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   LG Magdeburg, 15.05.2020 - 21 Qs 47/20   

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https://dejure.org/2020,16650
LG Magdeburg, 15.05.2020 - 21 Qs 47/20 (https://dejure.org/2020,16650)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 15.05.2020 - 21 Qs 47/20 (https://dejure.org/2020,16650)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 15. Mai 2020 - 21 Qs 47/20 (https://dejure.org/2020,16650)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger, Bestellung, Schwere der Tat, Gesamtstrafe

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Pflichtverteidigerbestellung: Notwendige Verteidigung in Parallelverfahren bei möglicher Bildung einer relevanten Gesamtfreiheitsstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Pflichtverteidigung: Bestellung in den Gesamtstrafenfällen - "Der hat ja einen Verteidiger”

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Magdeburg, 15.05.2020 - 3 Ds 60/20
    Auszug aus LG Magdeburg, 15.05.2020 - 21 Qs 47/20
    Auf die sofortige Beschwerde des Angeschuldigten wird der Beschluss des Amtsgerichts Halberstadt vom 08.04.2020 (Az. 3 Ds 855 Js 73155/20 (60/20)) aufgehoben und dem Angeschuldigten Rechtsanwalt pp.

    Das Amtsgericht Halberstadt hat den Beiordnungsantrag mit Beschluss vom 08.04.2020 (Az, 3 Ds 855 Js 73155/20 (60/20)) zurückgewiesen und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt, dass weder die Schwere der Tat noch die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheinen ließen.

  • OLG Naumburg, 22.05.2013 - 2 Ss 65/13

    Notwendige Verteidigung: Schwere der Tat bei Straferwartung von einem Jahr

    Auszug aus LG Magdeburg, 15.05.2020 - 21 Qs 47/20
    Anderenfalls hinge es von bloßen Zufälligkeiten, nämlich der Frage, ob die Verfahren verbunden werden oder nicht, ab, ob dem Angeschuldigten ein Verteidiger beizuordnen ist (OLG Naumburg, Urteil vom 22.05.2013, Az. 2 Ss 65/13; vgl. auch KG, Beschluss vom 06.01.2017, Az. 4 Ws 212/16 m.w.N. ).
  • OLG Stuttgart, 02.03.2012 - 2 Ws 37/12

    Strafverfahren: Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei voraussichtlicher

    Auszug aus LG Magdeburg, 15.05.2020 - 21 Qs 47/20
    Es kann insoweit auch dahinstehen, ob eine "Schwere der Tat" im Falle des Vorliegens gesamtstrafenfähiger Parallelverfahren in Einzelfällen zu verneinen sein kann, wenn lediglich ein geringfügiges Delikt angeklagt ist, dessen zu erwartende Einzelstrafe die später zu bildende Gesamtstrafe nicht erheblich erhöhen würde (in diesem Sinne OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.03.2012, Az. 2 Ws 37/12 ).
  • KG, 06.01.2017 - 4 Ws 212/16

    Pflichtverteidigerbestellung: Notwendige Verteidigung in Parallelverfahren bei

    Auszug aus LG Magdeburg, 15.05.2020 - 21 Qs 47/20
    Anderenfalls hinge es von bloßen Zufälligkeiten, nämlich der Frage, ob die Verfahren verbunden werden oder nicht, ab, ob dem Angeschuldigten ein Verteidiger beizuordnen ist (OLG Naumburg, Urteil vom 22.05.2013, Az. 2 Ss 65/13; vgl. auch KG, Beschluss vom 06.01.2017, Az. 4 Ws 212/16 m.w.N. ).
  • LG Köln, 06.04.2021 - 323 Qs 19/21
    Denn insofern sind bei der Beurteilung der Schwere der zu erwartenden Rechtsfolgen weitere gegen den Beschuldigten anhängige Verfahren, hinsichtlich derer eine Gesamtstrafenbildung in Betracht kommt, zu berücksichtigen (KG Berlin, Beschluss vom 06.01.2017 - 4 Ws 212/16 -, juris; LG Magdeburg, Beschluss vom 15.05.2020 - 21 Qs 47/20-, juris; Meyer-Goßner/Schmitt- Schmitt , StPO, 63. A., 2020, § 140 Rn. 23a).
  • LG Halle, 09.06.2021 - 10a Qs 61/21

    Pflichtverteidiger, Gesamtstrafenfall

    Diese Entscheidung steht nicht im Widerspruch zu der Entscheidung des LG Magdeburg vom 15.05.2020 (AZ: 21 Qs 47/20), die der Beschwerdeführer zitiert.

    Anders als im hiesigen Verfahren war die Erhebung der öffentlichen Klage infolge einer geständigen Einlassung des dortigen Angeklagten konkret und mit einem sehr hohen Maß an Wahrscheinlichkeit zu erwarten (vgl. LG Magdeburg, Beschluss vom 15.05.2020 -21 Qs 47/20 Rn 12 -juris).

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