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LG Magdeburg, 18.07.2017 - 11 O 1637/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 166 Abs 2 BGB, § 241 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 280 Abs 2 BGB, § 654 BGB
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Voraussetzungen der Tätigkeit als Haus- und Grundstücksmakler - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 18.07.2017 - 11 O 1637/16
- OLG Naumburg, 14.03.2018 - 4 U 58/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.06.2012 - IV ZR 212/10
Wohngebäudeversicherung: Reichweite und Wirksamkeit des Leistungsausschlusses für …
Auszug aus LG Magdeburg, 18.07.2017 - 11 O 1637/16
c) Die Abgrenzung, ob die klägerische Tätigkeit noch der vereinbarten Bedingung entspricht, ist demnach eine Frage der Auslegung der vereinbarten Versicherungsbedingung, die allerdings aus der Perspektive des durchschnittlichen Versicherungsnehmers, der zwar über keine versicherungsrechtlichen Spezialkenntnisse verfügen muss, von dem aber eine aufmerksame Durchsicht und die Beachtung erkennbarer Sinnzusammenhänge verlangt werden darf (vgl. etwa BGH VersR 2012, 1253, bei juris Rn 19).Versicherungswirtschaftliche Überlegungen sind demgegenüber nur insoweit von Interesse, als sie sich unmittelbar aus dem Bedingungswortlaut erschließen (BGH VersR 2012, 1253, bei Juris Rn 19).
- BGH, 26.03.1998 - III ZR 206/97
Verflechtung des Maklers mit dem Verkäufer bei Vorliegen einer Abschlußvollmacht …
Auszug aus LG Magdeburg, 18.07.2017 - 11 O 1637/16
Das genügt in der Regel eine unzulässige Doppeltätigkeit rechtlich auszuschließen (vgl hierzu BGH VersR 1998, 715, bei juris Rn 9, 0LG Dresden NZM 1998, 1017 bei juris Rn 8 ). - OLG Dresden, 26.08.1998 - 8 U 845/98
Entstehen der Maklerprovision des Vermittlungsmaklers bei Doppeltätigkeit
Auszug aus LG Magdeburg, 18.07.2017 - 11 O 1637/16
Das genügt in der Regel eine unzulässige Doppeltätigkeit rechtlich auszuschließen (vgl hierzu BGH VersR 1998, 715, bei juris Rn 9, 0LG Dresden NZM 1998, 1017 bei juris Rn 8 ).