Rechtsprechung
   LG Magdeburg, 16.07.2021 - 21 Qs 53/21, 21 Qs 54/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,32976
LG Magdeburg, 16.07.2021 - 21 Qs 53/21, 21 Qs 54/21 (https://dejure.org/2021,32976)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 16.07.2021 - 21 Qs 53/21, 21 Qs 54/21 (https://dejure.org/2021,32976)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 16. Juli 2021 - 21 Qs 53/21, 21 Qs 54/21 (https://dejure.org/2021,32976)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger, Haft(prüfungs)termin

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Nr 4102 RVG-VV, § 100b StPO, § 100e Abs 6 Nr 1 StPO, § 117 Abs 2 StPO, § 140 Abs 1 Nr 4 StPO
    Bestellung eines Pflichtverteidigers mit zeitlicher Begrenzung

  • IWW

    § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO i. V. m. § 141 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, § 143 StPO, Nr. 4302 VV RVG
    Pflichtverteidigung

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger, beschränkte Beiordnung, Abrechnung der Tätigkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Keine Fernwirkung bei Unverwertbarkeit von EncroChat-Daten

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Pflichtverteidiger (nur) für den Haftprüfungstermin - Gebühren wie ein Verteidiger

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1686/04

    Zur Reichweite des aus einer rechtswidrigen Telefonüberwachung folgenden

    Auszug aus LG Magdeburg, 16.07.2021 - 21 Qs 53/21
    Eine Fernwirkung besteht grundsätzlich nicht, da dies zu einer Lahmlegung des Strafverfahrens führen und die Aufklärung auch schwerer und schwerster Straftaten vereiteln würde (vgl. BVerfGK 7, 61-64; BGHSt 32, 68 ).
  • BGH, 24.06.2003 - 1 StR 25/03

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Sitzungsprotokoll; Inhalt des Protokolls

    Auszug aus LG Magdeburg, 16.07.2021 - 21 Qs 53/21
    Ein Mitsichführen liegt sogar im umgekehrten Fall vor, dass die Betäubungsmittel im Fußraum der Fahrgastzelle liegen und die Waffe im Kofferraum (BGH NStZ 2004, 111 ).
  • BGH, 12.01.2017 - 1 StR 394/16

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff

    Auszug aus LG Magdeburg, 16.07.2021 - 21 Qs 53/21
    Die Bestimmung zur Verletzung ist bei Waffen ohne weiteres anzunehmen (vgl. BGH NStZ 2017, 714 ).
  • OLG Hamburg, 29.01.2021 - 1 Ws 2/21

    Vorliegen eines Verwertungsverbots bei grenzüberschreitenden Sachverhalten

    Auszug aus LG Magdeburg, 16.07.2021 - 21 Qs 53/21
    Bei der Prüfung der Verdachtslage sind hierbei auch gerade diejenigen Informationen einzustellen, um deren Verwendung es im Rahmen des § 100e Abs. 6 Nr. 1 StPO geht, da anderenfalls auch auf schwerste Straftaten hindeutende Zufallsfunde nicht verwertbar wären (vgl. ausführlich zum Ganzen: Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 29.01.2021, Az. 1 Ws 2/21).
  • BGH, 18.04.1980 - 2 StR 731/79

    Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten - Berechtigung der

    Auszug aus LG Magdeburg, 16.07.2021 - 21 Qs 53/21
    Je nach Art des Verbots und der zu ermittelnden Straftat kann eine solche aber im Einzelfall Betracht kommen (vgl. BGHSt 29, 244 für das Beweisverwertungsverbot nach § 7 Abs. 3 G10 bei Verdacht der Verletzung von Dienstgeheimnissen und des Verwahrungsbruchs).
  • LG Aachen, 29.10.2020 - 60 Qs 47/20

    Pflichtverteidiger, beschränkte Bestellung, Abrechnung

    Auszug aus LG Magdeburg, 16.07.2021 - 21 Qs 53/21
    Daher kommt auch angesichts der zeitlichen Begrenzung der Beiordnung eine gebührenrechtliche Einstufung der Tätigkeit als Einzeltätigkeit nach Nr. 4102 VV RVG nicht in Betracht (vgl. LG Aachen, Beschluss vom 20.10.2020, Az. 60 Qs 47/20 m.w.N. für den Terminsvertreter ).
  • BGH, 24.08.1983 - 3 StR 136/83

    Verwertung der Ergebnisse einer unzulässigen Telefonüberwachung; Verlesung einer

    Auszug aus LG Magdeburg, 16.07.2021 - 21 Qs 53/21
    Eine Fernwirkung besteht grundsätzlich nicht, da dies zu einer Lahmlegung des Strafverfahrens führen und die Aufklärung auch schwerer und schwerster Straftaten vereiteln würde (vgl. BVerfGK 7, 61-64; BGHSt 32, 68 ).
  • LG Tübingen, 06.02.2023 - 9 Qs 25/23

    Pflichtverteidiger, Haftbefehlseröffnung, Einzeltätigkeit, voller Verteidiger

    Daher kommt auch angesichts der zeitlichen Begrenzung der Beiordnung eine gebührenrechtliche Einstufung der Tätigkeit als Einzeltätigkeit nach Nr. 4102 VV RVG nicht in Betracht (vgl. LG Magdeburg, Beschluss vom 16.07.2021 - 21 Qs 53/21 -, juris [Rn. 45]; AG Halle (Saale), Beschluss vom 20.05.2022 - 398 Gs 540 Js 594/22 (259/22) -, juris [Rn. 11]).
  • AG Berlin-Tiergarten, 14.10.2022 - 278 Ds 110/22

    Haftprüfungstermin, Terminsvertreter, Grundgebühr, Verfahrensgebühr,

    Jedoch ist auch ein Pflichtverteidiger, der nur für einen Tag bzw. einen Termin bestellt ist, für diesen begrenzten Zeitraum umfassend mit der Wahrnehmung der Verteidigerrechte und -pflichten betraut, sodass es auch angesichts der zeitlichen Begrenzung der Beiordnung eine gebührenrechtliche Einstufung der Tätigkeit als bloße Einzeltätigkeit - hier nach Nr. 4103 VV RVG - nicht in Betracht kommt (vgl. LG Magdeburg, Beschluss vom 16, 07.2021, Az. 21 Qs 53/21, 21 Qs 54/21, zit. nach juris).
  • AG Berlin-Tiergarten, 14.10.2022 - (278 Ds) 265 Js 277/22

    Pflichtverteidigung

    Jedoch ist auch ein Pflichtverteidiger, der nur für einen Tag bzw. einen Termin bestellt ist, für diesen begrenzten Zeitraum umfassend mit der Wahrnehmung der Verteidigerrechte und -pflichten betraut, sodass es auch angesichts der zeitlichen Begrenzung der Beiordnung eine gebührenrechtliche Einstufung der Tätigkeit als bloße Einzeltätigkeit - hier nach Nr. 4103 VV RVG - nicht in Betracht kommt (vgl. LG Magdeburg, Beschluss vom 16, 07.2021, Az. 21 Qs 53/21, 21 Qs 54/21, zit. nach juris).
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