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LG Magdeburg, 14.01.2016 - 10 O 1059/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Schadensersatz nach Verkehrsunfall mit Personenschaden: Anspruch auf Ersatz vermehrter Bedürfnisse bei Pflegebedürftigkeit; Festlegung einer Geldrente
- RA Kotz
Verkehrsunfall mit Personenschaden: Anspruch auf Ersatz vermehrter Bedürfnisse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 14.01.2016 - 10 O 1059/13
- OLG Naumburg, 06.10.2016 - 9 U 14/16
- BGH, 28.08.2018 - VI ZR 518/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Köln, 06.11.2012 - 9 U 66/12
Anfechtung einer Filmausfallversicherung wegen unrichtiger Angaben einer …
Auszug aus LG Magdeburg, 14.01.2016 - 10 O 1059/13
In einem weiteren Verfahren in I. Instanz vor dem Landgericht Magdeburg (9 O 1898/10) und in II. Instanz vor dem Oberlandesgericht Naumburg (9 U 66/12, Urteil vom 28.11.2013) wurde die Beklagte zur Zahlung von knapp 80.000,00 ? Schadensersatz verurteilt.Dies steht zwischen den Parteien außer Streit und wurde auch zuletzt im Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 28.11.2013 (9 U 66/12, Seite 6) so festgestellt.
- LG Magdeburg, 23.08.2005 - 11 O 1829/05
Auszug aus LG Magdeburg, 14.01.2016 - 10 O 1059/13
In einem Vorprozess wurde die Beklagte rechtskräftig zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 400.000,00 ? sowie einer monatlichen Schmerzensgeldrente in Höhe von 250, 00 ? verurteilt (Landgericht Magdeburg, 11 O 1829/05; Oberlandesgericht Naumburg, Az. 6 U 141/05). - OLG Koblenz, 18.09.2000 - 12 U 1464/99
Grenzen des Ersatzes von Pflegekosten für einen Schwerstgeschädigten bei …
Auszug aus LG Magdeburg, 14.01.2016 - 10 O 1059/13
Denn der Geschädigte hat einen Anspruch auf Pflege in den ihm vertrauten Lebensumständen (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 18.09.2000, 12 U 1464/99, zitiert nach Juris). - BGH, 22.11.1988 - VI ZR 126/88
Ersatzfähigkeit elterlicher Zuwendung bei Schadensersatzanspruch eines Kindes
Auszug aus LG Magdeburg, 14.01.2016 - 10 O 1059/13
Dies spiegelt sich ggf. darin wider, dass sich nach objektiven Bemessungskriterien ein "Marktwert" ermitteln lässt (BGH, Urteil vom 22.11.1988, VI ZR 126/88, zitiert nach Juris).