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   LG Magdeburg, 24.11.2011 - 10 O 672/11   

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https://dejure.org/2011,11007
LG Magdeburg, 24.11.2011 - 10 O 672/11 (https://dejure.org/2011,11007)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 24.11.2011 - 10 O 672/11 (https://dejure.org/2011,11007)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 24. November 2011 - 10 O 672/11 (https://dejure.org/2011,11007)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Gar nicht so "sicher" wie beworben: Verbraucherschutzvorschriften bei justiz-auktion.de nicht anwendbar

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zwangsversteigerung im Internet

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Zwangsversteigerung im Internet - Keine Gewährleistung!

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu Zwangsversteigerungen im Internet - Gerichtsvollzieher muss Ware ordungsgemäß verpackt verschicken

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Internetversteigerung durch Gerichtsvollzieher umfasst Pflicht zu ordnungsgemäßer Verpackung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Pflichten des Gerichtsvollziehers bei Online-Versteigerung

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)
  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    BGB-Verbraucherschutz-Regelungen gelten nicht bei Zwangsversteigerung im Internet

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verbraucherschutz: Vorschriften für Geschäfte mit Gewerbetreibenden bei Zwangsversteigerung im Internet nicht anwendbar - Ware muss vom Gerichtsvollzieher nur ordnungsgemäß verpackt dem Transportunternehmen übergeben werden

Papierfundstellen

  • MMR 2012, 304
  • K&R 2012, 370
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.11.1992 - III ZR 91/91

    Subsidiarität des Amtshaftungsanspruchs bei Vermögensverfall des

    Auszug aus LG Magdeburg, 24.11.2011 - 10 O 672/11
    Zunächst steht § 839 Abs. 1 S. 2 BGB (anderweitige Ersatzmöglichkeit) im vorliegenden Fall einem Amtshaftungsanspruch des Klägers nicht entgegen, wie der Kläger zu Recht meint (Bl. 6 d.A.): "Der Geschädigte hat ein Recht auf alsbaldigen Schadensersatz (BGHZ 120, 124 [126]. Eine anderweitige Ersatzmöglichkeit fehlt regelmäßig dann, wenn ein solcher Anspruch nicht in absehbarer oder angemessener Zeit durchzusetzen wäre (BGHZ 120, 124 [126]; BGH NJW-RR 2008, 338 [340]).

    Auch weitläufige unsichere oder im Ergebnis zweifelhafte Wege des Vorgehens braucht der Geschädigte nicht einzuschlagen (BGHZ 120, 124 [126]).

    Die Ausnutzung anderweitiger Ersatzmöglichkeiten muss mithin dem Geschädigten zumutbar sein (BGHZ 120, 124 [126] m.w.N.)".

  • BGH, 05.07.2007 - III ZR 143/06

    Pflichten des Gerichtsvollziehers bei behauptetem Dritteigentum an gepfändeten

    Auszug aus LG Magdeburg, 24.11.2011 - 10 O 672/11
    Zunächst steht § 839 Abs. 1 S. 2 BGB (anderweitige Ersatzmöglichkeit) im vorliegenden Fall einem Amtshaftungsanspruch des Klägers nicht entgegen, wie der Kläger zu Recht meint (Bl. 6 d.A.): "Der Geschädigte hat ein Recht auf alsbaldigen Schadensersatz (BGHZ 120, 124 [126]. Eine anderweitige Ersatzmöglichkeit fehlt regelmäßig dann, wenn ein solcher Anspruch nicht in absehbarer oder angemessener Zeit durchzusetzen wäre (BGHZ 120, 124 [126]; BGH NJW-RR 2008, 338 [340]).
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