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   LG Magdeburg, 14.07.2020 - 31 O 42/20   

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https://dejure.org/2020,32697
LG Magdeburg, 14.07.2020 - 31 O 42/20 (https://dejure.org/2020,32697)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 14.07.2020 - 31 O 42/20 (https://dejure.org/2020,32697)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 14. Juli 2020 - 31 O 42/20 (https://dejure.org/2020,32697)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 2 GesRuaCOVBekG, § 38 Abs 1 GmbHG, § 47 Abs 4 GmbHG, § 48 Abs 2 GmbHG
    GmbH: Ansprüche im Zusammenhang mit der Abberufung eines Gesellschafters im einstweiligen Verfügungsverfahren

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Abberufung, Abberufung aus wichtigem Grund, Abberufung des Fremdgeschäftsführers, Abberufung des Geschäftsführers, Abberufung des Geschäftsführers aus wichtigem Grund, Abberufung des Geschäftsführers zu gesellschaftsvertragswidrigem Zweck, Abberufung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 14.03.2000 - 27 U 102/99

    Einziehung eines Geschäftsanteils in einer aus zwei gleichberechtigten

    Auszug aus LG Magdeburg, 14.07.2020 - 31 O 42/20
    Im einstweiligen Verfügungsverfahren haben eine summarische Prüfung und eine Interessenabwägung darüber stattzufinden, wie sich die Betroffenheit der Verfügungsbeklagten durch den Erlass der begehrten Eilmaßnahme und die des Verfügungsklägers bei Versagung gegenüberstehen (OLG Hamm, Urteil vom 14.03.2000, 27 U 102/99, zitiert in Juris).
  • OLG Hamm, 06.07.1992 - 8 W 18/92

    Einstweilige Verfügung, gerichtet auf ein bestimmtes Verhalten in der

    Auszug aus LG Magdeburg, 14.07.2020 - 31 O 42/20
    Nach der mittlerweile herrschenden Auffassung in der Rechtsprechung ist der Erlass einer einstweiligen Verfügung im Bereich der Willensbildung einer Gesellschaft nicht generell unzulässig, sondern ausnahmsweise dann zu gestatten, wenn zugunsten des Antragstellers eine eindeutige Rechtslage oder ein überragendes Schutzbedürfnis besteht und die einstweilige Verfügung nicht am Gebot des geringstmöglichen Eingriffs scheitert (OLG Hamm, Beschluss vom 06.07.1992, 8 W 18/92, zitiert in Juris).
  • LG Köln, 15.12.2020 - 31 O 43/20
    Auszug aus LG Magdeburg, 14.07.2020 - 31 O 42/20
    Die Beschlussanfechtungsklage im Hauptsacheverfahren zum Aktenzeichen: 31 O 43/20 ist am 22.05.2020 beim Landgericht Magdeburg, 1. Kammer für Handelssachen, eingegangen.
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