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LG Magdeburg, 16.12.2016 - 2 O 1326/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 204 Abs 1 Nr 1 BGB, § 204 Abs 1 Nr 7 BGB, § 204 Abs 2 BGB, § 280 BGB, § 634 BGB
Werkvertrag: Verjährung von Gewährleistungsansprüchen - baurechtsiegen.de
Werkvertrag - Verjährung von Gewährleistungsansprüchen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 16.12.2016 - 2 O 1326/15
- LG Magdeburg, 13.03.2017 - 2 O 1326/15
- OLG Naumburg, 10.05.2017 - 5 U 3/17
- BGH, 11.10.2017 - VII ZR 142/17
- BGH, 11.10.2017 - VII ZR 253/17
- BGH, 14.12.2017 - VII ZR 253/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Hamm, 23.08.1994 - 26 U 60/94
Zweijährige Verjährungsfrist des Werklohnanspruchs
Auszug aus LG Magdeburg, 16.12.2016 - 2 O 1326/15
Durch den Einzug und die anschließende Nutzung haben die Kläger deutlich zum Ausdruck gebracht, dass sie sich in der Lage fühlten, das ihnen übergebene Objekt bestimmungsgemäß zu Wohnzwecken zu nutzen (vgl. dazu OLG Hamm vom 23.08.1994, Az.: 26 U 60/94 / OLG Celle vom 30.07.1998, Az.: 14 U 209/97; jeweils zitiert nach juris). - BGH, 27.11.2008 - VII ZR 206/06
Zurechenbarkeit eines Verschuldens des vom Bauherrn eingesetzten Planers i.R.d. …
Auszug aus LG Magdeburg, 16.12.2016 - 2 O 1326/15
Dann aber liegt im Ergebnis wertungsmäßig der Schwerpunkt der kombinierten Mangelleistung (Planung einerseits und Ausführung andererseits) auf der fehlerhaften Ausführungsplanung, die sich die Kläger zurechnen lassen müssen, § 254 BGB (vgl. BGH vom 27.11.2008, Az.: VII ZR 206/06). - OLG Celle, 30.07.1998 - 14 U 209/97
Verjährung eines Werkunternehmeranspruchs; Erteilung einer (prüffähigen) Rechnung …
Auszug aus LG Magdeburg, 16.12.2016 - 2 O 1326/15
Durch den Einzug und die anschließende Nutzung haben die Kläger deutlich zum Ausdruck gebracht, dass sie sich in der Lage fühlten, das ihnen übergebene Objekt bestimmungsgemäß zu Wohnzwecken zu nutzen (vgl. dazu OLG Hamm vom 23.08.1994, Az.: 26 U 60/94 / OLG Celle vom 30.07.1998, Az.: 14 U 209/97; jeweils zitiert nach juris).
- BGH, 24.03.2009 - VII ZR 200/08
Hemmung der Verjährung durch Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens
Auszug aus LG Magdeburg, 16.12.2016 - 2 O 1326/15
Ein selbständiges Beweisverfahren ist nämlich ungeachtet des Inhalts und der Qualität des Gutachtens jedenfalls dann beendet, wenn der Gutachter sich zu den gestellten Beweisfragen geäußert hat und innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach der mündlichen Anhörung keine Anträge einer Partei zur Ergänzung des Gutachtens gestellt werden (vgl. BGH vom 24.03.2009, Az: VII ZR 200/08 ; zitiert nach juris). - BGH, 28.10.2010 - VII ZR 172/09
Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens als Voraussetzung für das Ende …
Auszug aus LG Magdeburg, 16.12.2016 - 2 O 1326/15
Ein anderer Abschluss als die Sicherung eines bestimmten Beweises findet nicht statt (vgl. BGH vom 28.10.2010, Az.: VII ZR 172/09; zitiert nach juris). - KG, 23.07.2013 - 27 U 72/11
Selbständiges Beweisverfahren: Unterschiedliche Mängel verjähren unterschiedlich
Auszug aus LG Magdeburg, 16.12.2016 - 2 O 1326/15
Bei einem Verfahren, welches eine Vielzahl von auch voneinander unabhängigen Mängeln zum Gegenstand hat, beurteilt sich das Schicksal der Hemmung für die einzelnen Mängeln gesondert und nicht - wie die Kläger meinen - nach Beendigung der Beweiserhebung über sämtliche Mängel (vgl. KG vom 23.07.2013, Az.: 27 U 72/11;… zitiert nach juris / Werner/Pastor Rn. 111 / Palandt - Ellenberger, § 204 Rn. 39).