen wegen …
Auszug aus LG Magdeburg, 13.12.2017 - 3 T 461/17
Zwar gehört die Unternehmensfortführung nicht zu den Regelaufgaben eines vorläufigen Insolvenzverwalters und kann deshalb einen Zuschlag rechtfertigen (BGH, Beschluss vom 11. März 2010 - IX ZB 122/08 Rn.5, juris). - BGH, 04.11.2004 - IX ZB 52/04
Vergütung des vorläufigen und des endgültigen Insolvenzverwalters bei …
Auszug aus LG Magdeburg, 13.12.2017 - 3 T 461/17
Ausgehend von einer Berechnungsgrundlage in Höhe von 637.904,11 ? und einem "Ausgangssatz" von 25 % begehrt sie Zuschläge in Höhe von weiteren 95 %, wobei sie sich hinsichtlich der Höhe der Zuschläge grundlegend auf die Beschlüsse des BGH vom 18.06.2009 - IX ZB 119/08 - und vom 04.11.2004 - IX ZB 52/04 - bezieht, und eine Gesamtsumme von 58.440,54 ? ermittelt hat. - BGH, 06.05.2004 - IX ZB 349/02
Verbot der Schlechterstellung im Beschwerdeverfahren nach Aufhebung und …
Auszug aus LG Magdeburg, 13.12.2017 - 3 T 461/17
Eine Kürzung der festgesetzten Vergütung kam wegen des Verbots der Schlechterstellung (reformatio in peius), das auch im Beschwerdeverfahren gilt (BGH, Beschluss vom 06. Mai 2004 - IX ZB 349/02 -, BGHZ 159, 122-135, Rn. 5), ebenfalls nicht in Betracht.
- BGH, 08.11.2012 - IX ZB 139/10
Insolvenzverwaltervergütung: Zuschlag zum Degressionsausgleich
Auszug aus LG Magdeburg, 13.12.2017 - 3 T 461/17
Nach der Rechtsprechung des BGH zu § 3 Abs. 1 c) InsVV kommt mit Blick auf die Staffelstruktur des § 2 Abs. 1 InsO ein Degressionsausgleich ab einer Berechnungsgrundlage von mehr als 250.000,- ? in Betracht (BGH, Beschluss vom 08. November 2012 - IX ZB 139/10 juris). - BGH, 25.10.2007 - IX ZB 55/06
Vergütung des Insolvenzverwalters bei langer Verfahrensdauer, Übertragung der …
Auszug aus LG Magdeburg, 13.12.2017 - 3 T 461/17
Ein Normalfall des Eröffnungsverfahrens wird üblicherweise bei einem durchschnittlichen Jahresumsatz von bis zu 1, 5 Mio EUR angenommen; die Zahl der Arbeitnehmer sollte bis zu 20 (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2007 - IX ZB 55/06 -, Rn. 15, juris) betragen, die Zahl offener Forderungen gegen Dritte bis 100. Als durchschnittlich kann eine Verfahrensdauer von vier bis sechs Wochen angesehen werden (…Keller in: Kayser/Thole, Heidelberger Kommentar zur Insolvenzordnung, 8. Aufl. 2016, § 11 Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, Rn. 30). - BGH, 18.06.2009 - IX ZB 119/08
Höhe des Zuschlags auf die Vergütung des Insolvenzverwalters bei geringer Masse
Auszug aus LG Magdeburg, 13.12.2017 - 3 T 461/17
Ausgehend von einer Berechnungsgrundlage in Höhe von 637.904,11 ? und einem "Ausgangssatz" von 25 % begehrt sie Zuschläge in Höhe von weiteren 95 %, wobei sie sich hinsichtlich der Höhe der Zuschläge grundlegend auf die Beschlüsse des BGH vom 18.06.2009 - IX ZB 119/08 - und vom 04.11.2004 - IX ZB 52/04 - bezieht, und eine Gesamtsumme von 58.440,54 ? ermittelt hat.