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LG Magdeburg, 21.03.2023 - 2 O 1179/21 *220* |
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Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse
- mdr-recht.de (Kurzinformation)
Streit um Zinsnachzahlung aus einem beendeten Sparvertrag "S-Prämiensparen flexibel"
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Dresden, 13.04.2022 - 5 U 1973/20
S-Prämiensparvertrag, unwirksame Vertragsklausel
Auszug aus LG Magdeburg, 21.03.2023 - 2 O 1179/21
Nachdem die Kammer die Parteien mit Beschluss vom 17.05.2022 darauf hingewiesen hat, dass sie im Anschluss an die Auffassung des OLG D.s im Urteil vom 13.04.2022 - 5 U 1973/20 - als Referenzzinssatz die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte Zinsreihe der Ist-Zinssätze des Kapitalmarktes für börsennotierte Bundeswertpapiere mit 8-bis 15-jähriger Laufzeit auf Grundlage von Monatswerten als am geeignetsten ansieht, hat die Beklagte den sich dann ergebenden Nachzahlungsanspruch der Klägerin in Höhe von 5395, 51 ? berechnet.Die Kammer hat gemäß Beweisbeschluss vom 17.05.2022 (Bl. 93 Bd. 2.) Beweis erhoben durch Einholung eines Gutachtens des Sachverständigen Prof. Dr.Th., wobei die schriftliche Begutachtung durch Verwertung des von diesem erstellten Gutachtens in dem Verfahren des OLG D. - 5 U 1973/20 - vom 02.09.2021 ersetzt worden ist.
(…BGH, a.a.O.;… OLG Naumburg, a.aO.; OLG D., Urteil vom 13.04.2022 - 5 U 1973/20 -, juris).
- BGH, 21.12.2010 - XI ZR 52/08
BGH entwickelt Grundsätze zur Berechnung laufender Zinsen in Prämiensparverträgen …
Auszug aus LG Magdeburg, 21.03.2023 - 2 O 1179/21
Es erscheint daher beiderseits interessengerecht, dass auch jede Veränderung des zutreffenden Referenzzinses ohne Erreichen eines bestimmten Schwellenwertes und ohne zeitliche Verzögerung zu einer entsprechenden Anpassung des Vertragszinses führt (BGH, Urteil vom 21.12.2010 - XI ZR 52/08 -, Rn. 23, juris). - BGH, 06.10.2021 - XI ZR 234/20
Revisionen im Musterfeststellungsverfahren zu Prämiensparverträgen
Auszug aus LG Magdeburg, 21.03.2023 - 2 O 1179/21
Zwischen den Parteien besteht Einigkeit darüber, dass die in dem Prämiensparvertrag enthaltene Formularklausel " Die Sparkasse zahlt den jeweils gültigen Zinssatz, zur Zeit 5 %... " nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wegen Verstoßes gegen den auch auf vor dem 01.01.2002 geschlossene Prämiensparverträge nach Art. 229 § 5 S. 2 EGBGB anwendbaren § 308 Nr. 4 BGB unwirksam ist, weil sie nicht das erforderliche Mindestmaß an Kalkulierbarkeit möglicher Zinsänderungen aufweist (BGH, Urteil vom 06.10.2021 - XI ZR 234/20 -, juris).