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   LG Magdeburg, 22.12.2020 - 21 Ks 8/20, 853 Js 70724/20   

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LG Magdeburg, 22.12.2020 - 21 Ks 8/20, 853 Js 70724/20 (https://dejure.org/2020,54753)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 22.12.2020 - 21 Ks 8/20, 853 Js 70724/20 (https://dejure.org/2020,54753)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 22. Dezember 2020 - 21 Ks 8/20, 853 Js 70724/20 (https://dejure.org/2020,54753)
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  • BGH, 20.02.2002 - 5 StR 545/01

    Mord (niedrige Beweggründe - Wut; Heimtücke; Arglosigkeit; Wehrlosigkeit;

    Auszug aus LG Magdeburg, 22.12.2020 - 21 Ks 8/20
    Arglos ist ein Tatopfer, wenn es bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs weder mit einem lebensbedrohlichen noch mit einem "lediglich" gegen seine körperliche Unversehrtheit gerichteten schweren oder doch erheblichen Angriff rechnet (BGH, Urteil vom 20. Februar 2002 - 5 StR 545/01, beck-online, m.w.N.).

    Denn selbst wenn der Tat eine feindselige verbale Auseinandersetzung vorausgeht, können Arg- und Wehrlosigkeit beim Opfer weiterhin gegeben sein (BGH, Urteil vom 20.02.2002 - 5 StR 545/01, beck-online).

  • BGH, 22.01.2020 - 5 StR 407/19

    Voraussetzungen eines Mordes aus niedrigen Beweggründen bei Vorliegen eines

    Auszug aus LG Magdeburg, 22.12.2020 - 21 Ks 8/20
    Bei Vorliegen eines Motivbündels beruht die vorsätzliche Tötung auf niedrigen Beweggründen, wenn das Hauptmotiv, welches der Tat ihr Gepräge gibt, nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe steht und deshalb verwerflich ist (BGH, Urteil vom 22. Januar 2020 - 5 StR 407/19).
  • BGH, 28.11.2018 - 5 StR 379/18

    Niedrige Beweggründe (Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik

    Auszug aus LG Magdeburg, 22.12.2020 - 21 Ks 8/20
    Ob dies der Fall ist, beurteilt sich auf Grund einer Gesamtwürdigung, welche die Umstände der Tat, die Lebensverhältnisse des Täters und seine Persönlichkeit einschließt (BGH, Urteil vom 28. November 2018 - 5 StR 379/18, beck-online).
  • BGH, 21.02.2018 - 1 StR 351/17

    Mord (niedrige Beweggründe: Tötung des sich vom Täter abwendenden Intimpartners;

    Auszug aus LG Magdeburg, 22.12.2020 - 21 Ks 8/20
    Dabei hat die Kammer gesehen, dass auch die Tötung des Intimpartners, der sich vom Täter abwenden will oder abgewendet hat, nicht zwangsläufig als durch niedrige Beweggründe motiviert bewertet werden muss (BGH, Beschluss vom 07. Mai 2019 - 1 StR 150/19 -, Rn. 8, juris mwN) und gerade der Umstand, dass eine Trennung vom Tatopfer ausgeht, als gegen die Niedrigkeit des Beweggrundes sprechender Umstand beurteilt werden darf (BGH, Urteil vom 21. Februar 2018 - 1 StR 351/17 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 16.08.2018 - 1 StR 370/18

    Heimtückemord (Ausnutzungsbewusstsein: Entnahme aus dem objektiven Geschehensbild

    Auszug aus LG Magdeburg, 22.12.2020 - 21 Ks 8/20
    Dafür genügt es, wenn er die die Heimtücke begründenden Umstände nicht nur in einer äußerlichen Weise wahrgenommen, sondern in dem Sinne in ihrer Bedeutung für die Tatbegehung erfasst hat, dass ihm bewusstgeworden ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber dem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGH, Beschluss vom 16. August 2018 - 1 StR 370/18, beck-online, m.w.N).
  • BGH, 23.01.2018 - 3 StR 451/17

    Rechtsfehlerhafte Zurechnung einer versuchten Totschlagshandlung über die

    Auszug aus LG Magdeburg, 22.12.2020 - 21 Ks 8/20
    Stets muss sich diese Mitwirkung aber nach der Willensrichtung des sich Beteiligenden als Teil der Tätigkeit aller darstellen (BGH, Beschluss vom 23. Januar 2018 - 3 StR 451/17 -, Rn. 5, juris).
  • BGH, 12.09.2019 - 5 StR 399/19

    Wut, Ärger, Hass und Rache als niedrige Beweggründe (Gesamtwürdigung; niedrige

    Auszug aus LG Magdeburg, 22.12.2020 - 21 Ks 8/20
    Dies ist nicht der Fall, wenn der Täter außer Stande ist, sich von seinen gefühlsmäßigen und triebhaften Regungen freizumachen (vgl. BGH, NJW 2019, 3464 = NStZ 2019, 724 mwN).
  • BGH, 07.05.2019 - 1 StR 150/19

    Mord aus niedrigen Beweggründen (Niedrigkeit der Beweggründe bei Tötung des

    Auszug aus LG Magdeburg, 22.12.2020 - 21 Ks 8/20
    Dabei hat die Kammer gesehen, dass auch die Tötung des Intimpartners, der sich vom Täter abwenden will oder abgewendet hat, nicht zwangsläufig als durch niedrige Beweggründe motiviert bewertet werden muss (BGH, Beschluss vom 07. Mai 2019 - 1 StR 150/19 -, Rn. 8, juris mwN) und gerade der Umstand, dass eine Trennung vom Tatopfer ausgeht, als gegen die Niedrigkeit des Beweggrundes sprechender Umstand beurteilt werden darf (BGH, Urteil vom 21. Februar 2018 - 1 StR 351/17 Rn. 10 mwN).
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