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LG Magdeburg, 17.04.2012 - 11 O 1698/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 611 BGB, § 626 BGB, § 313 Abs 1 BGB, § 8 Abs 1 AEntG, § 14 AEntG
Fristlose Kündigung des Vertrages bzgl. eines Wach- und Sicherheitsdienstes wegen Leistungsverweigerung; Berechtigung zur Leistungsverweigerung bzw. Anspruch auf Vertragsanpassung - RA Kotz
Fristlose Wach- und Sicherheitsdienstvertragskündigung wegen Leistungsverweigerung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 617/01
Bürgenhaftung bei Arbeitnehmerentsendung
Auszug aus LG Magdeburg, 17.04.2012 - 11 O 1698/11
Dementsprechend wird auch angenommen, dass dem Haftungstatbestand des § 14 AEntG von vornherein nicht öffentlich-rechtliche Auftraggeber unterfallen (BAGE 113, 149 ff bereits für den alten, im wesentlichen inhaltsgleichen § 1a AEntG, Verfassungsbeschwerde nicht angenommen von BVerfG NZA 2007; 978; vgl. auch Schwab, AiB, 2011 357 ff m.w.N auf die einschlägige arbeitsrechtliche Literatur ). - BGH, 20.06.2005 - II ZR 18/03
Nachschieben von Gründen für die außerordentlich Kündigung des Geschäftsführers …
Auszug aus LG Magdeburg, 17.04.2012 - 11 O 1698/11
In solchen Fällen beginnt der Anlauf der Frist nach § 626 Abs. 2 Satz 2 BGB nicht vor Beendigung des vertragswidrigen Zustands (BGH NJW 2005, 3069).