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   LG Magdeburg, 15.09.2021 - 7 O 1109/21   

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https://dejure.org/2021,48986
LG Magdeburg, 15.09.2021 - 7 O 1109/21 (https://dejure.org/2021,48986)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 15.09.2021 - 7 O 1109/21 (https://dejure.org/2021,48986)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 15. September 2021 - 7 O 1109/21 (https://dejure.org/2021,48986)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • heuking.de PDF
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergaberechtsberatung nur gemäß Rechtsdienstleistungsgesetz!

Kurzfassungen/Presse

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Vergaberechtsberatung durch Beratungsstellen unzulässig

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Beschaffungsdienstleistungen auf dem wettbewerbsrechtlichen Prüfstand

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergaberechtsberatung nur gemäß Rechtsdienstleistungsgesetz! (VPR 2022, 20)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vergaberechtsberatung nur gemäß Rechtsdienstleistungsgesetz! (IBR 2022, 147)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2022, 61
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VK Bund, 02.06.2021 - VK 2-47/21

    Dienstleistung "Durchführung von Vergabeverfahren" ist als bloße Rechtsanwendung

    Auszug aus LG Magdeburg, 15.09.2021 - 7 O 1109/21
    hilfsweise, das Verfahren bis zur Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf im Beschwerdeverfahren gegen den Beschluss der Vergabekammer Bund vom 2. Juni 2021, Aktenzeichen: VK 2-47/21, auszusetzen.

    Das einstweilige Verfügungsverfahren ist entgegen der Auffassung der Beklagten auch nicht gemäß § 148 Abs. 1 ZPO bis zum Erlass der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf über die Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer Bund vom 2. Juni 2021, Aktenzeichen: VK 2-47/21, auszusetzen.

  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 166/06

    Finanz-Sanierung

    Auszug aus LG Magdeburg, 15.09.2021 - 7 O 1109/21
    Eine ohne entsprechende Erlaubnis vorgenommene Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten wird nicht dadurch gerechtfertigt, dass der Handelnde sich dabei der Hilfe eines Rechtsanwalts bedient, denn auch in diesen Fällen verpflichtet sich die Beklagte selbst gegenüber ihren Vertragspartnern zur Übernahme der Rechtsbesorgung (BGH, Urteil vom 29. Juli 2009, Az.: I ZR 166/06; LG Ulm, Urteil vom 2. Dezember 2010, Az.: 6 0 193/10, Rn. 72, m. w. Nachw.).
  • BGH, 14.01.2016 - I ZR 107/14

    Schadensregulierung durch Versicherungsmakler - Wettbewerbsverstoß:

    Auszug aus LG Magdeburg, 15.09.2021 - 7 O 1109/21
    Vielmehr erfasst der Wortlaut der Norm ausnahmslos alle Tätigkeiten in konkreten fremden Angelegenheiten, die eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordern, unabhängig davon, wie intensiv oder schwierig diese Prüfung ist (BGH, Urteil vom 14. Januar 2016, Az.: I ZR 107/14, GRUR 2016, S. 349).
  • BGH, 01.07.1999 - I ZB 7/99

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen 91a-Beschluß des Oberlandesgerichts

    Auszug aus LG Magdeburg, 15.09.2021 - 7 O 1109/21
    In seinem Anwendungsbereich begründet § 12 Abs. 1 UWG eine widerlegliche tatsächliche Vermutung der Dringlichkeit (Köhler, a.a.O., § 12, Rn. 2.13, m. w. Nachw.; BGH, GRUR 2000, S. 151 [152]).
  • LG Ulm, 02.12.2010 - 6 O 193/10

    Einer sich gewerblich mit der Regulierung fremder Schulden befassenden GmbH ist

    Auszug aus LG Magdeburg, 15.09.2021 - 7 O 1109/21
    Eine ohne entsprechende Erlaubnis vorgenommene Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten wird nicht dadurch gerechtfertigt, dass der Handelnde sich dabei der Hilfe eines Rechtsanwalts bedient, denn auch in diesen Fällen verpflichtet sich die Beklagte selbst gegenüber ihren Vertragspartnern zur Übernahme der Rechtsbesorgung (BGH, Urteil vom 29. Juli 2009, Az.: I ZR 166/06; LG Ulm, Urteil vom 2. Dezember 2010, Az.: 6 0 193/10, Rn. 72, m. w. Nachw.).
  • VK Niedersachsen, 22.08.2022 - VgK-15/22

    Ausschreibung der Beschaffung von neuen Stadtbahnfahrzeugen zum Einsatz der

    Die Delegation der unmittelbaren Entscheidungsvorbereitung auf Beschaffungsdienstleister (vgl. LG Magdeburg, Urteil vom 15.09.2021, 7 O 1109/21; Goldbrunner, VergabeR 2021, 651 ; Stoye/Kopco, NZBau 2022, 64; Noch, Vergabe-Navigator 2022, 25; VK Bund, Beschluss vom 02.06.2021 - VK 2-47/21 ) hat die Vergabepraxis bei EU-weiten Vergaben verändert.
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